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„Kein Raum für Bewährung.“

Rechtsextremisten mit dicker Akte droht erstmals Freiheitsstrafe

Wegen Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung musste sich der Rechtsextremist Sven Liebich schon vor mehreren Gerichten verantworten. Vor dem Amtsgericht in Halle könnte es nun das erste Mal zu einer Haftstrafe kommen, ohne Bewährung.

Dienstag, 04.07.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.07.2023, 14:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Rechtsextremist Sven Liebich könnte das erste Mal hinter Gittern landen. Am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Halle zwei Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. „Da kommt aus guten Gründen nichts von Bewährung“, sagte der Staatsanwalt bei der Verlesung seines Plädoyers. Liebich habe über viele Jahre persönliche Feindbilder manifestiert, zeige „überhaupt kein Unrechtsbewusstsein“ und nehme den Prozess nicht ernst, sagte er. Der Nebenkläger bekräftigte dies in seinem Plädoyer: „Es gibt hier keinen Raum für Bewährung.“ Die Verteidigung Liebichs beantragte einen Freispruch.

Seit 2014 veranstaltet Liebich regelmäßig Demonstrationen – viele davon auf dem Marktplatz in Halle. In mehreren Anklagen werden Liebich zahlreiche Straftaten vorgeworfen – unter anderem Volksverhetzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung. Der Prozess gegen den aus Merseburg (Saalekreis) stammenden Rechtsextremisten war Mitte Mai eröffnet worden.

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Schon zuvor hatten sich verschiedene Gerichte – auch das Amtsgericht – mit Beschuldigungen gegen ihn auseinandergesetzt. Bislang kam es jedoch nur zu Geld- und Bewährungsstrafen. Liebich und dessen Verteidigerin gaben am Dienstag vor Gericht an, die Stadt Halle habe Liebich untersagt, Gewerbe zu betreiben. Dagegen habe dieser Widerspruch eingereicht. Das Verfahren laufe noch.

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Staatsanwalt: Beleidigung im Wochentakt

Nach Auffassung des Staatsanwalts ist Liebich in einigen Punkten – unter anderem Beleidigung und Volksverhetzung – für schuldig und damit zu Geld- sowie Freiheitsstrafen zu verurteilen. „Ich bin fest davon überzeugt, dass er über Jahre nahezu jede Woche seine Veranstaltung dazu genutzt hat, um andere Menschen zu beleidigen“, sagte der Staatsanwalt. In anderen Anklagepunkten, beispielsweise des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs, sei Liebich nach Auffassung des Juristen jedoch freizusprechen.

Die Verteidigerin Liebichs verwies in ihrem Plädoyer unter anderem auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit. In ihrem Lichte müssten die Vorwürfe gegen Liebich betrachtet werden. In einem Schlusswort betonte auch Liebich die Wichtigkeit von Redefreiheit. Während der Verhandlung und auch im Plädoyer wurde zudem auf den Unterschied zwischen dem Angeklagten und einer Kunstfigur, die seinen Namen trage, hingewiesen. Die Verkündung des Urteils ist für den 13. Juli geplant.

„Wir werden uns regelmäßig sehen“

Eigenen Angaben zufolge hat der 1970 geborene Liebich mehrere Ausbildungen – als Schlosser, Kaufmann und Finanzwirt. Vor Gericht sagte er am Dienstag, er sei vor allem wegen der medialen Berichterstattung entlassen worden, habe kürzlich jedoch als Außendienstler eine neue Stelle angetreten. Auch gab er an, Schulden in hoher fünfstelliger Summe zu haben.

Er werde die Demonstrationen künftig weiterhin veranstalten, komme dafür extra nach Halle. In der letzten Zeit habe er sich gemäßigt, nun „einen klaren Kopf“. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden in den vergangenen Monaten weitere Verfahren gegen Liebich eröffnet. „Wir werden uns also auch in Zukunft wahrscheinlich regelmäßig sehen“, sagte der Staatsanwalt. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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