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Gesetzentwurf

EU plant Lieferkettengesetz für 17.000 Unternehmen

Oft verschoben, mit Spannung erwartet: Nach einzelnen Ländern wie Deutschland oder Frankreich schickt sich nun die EU als Ganze an, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. In den betroffenen Unternehmen dürfte der Text eifrig gelesen werden.

Mittwoch, 23.02.2022, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 22.02.2022, 19:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das von der EU-Kommission geplante Lieferkettengesetz soll einem Entwurf zufolge geschätzt rund 17.000 Unternehmen neue Sorgfaltspflichten auferlegen. Zugleich seien kleine und mittlere Betriebe und damit 99 Prozent aller Unternehmen in der EU nicht betroffen, heißt es in dem Entwurf, der dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Zuvor hatten die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und andere Medien daraus zitiert.

Das Gesetz legt Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt fest. Die Firmen müssen Risiken identifizieren, Prozesse für den Umgang damit entwickeln, den Mitarbeitern Regeln vorschreiben und das Thema insgesamt in ihrer Arbeit verankern.

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Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette

Bei möglichen schädlichen Folgen für Umwelt und Menschenrechte müssen sie Maßnahmen ergreifen, um sie zu verhindern oder zu minimieren. Das kann etwa Investitionen in Produktion und Infrastruktur bedeuten, die Aufstellung von Aktionsplänen mit festen Fristen und Indikatoren oder auch das Einfrieren einer Geschäftsbeziehung, wie der Entwurf darlegt.

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Denn die Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen beziehen sich nicht nur auf eigene Tätigkeiten und die von Tochterfirmen. Vielmehr werden alle Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungsketten abgedeckt, „die von Einheiten ausgeführt werden, mit denen das Unternehmen eine etablierte Geschäftsbeziehung hat“.

Gesetz mit Sanktionen

Ob ein Unternehmen die Pflichten erfüllen muss – also zu den geschätzt 17.000 Unternehmen zählt – hängt von Faktoren wie Mitarbeiterzahl, Umsatz, Branche sowie Sitz der Firma und den Kombinationen dieser Faktoren ab. Generell können schon Firmen ab 251 Beschäftigten betroffen sein, wenn sie in Zweigen mit hohen Risiken tätig sind: Beispielsweise Textilfirmen und solche, die Bodenschätze ausbeuten. Von den 17.000 Unternehmen sind 13.000 EU-Unternehmen und 4.000 solche aus Drittländern.

Das Gesetz sieht bei Verstößen Sanktionen vor. Auch eine zivilrechtliche Haftung wird eingeführt.

Grüne begrüßen Vorschlag

Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini begrüßte den Vorschlag. „Die europäischen Unternehmen müssen nun Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen, Sorgfaltsprüfungen durchführen und auftretende Probleme beheben“, erklärte sie mit Blick auf den Entwurf. Es gebe aber Punkte zu verbessern. So bedeute die pauschale Befreiung klein- und mittelständischer Unternehmen, dass 99 Prozent der Firmen in der EU „business as usual“ betreiben könnten.

Die Kommission will den Vorschlag am Mittwoch offiziell vorstellen. Bis dahin sind Änderungen am Text denkbar. Dann wird er von EU-Parlament und Mitgliedstaaten beraten. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft

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