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Doppelte Staatsbürgerschaft (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Fragen und Antworten

Staatsangehörigkeitsrecht: Die Pass-Pläne der Koalition

Die Pläne der Bundesregierung zur Vereinfachung der Einbürgerung werden konkret. Was plant die Koalition? Wer lässt sich derzeit einbürgern? Und wie halten es andere Länder mit dem Pass? MiGAZIN beantwortet die wesentlichen Fragen:

Von Sonntag, 21.05.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.05.2023, 14:10 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Wer kann sich derzeit in Deutschland einbürgern lassen?

Aktuell kann sich einbürgern lassen, wer seit acht Jahren in Deutschland lebt, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem Sprachkenntnisse, die selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts und ein erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest. Wer sogenannte besondere Integrationsleistungen vorweist, etwa ein besonders gutes Sprachniveau oder gute schulische oder berufliche Leistungen, kann sich nach sechs Jahren einbürgern lassen. Wer den deutschen Pass hat, hat dann alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers, kann etwa auch den Bundestag wählen.

Was will die Ampel-Koalition verändern?

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Hürden für die Einbürgerung zu senken. Sie wollen die Wartezeit bis zur möglichen Einbürgerung von acht auf fünf Jahre senken, bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre. An den weiteren Bedingungen für eine Einbürgerung will die Koalition im Kern nichts ändern, etwa dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Zudem sind Erleichterungen für die sogenannte Gastarbeitergeneration und eine Zulassung des sogenannten Doppelpasses geplant.

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Was hat es mit dem Doppelpass auf sich?

Das deutsche Recht verlangt bislang, dass vor einer Einbürgerung in Deutschland die ursprüngliche Staatsbürgerschaft „grundsätzlich“ aufgegeben werden muss. Dies gilt aber bereits jetzt in vielen Fällen nicht, etwa für EU-Bürger oder für Staaten, bei denen die Staatsbürgerschaft nicht aufgegeben werden kann. Das ist aktuell bei 25 Staaten der Fall, darunter Iran, Afghanistan und Syrien. Im vergangenen Jahr hat das Bundesinnenministerium zudem verfügt, auch bei ukrainischen Staatsangehörigen auf die Aufgabe des anderen Passes zu verzichten, weil wegen des Krieges dieser Verwaltungsakt faktisch nicht möglich ist.

Die vielen Ausnahmen sorgen dafür, dass nach Angaben des Bundesinnenministeriums 2021 bei mehr als zwei Dritteln der Einbürgerungen (69 Prozent) die sogenannte Mehrstaatigkeit zugelassen wurde. Die Koalition will deshalb den Doppelpass künftig generell erlauben.

Wie viele Menschen lassen sich in Deutschland einbürgern?

Viel weniger, als es wahrscheinlich könnten: 2021 ließen sich nur 2,45 Prozent der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden Ausländer einbürgern. Gleichzeitig erreichten die Einbürgerungen in dem Jahr laut Migrationsbericht der Bundesregierung einen Höchststand: 131.595 Menschen erhielten den deutschen Pass. Grund dafür ist eine hohe Anzahl von Einbürgerungen syrischer Flüchtlinge, die seit 2015 in großer Zahl nach Deutschland gekommen sind und 2021 beim Nachweis besonderer Integrationsleistungen erstmals von der Einbürgerung nach sechs Jahren Gebrauch machen konnten. Rund 19.000 Syrerinnen und Syrer wurden 2021 eingebürgert, 28 Prozent von ihnen bereits nach sechs Jahren. Vor allem ließen sich aber Menschen aus anderen europäischen Staaten – inklusive Türkei – einbürgern (rund 63.000).

Wie regeln es andere Länder?

Nach einer Analyse der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung liegt Deutschland mit der aktuellen Frist von acht beziehungsweise sechs Jahren bis zur möglichen Einbürgerung im internationalen Vergleich im „oberen Mittelfeld“. Viele Staaten, darunter Frankreich, Finnland und die USA haben demnach eine Frist von fünf Jahren. In Irland und Kanada reichen sogar drei Jahre. Einige Länder wie die Schweiz, Litauen und Spanien hätten dagegen längere Fristen. Der Doppelpass ist der Analyse zufolge im Großteil Europas zulässig. Neben einzelnen Ländern wie Österreich, Estland oder den Niederlanden gehört Deutschland mit der bisherigen Pflicht zur Aufgabe der anderen Staatsbürgerschaft eher zur Ausnahme. (epd/mig) Aktuell Politik

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