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Thüringer Landtag © Alupus, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Sachsen & Thüringen

CDU-Politiker wollen Asylbewerber-Leistungen kürzen

CDU-Politiker aus den Ländern diskutieren über Kürzungen von Asylbewerber-Leistungen als flüchtlingspolitisches Abschreckungsinstrument. Kritik ernten die Vorstöße von Linkspolitikerin Bünger. Gegenwind kommt auch von den Grünen.

Montag, 22.05.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 22.05.2023, 12:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In der Flüchtlingspolitik fordern CDU-Politiker zunehmend Strenge und Verschärfungen an. Do fordert der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) eine Kürzung der Asylbewerber-Leistungen. Ähnliche Bestrebungen gibt es auch in Thüringen. Dort diskutiert die CDU-Landtagsfraktion über die „Art und Höhe“ der Leistungen. Gegenwind kommt aus der Linkspartei und von den Grünen.

„Wir müssen dringend über Leistungen an Asylbewerber reden und das in Europa vergleichen“, sagte Kretschmer dem Münchner Merkur. „Ganz offensichtlich ist das der zentrale Punkt, warum alle Asylbewerber quer durch Europa zu uns wollen.“ Der CDU-Politiker schlug eine überparteiliche Kommission vor, die binnen sechs Monaten Vorschläge vorlegen könnte. „Wenn wir eine funktionierende EU und offene Binnengrenzen haben wollen, müssen wir unsere Leistungen senken und an einen europäischen Wert anpassen“, sagte Kretschmer.

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Die CDU-Landtagsfraktion in Thüringen will ebenfalls Verschärfungen in der Flüchtlingspolitik. Die größte Oppositionsfraktion im Landtag fordert unter anderem, „die Art und Höhe von Leistungen für Migranten aus Drittstaaten auf den Prüfstand zu stellen“. Dazu gehöre aus ihrer Sicht auch eine mögliche weitgehende Umstellung von Geld- auf Sachleistungen.

Linke und Grüne verweisen auf Menschenwürde

In einem Papier der Fraktion werden insgesamt zehn Forderungen aufgelistet. Darin heißt es, Thüringen brauche „einen Richtungswechsel in der Flüchtlingspolitik“. Danach sollen Menschen, die in Thüringen Zuflucht suchen, nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden, wenn sie nur eine geringe Bleibeperspektive nach dem Asylrecht haben. Einerseits gehe es um „Hilfe in einer Notsituation“ und andererseits „um qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften“.

Kritik ernten die CDU-Vorstöße von der Linkspartei. Die flucht- und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Bundestag, Clara Anne Bünger, zitierte im Kurznachrichtendienst Twitter eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012. Danach ist die in Artikel 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde „migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Das heißt: Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nicht unter das menschenwürdige Existenzminimum fallen, um Geflüchtete abzuschrecken.

Sachsens Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) weist die Forderung mit Verweis auf die verfassungsrechtliche Schranke ebenfalls zurück. Das Bundesverfassungsgericht habe das Grundrecht auf Existenzminimum klar bestätigt. Dies in Frage zu stellen sei „in einem Rechtsstaat kreuzgefährlich“, so der Grünen-Politiker auf Twitter. (dpa/mig) Aktuell Politik

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