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Die Tönnies-Fleischfabrik in Gütersloh

Ausnahmen ernten Kritik

Bundestag beschließt schärferen Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

Vom kommenden Jahr an gelten in der Fleischindustrie strengere Regeln für den Arbeitsschutz. Damit soll die Ausbeutung vorwiegend osteuropäischer Arbeiter bekämpft werden. Den Ausschlag hatten massenhafte Corona-Infektionen gegeben.

Donnerstag, 17.12.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.12.2020, 20:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit ein Gesetz für mehr Arbeitsschutz in der Fleischindustrie verabschiedet. Im Parlament stimmten am Mittwoch in Berlin in namentlicher Abstimmung neben der Regierungskoalition von Union und SPD auch die Grünen und die Linke dem Arbeitsschutzkontrollgesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu. 473 von 630 Abgeordneten stimmten mit Ja. Die AfD und die FDP lehnten das Gesetz ab.

In der Fleischindustrie sollen Werkverträge und Leiharbeit verboten werden, um die Beschäftigten besser zu schützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der abschließenden Debatte, in den Schlachthöfen herrschten Arbeitsverhältnisse, die auch vor der Pandemie schon ein Skandal gewesen seien. „Wir beenden die organisierte Verantwortungslosigkeit, die sich über Werkverträge und Leiharbeit breitgemacht hat“, sagte Heil: „Wir räumen auf in der Fleischindustrie.“

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Ausbeutung osteuropäischer Arbeitnehmer

Mit den verschärften gesetzlichen Regelungen soll das System von Subunternehmen in der Branche unterbunden werden. Durch massenhafte Corona-Ausbrüche im Frühjahr und Sommer waren die prekären Arbeitsbedingungen und menschenunwürdige Unterkünfte für die vorwiegend osteuropäischen Arbeiter ins Licht der Öffentlichkeit gerückt worden. Das Gesetz sieht auch eine elektronische Arbeitszeiterfassung gegen Lohnbetrug und regelmäßige Kontrollen der Unternehmen vor. Für Sammelunterkünfte werden Mindeststandards vorgeschrieben.

Bei der Schlachtung und Zerlegung der Tiere sollen Werkverträge und Leiharbeit komplett verboten werden. Bei der Fleischverarbeitung soll es noch drei Jahre lang tariflich geregelte und zeitlich befristete Ausnahmen für die Beschäftigung von Leiharbeitern geben. Union und SPD hatten sich in monatelangen Verhandlungen auf diesen Kompromiss verständigt. Die Union hatte sich lange dagegen gesträubt, Leiharbeit in der Branche komplett zu verbieten, wie es der Gesetzentwurf von Heil zunächst vorsah. Das Fleischerhandwerk mit Betrieben unter 50 Beschäftigten wird von den Verschärfungen ausgenommen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Grüne und Linke kritisieren Ausnahmen

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Hermann Gröhe sagte, der Missbrauch von Werkverträgen werde eine Ende finden. Dass Leiharbeit nur mit Tarifverträgen erlaubt werde, sei „ein Turbo für mehr Tarifbindung“ für eine Branche, die diese dringend brauche. Die Vize-Fraktionsvorsitzende der SPD, Katja Mast, die wie Gröhe an den Kompromiss-Verhandlungen beteiligt war, bilanzierte, die Koalition habe sich von der Fleisch-Lobby nicht beirren lassen: „Wir haben Kurs gehalten“, sagte Mast.

Die Arbeitsmarkt-Expertin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, begrüßte das Gesetz, wandte aber ein, die Ausnahmen könnten den Fleischfabrikanten neue Schlupflöcher eröffnen und die Kontrollen erschweren. Die Verschärfungen seien überfällig und maßgeblich den Gewerkschaftern und Kirchenleuten zu verdanken, die die Missstände seit Jahren anprangern, sagte sie. Die Linke kritisierte die Ausnahmen ebenfalls, während AfD und FDP der Regierung vorwarfen, Betriebe in der Fleischbranche wirtschaftlich in Gefahr zu bringen. (epd/mig) Leitartikel Politik Wirtschaft

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  1. Ute Plass sagt:

    „Schärferer Arbeitsschutz‘ klingt ja so human, ist jedoch ein Hohn angesichts der vorherrschenden Massentierhaltung, die abgeschafft
    gehört.