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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe © Mehr Demokratie e.V. @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Bundesverfassungsgericht

Merkel-Äußerung verletzte AfD in ihren Rechten

Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Entscheidung über Äußerungen der damaligen Kanzlerin zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl 2020 der AfD recht gegeben. Angela Merkel habe das Recht der Partei auf Chancengleichheit verletzt.

Mittwoch, 15.06.2022, 16:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 17.06.2022, 6:08 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten verurteilt. Die Äußerung und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung habe die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt, entschied das Gericht. (AZ: 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20)

Merkel habe die AfD mit der Äußerung in amtlicher Funktion negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung sei nicht durch den Auftrag des Bundeskanzlers zur Wahrung der Stabilität der Bundesregierung sowie des Ansehens der Bundesrepublik in der Staatengemeinschaft gerechtfertigt.

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Durch die anschließende Veröffentlichung der Äußerung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung habe Merkel außerdem auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihr allein zur Verfügung gestanden hätten. Indem sie auf diese Weise das in der Äußerung enthaltene negative Werturteil verbreitet habe, habe sie die AfD in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.

Urteil „juristisch nachvollziehbar“

Nach Auffassung des damaligen CDU-Fraktionschefs im Thüringer Landtag, Mike Mohring, hat die AfD versucht, sich mit der Klage zu profilieren. „Das folgt der üblichen Methodik dieser Partei“, sagte er in Erfurt. Der Thüringer FDP-Politiker Thomas Kemmerich erklärte, er wolle das Urteil nicht näher bewerten, habe aber großen Respekt vor dem Gericht. Dieses habe über die Verletzung von Rechten einer Partei geurteilt, „die innerhalb des Thüringer Parlaments dadurch auffällt, dass sie das demokratische System beschädigen möchte“.

Der Sprecher der Thüringer AfD, Stefan Möller, sagte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe es nicht gebraucht, um demokratische Defizite in Deutschland offenzulegen. Die Grünen-Fraktionschefin im Thüringer Landtag, Astrid Rothe-Beinlich, nannte das Urteil „juristisch nachvollziehbar“.

Auschwitz Komitee: Merkel hat Vertrauen bestärkt

Das Internationale Auschwitz Komitee äußerte die Hoffnung, dass die „Eindeutigkeit der demokratischen Parteien gegenüber der AfD auf allen politischen Ebenen durchgehalten wird.“ Merkels damalige Äußerung habe „das Vertrauen gegenüber Deutschland in einer Situation bestärkt, in der Politiker in Erfurt dieses Vertrauen entscheidend ramponiert“ hätten.

Merkel hatte am 6. Februar 2020 bei einem Staatsbesuch in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers tags zuvor zum thüringischen Ministerpräsidenten mithilfe der Thüringer CDU- und AfD-Fraktion als „unverzeihlich“ bezeichnet. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. Bei einem Staatsempfang mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyrol Ramaphosa sagte sie, die Wahl habe „mit einer Grundüberzeugung für die CDU gebrochen, dass nämlich keine Mehrheiten mithilfe der AfD gewonnen werden sollen“. (epd/mig) Aktuell Recht

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