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Statistik-Korrektur

Nordrhein-Westfalen prüft alte Mordfälle auf rechtsextremen Hintergrund

Nordrhein-Westfalens Landeskriminalamt untersucht 25 Tötungsverbrechen neu auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund. Ein Fall aus dem Jahr 2003 wurde bereits nachträglich als rechtsextrem motiviertes Tötungsverbrechen eingestuft.

Mittwoch, 29.06.2022, 17:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 29.06.2022, 15:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) lässt zahlreiche Tötungsverbrechen auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund prüfen. Es geht um rund 25 Fälle mit 30 Todesopfern in den vergangen knapp 40 Jahren, die bislang nicht als rechtsextreme Taten eingestuft sind.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium bestätigte am Mittwoch in Düsseldorf einen Bericht des Berliner „Tagesspiegels“. Rechtsextremismus sei nach wie vor eine der größten Gefahren für die Demokratie, erklärte Reul. „Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir Grenzfälle aus der Vergangenheit noch einmal neu betrachten und bewerten.“

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Reul: Wir korrigieren die Statistik

Das Projekt mit dem Titel „ToreG NRW“ (Todesopfer rechter Gewalt NRW) wird im Landeskriminalamt von einem Politikwissenschaftler geleitet. Die Prüfung, mit der Mitte Juni begonnen wurde, solle neun Monate dauern. Ein Abschlussbericht sei geplant, ein Zeitpunkt für die Veröffentlichung aber noch offen, sagte eine Ministeriumssprecherin dem „Evangelischen Pressedienst“.

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„Rechtsextremismus gehört zu den perfidesten Tatmotiven, ihn zu bekämpfen ist unsere Pflicht“, sagte Reul. „Deshalb korrigieren wir die Statistik, wo es nötig ist, und sensibilisieren weiterhin die Gesellschaft.“ Das sei man „den Opfern und den Hinterbliebenen schuldig“.

Zwei exemplarische Fälle

Einen Fall aus dem Jahr 2003 hat das Landeskriminalamt den Angaben nach bereits nachträglich als rechtsextrem motiviertes Tötungsverbrechen eingestuft: Der Neonazi Thomas Adolf hatte im Oktober 2003 in Overath bei Köln einen Rechtsanwalt sowie dessen Frau und Tochter erschossen. Das Landgericht Köln verurteilte Adolf im Dezember 2004 zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte Sicherheitsverwahrung für die Zeit nach der Haft. Die Richter bescheinigten dem Mörder eine nationalsozialistische Gesinnung, die letztlich zur Tat geführt habe. Dennoch wurde dieser Fall von den Behörden nicht als rechtsextreme Tat bewertet.

Ein weiterer Fall, der nun untersucht wird, ist den Angaben nach auch der Fall des Neonazis Michael Berger. Dabei geht es um einen dreifachen Polizistenmord vom 14. Juni 2000 in Dortmund. Berger hatte im Rahmen einer Verkehrskontrolle aus seinem Wagen heraus einen Polizisten erschossen. Auf seiner Flucht tötete er zwei Beamte in einem Streifenwagen und erschoss sich im weiteren Fluchtverlauf selbst. (epd/mig) Aktuell Panorama

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