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Metzger (Symbolfoto) © marcoverch @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Gesetzliche Schlupflöcher

Menschenrechtler: Großfleischereien zocken Arbeitsmigranten weiter ab

Knapp zwei Jahre nach Einführung strenger gesetzlicher Regeln für die Fleischindustrie sieht Menschenrechtler Kossen kaum Verbesserungen in der Branche: Arbeitsmigranten arbeiten und wohnen weiter unter widrigen Bedingungen und werden „abgezockt“. Dafür nutzten Fleischbetriebe gesetzliche Schlupflöcher.

Von Dienstag, 22.11.2022, 21:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.11.2022, 6:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Menschenrechtler Peter Kossen sieht knapp zwei Jahre nach Einführung strenger gesetzlicher Regeln für die Fleischindustrie wenig Verbesserung in der Branche. „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat nicht erkennbar zu einer veränderten Haltung gegenüber den Menschen geführt, die in der Fleischindustrie schwerste Arbeiten verrichten“, sagte Kossen dem „Evangelischen Pressedienst“.

Die Unternehmen täten nur das, wozu das Gesetz sie zwinge, kritisierte er: „Das bedeutet: Festanstellung der Arbeitenden nur in Schlachtung und Zerlegung und sporadische Beseitigung der erbärmlichsten Wohnmängel, wenn die Öffentlichkeit hinschaut.“

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Das Gesetz war im Jahr 2020 auf den Weg gebracht worden, als nach massenhaften Corona-Infektionen in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben die oft schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen für die größtenteils aus Südosteuropa stammenden Arbeitsmigranten zutage traten. Seit dem 1. Januar 2021 sind Werkverträge verboten, Leiharbeit ist nur noch in Ausnahmen erlaubt. Ausgenommen ist das Fleischerhandwerk.

Fleischbetriebe nutzen gesetzliche Schlupflöcher

Laut Kossen ist die Dichte der großen deutschen Fleischbetriebe in Ostwestfalen, im Münsterland und im Oldenburger Land besonders hoch. Sie nutzten gesetzliche Schlupflöcher, um Arbeitsmigrantinnen und -migranten weiterhin „abzuzocken“. „In der Weiterverarbeitung ist Leiharbeit erlaubt bis zu einem Anteil von acht Prozent und mit einem bestehenden Tarifvertrag“, sagt der Menschenrechtler. In der Würstchen-Herstellung habe das zu großangelegten Umgehungsversuchen geführt. „Manche Würstchen-Hersteller behaupten, dass sie kein Fleisch weiterverarbeiten“, berichtete Kossen, Mitautor des neuen Buches „Ist das System Tönnies passé?“.

Die gesetzlich festgeschriebenen Kontrollen hält er für wenig effektiv. So habe sich auch an der Wohnsituation der Arbeitsmigranten nichts verbessert. Da Menschen ohne Deutschkenntnisse und wenig Geld auf dem engen Wohnungsmarkt keine Chance hätten, sei die vom deutschen Arbeitgeber vermittelte „Bruchbude mit Wuchermiete oft das einzige ‚Angebot‘, das sie bekommen“, beklagte der Menschenrechtler, der mit seinem gemeinnützigen Verein „Aktion Würde und Gerechtigkeit“ seit vielen Jahren Arbeitsmigranten rechtlichen Beistand leistet. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft

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