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Hintergrund

Prozesse gegen KZ-Personal in den vergangenen Jahren

Seit 1958 gab es rund 18.700 Verfahren wegen nationalsozialistischer Verbrechen, mehrere davon in der jüngeren Vergangenheit. Manche laufen noch, einige stehen bevor. Ein Überblick der jüngeren Verfahren gegen KZ-Personal.

Mittwoch, 06.10.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.10.2021, 14:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Nach verschiedenen Verfahren in den zurückliegenden Jahrzehnten hat es auch in den vergangenen Jahren in Deutschland mehrere Prozesse gegen früheres Personal von NS-Konzentrationslagern gegeben. Nach dem Urteil gegen John (Iwan) Demjanjuk im Mai 2011, der 2012 mit 91 Jahren starb, bevor die fünfjährige Haftstrafe rechtskräftig wurde, sind nach Angaben der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen 2015 und 2016 zwei ehemalige SS-Männer des Konzentrationslagers Auschwitz verurteilt worden, Oskar Gröning in Lüneburg und Reinhold Hanning in Detmold.

Das Urteil gegen Gröning ist nach Einschätzung der Behörde mit Sitz im baden-württembergischen Ludwigsburg besonders bedeutsam, weil es der Bundesgerichtshof bestätigt und zudem festgestellt hat, dass bereits durch die allgemeine Dienstausübung in Auschwitz den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe geleistet wurde. Gröning starb 2018 mit 96 Jahren, bevor er seine vierjährige Haftstrafe antreten konnte. Hanning starb 2017 mit 95 Jahren, bevor seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft rechtskräftig wurde.

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Im vergangenen Sommer wurde Bruno Dey, ehemals Wachmann im Konzentrationslager Stutthof, mit 93 Jahren vom Landgericht Hamburg verurteilt, nach Angaben aus Ludwigsburg insbesondere auch im Hinblick auf die Beihilfe zur Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen. Er erhielt wegen seines Alters zur Tatzeit eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Verhandlungsunfähigkeit

Ein Prozess gegen einen weiteren ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof, der 2018 vor dem Landgericht Münster begonnen hatte, wurde wegen dessen Gesundheitszustand 2019 eingestellt. Das Landgericht Wuppertal lehnte vor einigen Monaten die Eröffnung eines Prozesses gegen einen früheren SS-Mann, der ebenfalls in Stutthof im Einsatz war, wegen Verhandlungsunfähigkeit ab, erlegte ihm jedoch wegen erheblichen Tatverdachts auf, die Verfahrenskosten zu zahlen.

In Brandenburg wurden in den vergangenen Jahren mehrere Ermittlungsverfahren gegen frühere Bedienstete des KZ Ravensbrück eingestellt, nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin vor allem wegen Todes der Beschuldigten oder Verhandlungsunfähigkeit.

Flüchtige KZ-Sekretärin

Am Donnerstag vergangener Woche begann in Itzehoe der Prozess gegen eine 96-jährige frühere Sekretärin des KZ Stutthof, die jedoch nicht vor Gericht erschien und als flüchtige gefasst werden musste. Am 7. Oktober soll in Brandenburg an der Havel der Prozess gegen einen inzwischen 100-jährigen früheren SS-Wachmann des KZ Sachsenhausen beginnen.

Derzeit befinden sich nach Angaben aus Ludwigsburg verschiedene von dort abgegebene Verfahren zu Konzentrationslagern bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Weiden, Neuruppin, Hamburg und bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Sie betreffen die Konzentrationslager Buchenwald, Flossenbürg, Ravensbrück, Sachsenhausen und Neuengamme. Die Vorwürfe lauten jeweils auf Beihilfe zum Mord in einer Vielzahl von Fällen.

18.700 Verfahren seit 1958

Die Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen hat ihre Arbeit am 1. Dezember 1958 aufgenommen. Seitdem wurden dort nach eigenen Angaben rund 7.700 Vorermittlungen geführt, die dann in der Regel an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben wurden. Viele der Fälle waren Sammelverfahren mit einer großen Zahl Beschuldigter.

Seit 1958 gab es nach Angaben der Behörde in der Bundesrepublik Deutschland bei den Staatsanwaltschaften fast 18.700 Verfahren wegen nationalsozialistischer Verbrechen. Anlass der Gründung der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen war der „Ulmer Einsatzgruppen-Prozess“, bei dem im Sommer 1958 zehn ehemalige Angehörige des „Einsatzkommandos Tilsit“ wegen der Beteiligung an Massenerschießungen vor allem von Juden im Zweiten Weltkrieg zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt wurden. (epd/mig) Aktuell Feuilleton

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