Ordnungsmaßnahme

CDU prüft Parteiausschluss von Ex-Verfassungsschutz-Chef Maaßen

Der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen soll nicht länger CDU-Mitglied sein. Die Partei prüfe derzeit den Parteiausschluss. Maaßen war mehrfach mit rechten Verschwörungsideologien und rassistischen Aussagen aufgefallen.

Mittwoch, 25.01.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.01.2023, 14:25 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die CDU prüft ein Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen. Generalsekretär Mario Czaja habe die Prüfung von Parteiordnungsmaßnahmen bis hin zum Parteiausschluss gegen Maaßen in Auftrag gegeben, sagte eine Parteisprecherin am Dienstag auf Anfrage und bestätigte damit einen Bericht des „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Bundespartei stehe dazu in engem Austausch mit dem zuständigen thüringischen Landesverband, ergänzte sie.

Hans-Georg Maaßen war nach einer Karriere im Bundesinnenministerium von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Als Leiter des Inlandsgeheimdienstes hatte er für Empörung gesorgt, als er im Zusammenhang mit Demonstrationen rechter Gruppen in Chemnitz, die bundesweit für Aufsehen sorgten, von „gezielter Falschinformation“ sprach und Zweifel an Berichten über Hetzjagden auf Ausländer äußerte, die auf Videos zu sehen waren. Maaßen wurde Nachfolger von Heinz Fromm, der nach dem Bekanntwerden des NSU-Komplexes und der Aktenaffäre um seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gebeten hatte. Maaßen sollte das rechte Auge des Verfassungsschutzes schärfen.

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Nach dem Vorwurf der Verbreitung rechter Verschwörungsideologien und einer durch seine Person ausgelösten Krise der damaligen Großen Koalition wurde er nach langem Ringen vom Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in den Ruhestand versetzt. Wiederholt sorgt Maaßen, der bei der vergangenen Bundestagswahl für ein Direktmandat in Thüringen antrat, inzwischen bei Twitter für Empörung, zuletzt unter anderem mit Äußerungen über einen mutmaßlichen „antideutschen und antiweißen Rassismus“. Für ein Bundestagsmandat erhielt Maaßen 2021 nicht genügend Stimmen. Die Diskussion innerhalb der CDU um seine Mitgliedschaft bezeichnet er als „Schmutzkampagne“.

Maaßen im Fall Kurnaz

Hans-Georg Maaßen machte auch im Fall von Murat Kurnaz, der zu Unrecht 2002 bis 2006 in Guantánamo inhaftiert war, von sich reden. Kurnaz wirft der Bundesregierung vor, seine frühere Entlassung vereitelt zu haben. Der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium hieß Hans-Georg Maaßen. Er kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, Kurnaz habe durch seinen längeren Aufenthalt im Ausland – durch seine Inhaftierung Guantánamo – seinen Aufenthaltstitel in Deutschland verloren. Ein Verwaltungsgericht hielt später dagegen und entschied zugunsten von Kurnaz. Sein Fall beschäftigte zwei Untersuchungsausschüsse des Bundestages. Kurnaz gibt an, während seiner Haft wiederholt gefoltert worden zu sein.

Im vergangenen Jahr hatte die CDU bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Max Otte eingeleitet, nachdem dieser sich von der AfD als Kandidat für die Bundespräsidentenwahl hatte nominieren lassen. Otte war damals Vorsitzender der sogenannten Werteunion, einem umstrittenen Zusammenschluss stark konservativer CDU-Mitglieder, der von der Partei nicht als offizielle Gliederung anerkannt ist. Aktuell bewirbt sich Maaßen nach eigenen Angaben bei Twitter um den Vorsitz der Vereinigung. Das Ausschlussverfahren gegen Otte ist nach Angaben der CDU-Sprecherin derweil abgeschlossen. Er sei nicht mehr CDU-Mitglied. (epd/mig) Aktuell Politik

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