Arbeitskräfte
Deutschland strebt Migrationsabkommen mit Moldau und Georgien an
Deutschland strebt Migrationsabkommen mit Moldau und Georgien an. Vorausgesetzt, die beiden Länder werden als „sicher“ eingestuft. Ziel: Vereinfachte Asylverfahren und Anwerbung von Arbeitskräften.
Dienstag, 04.07.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.07.2023, 18:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Unter der Voraussetzung, dass Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, will der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), mit beiden Ländern Migrationsabkommen abschließen. Es gebe die Möglichkeit, sofort eine Partnerschaft zu schließen, sagte Stamp am Montag in Berlin. Für die Einschränkung der irregulären Migration sei es aber „absolut entscheidend“, dass Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.
Stamp erläuterte, er habe mit beiden Ländern intensive Gespräche geführt. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten werde von den Ländern selbst gewünscht. Asylanträge von Menschen von als sicher eingestuften Ländern werden beschleunigt geprüft und entschieden. Dies mache es nicht mehr attraktiv, einen Asylantrag zu stellen, sagte Stamp. Derzeit würden fast alle Asylanträge von Menschen aus Moldau und Georgien abgelehnt.
Anwerbung von Arbeitskräften im Gespräch
Beide Länder kooperierten bereits „vorbildlich“ im Bereich der Rückführungen, erläuterte Stamp weiter. Beim Migrationsabkommen geht es nach seinen Angaben darum, Saisonarbeiterregelungen zu vereinbaren und Migration zum Zweck der Bildung nach Deutschland zu ermöglichen.
Zudem sei im Gespräch, Arbeitskräfte aus Moldau und Georgien, die in anderen europäischen Ländern prekär beschäftigt würden, gezielt für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Dabei gehe es vor allem um Pflegekräfte und Kraftfahrer.
Bundestag entscheidet über „sicher“
Über die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten muss der Bundestag entscheiden. Noch liegt dazu kein konkreter Entwurf aus der Bundesregierung vor. Die Grünen hatten das Konzept sicherer Herkunftsstaaten in der Vergangenheit abgelehnt. Solch eine Einstufung benötigt auch die Zustimmung des Bundesrats.
Stamp soll als Sonderbevollmächtigter im Rahmen von Migrationsabkommen dafür sorgen, dass vor allem Herkunftsstaaten von Asylbewerbern mit wenig Chancen auf Anerkennung als Flüchtling Rückführungen ihrer Staatsbürger zulassen und auch unterstützen. Solch ein Migrationsabkommen wurde bislang mit Indien abgeschlossen. Die EU ist mit deutscher Unterstützung zudem im Gespräch über Vereinbarungen mit Tunesien. (epd/mig) Aktuell Politik
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