Schikane
Sea-Eye klagt gegen italienische Behörden wegen Schiffsfestsetzung
Italiens rechtsnationalistische Regierung erschwert privaten Seenotrettungsinitiativen die Arbeit. Sie müssen nach jedem Rettungseinsatz einen Hafen anlaufen, der oft weit entfernt liegt. Festsetzung von Schiffen und Strafgelder sind keine Seltenheit. Sea-Eye hat jetzt Klage eingereicht.
Dienstag, 04.07.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.07.2023, 18:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye hat beim Zivilgericht im italienischen Chieti Klage die Festsetzung ihres Schiffes „Sea-Eye 4“ eingereicht. Dies teilte die Initiative am Montag in Regensburg mit. Die „Sea-Eye 4“ war nach der Rettung von 49 Menschen im Mittelmeer am 2. Juni von den italienischen Behörden für 20 Tage im Hafen von Ortona festgesetzt worden. Zusätzlich musste Sea-Eye eine Geldstrafe von 3.333 Euro zahlen.
Begründet worden sei die Festsetzung mit einem Verstoß gegen ein im Februar erlassenes Gesetz, wonach das Schiff nach der ersten Rettung von 17 Personen unverzüglich nach Ortona hätte fahren müssen. Die Besatzung hatte nach Angaben der Organisation wegen weiterer Notrufe ihren Kurs geändert und weitere 32 Menschen gerettet. Dennoch sei der Hafen von Ortona rechtzeitig erreicht worden, erklärte Sea-Eye.
Seit der Amtsübernahme der rechtsnationalistischen Regierung in Italien im Oktober erschweren die Behörden den privaten Seenotrettungsinitiativen die Arbeit. Sie dürfen meist nur noch die Insassen von einem Boot in Seenot an Bord nehmen und werden zu weit entfernten Häfen geschickt, um diese an Land zu bringen. Mehrere Schiffe wurden festgesetzt und die Organisationen mit Strafgeldern belegt, wenn sie eine weitere Rettung unternommen oder einen näheren Hafen angefahren haben.
Sea-Eye: Gesetz könnte Seenotrettung lahmlegen
Dieses Gesetz könne die zivile Seenotrettung zum Stillstand bringen, erklärte der Sea-Eye-Vorsitzende Gorden Isler. Sollte die „Sea-Eye 4“ erneut dagegen verstoßen, drohe eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro und eine Festsetzung von bis zu sechs Monaten. Sea-Eye hatte nach eigenen Angaben das Auswärtige Amt am 4. Juni wegen der Festsetzung der Sea-Eye 4 formell um Unterstützung gebeten. Eine Intervention der deutschen Behörden sei jedoch ergebnislos geblieben.
Das Mittelmeer gehört zu den gefährlichsten Fluchtrouten der Welt. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM), starben bei der Überquerung in diesem Jahr bislang etwa 1.900 Menschen oder werden vermisst. Es gibt keine staatlich organisierte Seenotrettung, lediglich private Initiativen halten nach Geflüchteten in Seenot Ausschau. (epd/mig) Aktuell Panorama
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