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Junger Mann (Symbolfoto) © 1388843 @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Expertin

Kaum Angebote für Flüchtlinge mit Behinderung

Deutschland stellt Flüchtlinge mit Behinderung vor große Herausforderungen. Experten bemängeln fehlende Beratungsangebote und ein Bewusstsein für deren Probleme.

Von Donnerstag, 20.08.2020, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 29.08.2020, 9:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Für Asylsuchende mit einer Behinderung gibt es nach Einschätzung von Experten nicht genügend Beratungsangebote. „Bei dem Thema kommen zwei unterschiedliche Bereiche zusammen, das Migrationsrecht und das Sozialrecht. Das Problem ist, dass die meisten Beratungsstellen nur auf einen dieser Bereiche fokussiert sind“, sagte Barbara Weiser, Juristin beim Caritasverband der Diözese Osnabrück, dem „Evangelischen Pressedienst“.

Häufig fehle ein Bewusstsein für die Problematik und demnach auch speziell geschultes Personal, sagte Weiser. „Das fängt schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen an“, sagte sie. Offensichtliche Behinderungen würden von den Mitarbeitenden noch erkannt, bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen sei das schwierig. Außerdem müsse ihnen bekannt sein, welche sozialrechtlichen Ansprüche Flüchtlinge mit Behinderung haben. „Flüchtlinge mit Behinderung sind besonders schutzbedürftig“, sagte Weiser.

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Nach der EU-Aufnahmerichtlinie haben sie unter anderem ein besonderes Anrecht auf medizinische Versorgung und psychologische Betreuung. „Die Regelungen wurden aber nicht umfassend ins deutsche Recht umgesetzt“, kritisierte die Juristin. So haben Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts kein Anrecht auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die medizinische Versorgung ist primär auf akute Erkrankungen beschränkt. Über weitere Leistungen, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind, entscheiden die Sozialämter auf Antrag individuell, wie Weiser erklärt.

Angebote verstreut

Die Prüfung dieser Anträge könne längere Zeit in Anspruch nehmen, sagte Weiser. In dringenden Fällen rät sie dazu, beim Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen, über den dann schnell entschieden werden muss. Hier sei wieder das Problem, dass es nur verstreut einzelne Projekte und Beratungsstellen für Asylsuchende mit Behinderung gebe, die das nötige Spezialwissen haben.

Um die Situation von Flüchtlingen mit Behinderung zu verbessern, müssten laut Weiser zunächst Verfahren zur Erkennung von Beeinträchtigungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen entwickelt werden, damit die spezifische Unterstützung so früh wie möglich beginnen kann. „Außerdem müssen die Strukturen der Behindertenhilfe so geöffnet werden, dass sie auch Flüchtlinge mit Behinderungen erreichen“, sagt sie. Sehr wichtig sei es zudem, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und den Menschen von Anfang an alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung zu stellen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Anna Mülter sagt:

    Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel zu dem wichtigen Thema. Es wäre allerdings schön gewesen, wenn Sie durchgängig die Selbstbezeichnung verwendet hätten, wie wir es in Bezug auf Schwarze Menschen oder People of Colour selbstverständlich auch tun. Die Fremdbezeichnung „mit Handicap“ ist für viele Menschen mit Behinderung verletzend.