Das Bundesverfassungsgericht hält niedrigere Grundleistungen für geduldete Menschen für verfassungsgemäß. Pro Asyl fordert nun die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es sei nicht mehr vertretbar.
1.096 Euro für eine Alleinerziehende aus Eritrea und ihr Kind. Während ein Gericht an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zweifelt, sehen Verfassungshüter das anders. Doch es gibt einen Kritikpunkt.
Die Bundesregierung soll künftig per Verordnung entscheiden, ob ein Herkunftsstaat sicher ist. Die Grünen-Fraktion sieht Grundrechte verletzt – und wendet sich ans Bundesverfassungsgericht.
Ein hochrangiger Ex-Richter aus Afghanistan und seine Familie mit Aufnahmezusage versuchen seit Jahren, nach Deutschland zu kommen. Nun gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe mit einer außergewöhnlich deutlichen Ansprache.
Die Polizei darf nicht auf Grundlage einer Vermutung die Wohnungstür in einem Flüchtlingsheim aufbrechen, um eine Abschiebung durchzusetzen. Das Verfassungsgericht stellt damit eine in den vergangenen Jahren verschärfte Abschiebepraxis infrage. Pro Asyl spricht von einem „Denkzettel für die Regierung“.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Abschiebehaft ohne richterlichen Beschluss verletzt das Grundrecht auf Freiheit. Behörden dürfen Menschen nicht einfach „über Nacht“ in Gewahrsam nehmen – auch nicht, wenn das Amtsgericht gerade geschlossen ist.
Kurioser Fall mit Happy End: Eine jordanische Familie reist mit ihrem in Deutschland geborenen Zweijährigen in die Heimat. Zurück dürfen aber nur die Eltern, das Kind habe kein Visum. Das Verfassungsgericht zeigt jetzt die rote Karte. Auch den Vorinstanzen ernten Kritik.
Wer in Deutschland „schwarz“ arbeitet, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Abgeschobenen Geflüchteten ist „Schwarzarbeit“ nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts jedoch zumutbar. Geklagt hatte ein Afghane mit Schutzstatus in Griechenland.
Parteinahe Stiftungen bekommen für ihren Beitrag zur politischen Bildung jährlich hundert Millionen aus der Staatskasse. Eine Stiftung ist bislang außen vor. Die AfD forderte Nachzahlungen – und scheiterte.
Geflüchtete erhalten Grundleistungen ohnehin um ein Fünftel gekürzt. Leben sie in einer Gemeinschaftsunterkunft, bekommen sie noch weniger. Dem Bundessozialgericht zufolge könnte diese Praxis verfassungswidrig sein. Karlsruhe soll prüfen.