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Stutthof-Prozess

Bewährungsstrafe für frühere KZ-Sekretärin

Eine ehemalige Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Internationale Auschwitz-Komitee fordert, dass sie die Jahre sinnvoll nutzt.

Mittwoch, 21.12.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.12.2022, 12:22 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen hat das Landgericht Itzehoe eine ehemalige Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig schuldig gesprochen. Die inzwischen 97-jährige Irmgard F. sei zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, sagte eine Gerichtssprecherin dem „Evangelischen Pressedienst“. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist den Gerichtsangaben zufolge noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, bezeichnete die Entscheidung, die zweijährige Strafe zur Bewährung auszusetzen, als „nur schwer nachvollziehbar“. Irmgard F. war laut Anklage von 1943 bis 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Sekretärin und Stenotypistin arbeitete. Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt.

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Angeklagte: „Es tut mir leid, was alles geschehen ist.“

Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass Irmgard F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe. Die 97-Jährige hatte in ihrem sogenannten letzten Wort erklärt: „Es tut mir leid, was alles geschehen ist. Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“

„Mit der Entscheidung des Gerichts, die zweijährige Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen, hat die deutsche Justiz der Angeklagten zwei Jahre geschenkt“, erklärte Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz-Komitee. Das Komitee fordere Irmgard F. auf, „diese zwei Jahre zu nutzen und in Schulen oder vor Jugendlichen über ihren Lebensweg zu sprechen und zu erklären, wie sie zu einem wichtigen Rädchen in den Abläufen des Lagers Stutthof und zu einer Verfechterin der nazistischen Ideologie des Hasses und der antisemitischen Gewalt werden konnte“, sagte Heubner.

Sachverständiger: Arbeitsbereitschaft war wichtige Unterstützung

Der Prozess hatte am 30. September 2021 begonnen. An den 40 Verhandlungstagen hatte das Gericht acht der zeitweise 31 Nebenkläger als Zeugen gehört. Die Überlebenden des Lagers berichteten vom Leiden und massenhaften Sterben in Stutthof. Wichtigster Zeuge war der historische Sachverständige Stefan Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, den das Gericht aber ablehnte.

Nach Überzeugung der Anklage hatte Irmgard F. mit ihrer Schreibarbeit dafür gesorgt, dass der Lagerablauf aufrechterhalten werden konnte. Sie sei durch ihre Arbeitsbereitschaft eine wichtige Unterstützung des Lagerkommandanten und seiner Adjutanten gewesen. Die Angeklagte hatte sich in dem Prozess nie zu den Vorwürfen gegen sie geäußert. Nach Erkenntnissen von Historikern kamen im KZ Stutthoff rund 65.000 Menschen ums Leben. Unter den Gefangenen waren viele Juden. (epd/mig) Aktuell Recht

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