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Sozialverbände appellieren

Bessere Versorgung behinderter Flüchtlinge gewährleisten

Während Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten, sind Geflüchtete aus anderen davon ausgeschlossen. Das gilt selbst für Menschen mit Behinderungen, kritisieren Sozialverbände in einem gemeinsamen Appell.

Montag, 12.12.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.12.2022, 13:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland nach Auffassung von Sozialverbänden nicht ausreichend geschützt. Bei Ankunft werde ihr Bedarf an Unterstützung nicht identifiziert, kritisierte der evangelische Fachverband für Teilhabe am Donnerstag in Berlin. Gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und Landesbehindertenbeauftragten forderte der Verband eine bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen.

„Bereits bei der Ankunft geflüchteter Menschen in Deutschland zeigt sich ein grundlegendes Problem: Behinderungsspezifische Schutz- und Unterstützungsbedarfe werden nicht systematisch identifiziert“, heißt es in dem Appell. Das führe dazu, dass notwendige medizinische Versorgung in vielen Fällen nicht gewährleistet und bedarfsgerechte Unterbringung nicht bereitgestellt werde.

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Ungleichbehandlung: Krankenkassenleistungen für Ukrainer

Für behinderte Flüchtlinge müsse die Verpflichtung, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, verkürzt und im Bedarfsfall aufgehoben werden, forderten die Organisationen. Die Betroffenen müssten auch Zugang zu Hilfsmitteln und zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

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Je nach Herkunftsland gelten den Angaben zufolge unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten demnach Zugang zu Grundsicherungs- und Sozialleistungen sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Asylsuchende Menschen mit Behinderungen aus anderen Herkunftsländern hätten es deutlich schwerer, hieß es.

Zugang zu Leistungen oft versperrt

Da sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, bleibe ihnen der Zugang zu wichtigen Leistungen oft versperrt, kritisierten die Verbände. Das betreffe etwa notwendige medizinische Versorgung und Hilfsmittel. Zudem müssten sie in oft nicht bedarfsgerechten Erstaufnahmeeinrichtungen leben.

Der Appell wird unter anderem von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), vom Paritätischen Gesamtverband, vom Deutschen Roten Kreuz und von der Hilfsorganisation Handicap International getragen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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