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AfD-Klage

Merkel-Äußerungen nach Kemmerich-Wahl vor Gericht

Im Februar 2020 wurde Thomas Kemmerich – mithilfe der AfD – zum Thüringer Kurzzeit-Ministerpräsidenten gewählt. Nun verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über zwei AfD-Klagen wegen damaliger Äußerungen von Kanzlerin Merkel. Sie hatte gesagt, dass das „unverzeihliche Ergebnis“ wieder rückgängig gemacht werden muss.

Von Montag, 13.06.2022, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.06.2022, 16:52 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Mit unmissverständlichen Worten meldete sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aus dem südafrikanischen Pretoria zu Wort: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung gebrochen hat für die CDU und auch für mich, nämlich dass keine Mehrheiten mithilfe der AfD gewonnen werden sollen.“

Die Reise ans andere Ende der Welt sollte Wirtschaftskontakte intensivieren, es gab ein Treffen mit Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa und mit der Ministerin für kleine Unternehmen. Doch plötzlich rückte Thüringen in den Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Hier hatte sich tags zuvor, am 5. Februar 2020, der damalige FDP-Fraktionschef Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten von Thüringen wählen lassen. Zuvor hatten der gemeinsame Kandidat von Linken, SPD und Grünen, der bisherige Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), und auch ein Kandidat der AfD in zwei Wahlgängen nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht. Im dritten Wahlgang ließ dann die AfD-Fraktion ihren eigenen Kandidaten überraschenderweise im Stich.

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Chancengleichheit verletzt?

Wirklich überraschend? Offenbar nicht für Angela Merkel. „Da dies absehbar war in der Konstellation, wie im dritten Wahlgang gewählt wurde, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss“, ließ die Kanzlerin aus Südafrika weiter verlauten.

Es ist vor allem dieser Satz, über den das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch urteilen muss. Nach Auffassung der Klage führenden AfD hat Merkel ihre Amtsautorität als Bundeskanzlerin für parteipolitische Äußerungen missbraucht. Sie habe dabei die Chancengleichheit der AfD verletzt. Auch habe sie ihre – inzwischen wieder gelöschte – Äußerung auf den Webseiten des Bundespresseamtes einstellen lassen.

Ausgang des Verfahrens ist offen

Die AfD verwies in der mündlichen Verhandlung im Juli 2021 auf vergleichbare Urteile, die es beispielsweise dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) untersagt hatten, ein AfD-kritisches Interview auf seiner Ministeriums-Homepage zu veröffentlichen. „Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt“, begründete der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, das Karlsruher Urteil.

Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen. Zwar hatte der Anwalt der Altkanzlerin in der mündlichen Verhandlung argumentiert, Angela Merkel habe – auch, ohne dass sie zu diesem Zeitpunkt noch ein hohes Parteiamt innegehabt hatte – als Parteipolitikerin gesprochen, die ihre Einlassung als Appell an die Christdemokratie in Deutschland verstanden haben wollte, ihren Grundwerten und Überzeugungen treu zu bleiben. Allerdings hatte sie ihrer Stellungnahme keinen entsprechend erläuternden Satz vorangestellt. Und das, obwohl sich Regierungsmitglieder und insbesondere die Bundeskanzlerin auf Staatsbesuchen im Ausland grundsätzlich nicht zu innenpolitischen Fragen äußern.

Schnelles Ende Dank Berlin

Unabhängig davon, wie das Bundesverfassungsgericht urteilen wird, hat die eindeutig ablehnende Haltung der Bundespolitik in der Frage der Thüringer Ministerpräsidentenwahl zum raschen Ende der Regierung Kemmerich beigetragen, noch bevor sie überhaupt ihre Arbeit aufnehmen konnte. Mehr als 24 Stunden habe Kemmerich in der Staatskanzlei auf hochrangige Abgeordnete der CDU-Fraktion gewartet, heißt es aus der Union. Gemeinsam habe besprochen werden sollen, wie es nun weitergehe.

Doch der Führungsspitze der Thüringer Union sei auch in vertraulichen Telefonaten, etwa mit CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer, längst klargemacht worden, dass ein Tabubruch wie die Stützung einer Minderheitsregierung von Thomas Kemmerich in Berlin nicht geduldet werde. Anstelle der CDU-Führung kam nur ein Fraktionsangestellter in die Staatskanzlei – ohne Kompetenzen, Mandat oder Vorschläge. Noch am 6. Februar – Stunden nach Merkels öffentlicher Wortmeldung in Pretoria – erklärte Kemmerich, seine Amtsgeschäfte ruhen zu lassen. Zwei Tage später trat er zurück. (epd/mig) Aktuell Panorama

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