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Justizia © mikecogh @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Jahrzehntelanges Justiz-Versäumnis

Prozess gegen einen 100-jährigen früheren SS-Wachmann

Als Modell- und Schulungslager der SS wurde 1936 das KZ Sachsenhausen errichtet. Mehr als 200.000 Menschen wurden dort von den Nazis inhaftiert. Zehntausende von ihnen starben. Nun beginnt der Prozess gegen einen 100-jährigen früheren Wachmann. Experte Drecoll ist sich sicher: Dieser Prozess ist wichtig.

Von Dienstag, 05.10.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.10.2021, 13:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Während die Welt in Berlin die Olympischen Spiele feierte, baute das NS-Regime 1936 nicht weit entfernt sein Terrorsystem aus: Nördlich der Reichshauptstadt wurde in Oranienburg ein neues Konzentrationslager gebaut, das KZ Sachsenhausen. Bis zur Befreiung im April 1945 wurden dort mehr als 200.000 Menschen unter grausamen Bedingungen interniert, viele der Häftlinge wurden von der SS ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

„Der Tod und das Töten waren im KZ Sachsenhausen allgegenwärtig“, heißt es in einer Darstellung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten über das Konzentrationslager. Eines der ersten Todesopfer von Sachsenhausen war der Jurist Friedrich Weißler, Justiziar der Bekennenden Kirche, der dort im Februar 1937 ermordet wurde. Zahlreiche weitere Morde folgten. Im Herbst 1941 wurden in Sachsenhausen mindestens 13.000 sowjetische Kriegsgefangene von der SS hingerichtet, darunter viele Juden – die größte Mordaktion der SS in dem KZ.

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Von Januar 1942 bis August 1944 und noch einmal von Dezember 1944 bis Februar 1945 war dort im Hauptlager ein Mann im Dienst, der heute in Brandenburg lebt. Der frühere SS-Wachmann, inzwischen 100 Jahre alt, muss sich nun fast 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft ihm Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen vor.

„Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord“

Es geht unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener im Jahr 1942, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen „durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen“, heißt es dazu beim Landgericht Neuruppin. Der Beschuldigte habe laut Anklage durch seine Tätigkeit „Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet“.

In die Zeit, in der der Mann in Sachsenhausen im Dienst war, fällt unter anderem der Mord an 71 niederländischen Widerstandskämpfern, die Erschießung von 250 „jüdischen Geiseln“ als Vergeltung für einen Anschlag auf eine NS-Ausstellung in Berlin, der Beginn der Deportation jüdischer Häftlinge nach Auschwitz. 1943 sei in Sachsenhausen dann auch eine Gaskammer installiert worden, Anfang 1945 habe die Phase der „Kriegsendverbrechen“ begonnen, betont der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Axel Drecoll: „Anfang Februar ermordete die SS mehr als 3.000 als ‚marschunfähig‘ selektierte Häftlinge, weitere 13.000 Häftlinge, vorwiegend Kranke und Juden, wurden in die Sterbelager Bergen-Belsen und Mauthausen transportiert.“

Bis zu drei Stunden verhandlungsfähig

Der Prozess soll am 7. Oktober in Brandenburg an der Havel beginnen, bis Anfang Januar sind 21 weitere Verhandlungstage vorgesehen. Der Angeklagte sei nur bis zu drei Stunden am Tag verhandlungsfähig, heißt es beim Gericht. Der Prozess sei auch deshalb von Neuruppin in die Nähe seines Wohnortes verlegt worden, betont eine Gerichtssprecherin: „Eine kürzere Anfahrt führt dazu, dass mehr Zeit für die Hauptverhandlung zur Verfügung steht.“

An dem Verfahren seien auch 14 Nebenkläger beteiligt, heißt es weiter beim Landgericht Neuruppin: „Sie kommen aus Deutschland, Israel, Peru, Polen, den USA, Frankreich und den Niederlanden.“ Darunter seien sowohl Überlebende des KZ Sachsenhausen als auch Nachkommen ehemaliger Häftlinge.

Angeklagte im Jahr 2018 ermittelt

Die Vorermittlungen zu dem Verfahren hat die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen geführt, die ihren Sitz in Ludwigsburg in Baden-Württemberg hat. Der Angeklagte habe im März 2018 ermittelt werden können, sagt der Behördenleiter, Oberstaatsanwalt Thomas Will: „Die entscheidenden Hinweise haben wir im Staatlichen Militärarchiv in Moskau gefunden.“ Im März 2019 sei der Fall dann an die Staatsanwaltschaft Neuruppin abgegeben worden.

Der Prozess sei wichtig, betont Brandenburgs Gedenkstättendirektor Drecoll: „Nicht zuletzt angesichts der jahrzehntelangen Versäumnisse der Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechen sind wir es den Opfern und ihren Nachkommen schuldig, alle Anstrengungen zu unternehmen, um diese Taten aufzuklären und die Tatbeteiligten zur Rechenschaft zu ziehen.“ (epd/mig) Feuilleton Leitartikel

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