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Das Europäische Parlament © hpgruesen @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Bericht enthüllt

Deutschland untergräbt strenges EU-Lieferkettengesetz

Offiziell unterstützt die Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz. Wie Medienrecherchen jetzt zeigen, versucht sie das geplante Gesetz in entscheidenden Punkten abzuschwächen. Beispielsweise sollen Opfer keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Donnerstag, 27.10.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 27.10.2022, 13:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bei den Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz versucht die Bundesregierung nach Informationen des ARD-Magazins „Monitor“, den Vorschlag der EU-Kommission an entscheidenden Punkten abzuschwächen. Wie das Politikmagazin am Donnerstag online berichtete, geht das aus internen Dokumenten der zuständigen Bundesministerien und aus den EU-Ratsverhandlungen hervor. Im Fokus sind dabei den Angaben nach etwa die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen.

Die EU-Kommission plant Rechtsänderungen für Klagen gegen Verstöße, die über das deutsche Recht hinausgehen. Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden hätten damit künftig die Möglichkeit, Schadenersatzforderungen vor europäischen Gerichten geltend zu machen.

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„Meinungsbildung der Bundesregierung nicht abgeschlossen.“

Die Bundesregierung spricht sich laut Bericht nun in einer internen Weisung für eine „Safe-Harbour-Klausel“ aus. Für Unternehmen würde damit ein „sicherer Hafen“ bei der zivilrechtlichen Haftung geschaffen. Dann könnten sie sich zum Beispiel mit Lieferketten-Zertifikaten externer Prüfer absichern. Offiziell unterstützt die Bundesregierung indes den Vorschlag der EU-Kommission. Der federführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte das erst im September am Rande einer Klausurtagung des Bundeskabinetts betont.

Ein Ministeriumssprecher erklärte am Donnerstag auf Anfrage, die Bundesregierung begrüße „ausdrücklich“ den Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission. Ziel sei es, Menschenrechte und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette wirksam zu schützen sowie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern. Die bei den Verhandlungen vorgetragenen Weisungen der Bundesregierung kommentierte der Sprecher nicht. Er betonte aber, dass „die Meinungsbildung der Bundesregierung nicht abgeschlossen“ sei.

Deutsches Gesetz tritt 2023 in Kraft

Heil hatte in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit dem damaligen Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) das deutsche Lieferkettengesetz gegen massiven Widerstand aus der Wirtschaft durchgesetzt. Es tritt im kommenden Jahr in Kraft. Größere Unternehmen müssen dann bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer mit hohen Bußgeldern rechnen.

Über das EU-Lieferkettengesetz soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr eine Einigung der Mitgliedsstaaten zustande kommen. Der endgültige Gesetzestext wird zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europaparlament ausgehandelt. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, dass die deutsche Ampel-Koalition ein „wirksames EU-Lieferkettengesetz“ unterstütze, mit der Einschränkung, dass dies „kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert“. (epd/mig) Leitartikel Politik

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