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Menschen flüchten vor dem Krieg in der Ukraine

Ukrainer-Beschlüsse

Menschenrechtler fordern Gleichbehandlung aller Flüchtlinge

Die Bund-Länder-Beschlüsse zur Versorgung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine finden allgemeine Zustimmung. Die Geflüchteten sollen wie bereits anerkannte Schutzberechtigte behandelt werden. Organisationen fordern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Sonntag, 10.04.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.04.2022, 8:37 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Bund-Länder-Beschlüsse zur Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine stoßen auf breite Zustimmung. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte am Freitag in Berlin die Vereinbarungen und sagte, dass sie „von großer gemeinsamer Verantwortung geprägt“ seien. Die Beschlüsse bedeuteten eine Gleichbehandlung der ukrainischen Geflüchteten mit anderen anerkannten Schutzberechtigten in Deutschland. „Gleichzeitig entlasten wir stark die Länder und Kommunen.“

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüßte die rasche Öffnung der Jobcenter für die Kriegsflüchtlinge. Es sei positiv, dass Flüchtlinge aus der Ukraine rasch Zugang zu Hartz-IV-Leistungen erhalten sollen. Die Jobcenter seien durch die Fluchtbewegungen in früheren Jahren erfahren in der Betreuung von geflüchteten Menschen. Nun werde die weitere Gesetzgebung abgewartet. „Parallel dazu stellen sich die Jobcenter auf“, teilte die BA in Nürnberg dem „Evangelischen Pressedienst“ mit.

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Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl nannte die Eingliederung von Geflüchteten aus der Ukraine in die normale Sozialhilfe ab Juni richtig. Die rechtspolitische Expertin von Pro Asyl, Wiebke Judith, forderte dieselben Möglichkeiten auch für andere Asylbewerber in Deutschland. Die niedrigen Leistungen und mangelnde Gesundheitsversorgung, die das Asylbewerberleistungsgesetz derzeit vorsehe, seien ein grundsätzliches Problem für alle Schutzsuchenden in Deutschland, erklärte die Expertin weiter. „Diese Benachteiligung gehört abgeschafft.“ Derzeit sei das Asylbewerberleistungsgesetz ein „Abschreckungsgesetz“, betonte Judith.

Paritätische fordert Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigte sich erleichtert, dass Bund und Länder Rechtssicherheit geschaffen haben, damit Flüchtlinge aus der Ukraine zügig und verlässlich Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Der Verband regte an, diese Lösung, die eine schnelle Integration der Schutzsuchenden in die Regelsysteme vorsieht, als Blaupause für die Hilfe auch für Geflüchtete aus anderen Staaten zu prüfen.

„Wer Schutz, Zuflucht und Hilfe sucht, muss diese auch bekommen – egal in welcher Lage ein Mensch ist. In der aktuellen Lage wurde schmerzlich deutlich, wie wenig geeignet das Asylbewerberleistungsgesetz ist, die nötige Hilfe pragmatisch und bedarfsgerecht zu ermöglichen“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Auch alle anderen geflüchteten Menschen unabhängig vom Herkunfts- oder Erstaufnahmeland dürften nicht aus den Augen verloren werden, mahnte die Paritätische. Der Verband spreche sich bereits seit langem für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus.

Städte- und Gemeindebund: Mittel an Kommunen weiterreichen

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“, die Einigung von Bund und Ländern enthalte „richtige Ansätze“. Nun komme es darauf an, „dass die Länder unverzüglich entsprechende Mittel, die ihnen ja zugesagt sind, an die Kommunen weiterreichen“. Ohne eine entsprechende Finanzausstattung würden die Kommunen mittelfristig die „Herkulesaufgabe“ der Unterbringung, Versorgung und Integration von Vertriebenen nicht leisten können, ergänzte Landsberg.

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, forderte in der „Rheinischen Post“ bessere Bedingungen für die Aufnahme der besonders schutzbedürftigen Menschen: „Das gilt insbesondere bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen, Traumatisierten und Waisenkindern.“ Diese Gruppen mit ihren besonderen Bedürfnissen seien stärker vertreten als bei den Fluchtbewegungen 2015 und 2016.

UN: Eine der schlimmsten Flüchtlingskrisen

Am späten Donnerstagabend hatten sich Bund und Länder auf eine Verteilung der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine geeinigt. Ab 1. Juni sollten die Kriegsflüchtlinge in das reguläre Grundsicherungssystem aufgenommen werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten in Berlin. Bislang können die Vertriebenen nur Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, womit die Kosten allein die Länder schultern.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat laut den UN eine der schlimmsten Flüchtlingskrisen aller Zeiten verursacht. Innerhalb von sechs Wochen seien mehr als 4,2 Millionen Menschen aus der Ukraine vor der Gewalt ins Ausland geflüchtet, teilte ein Sprecher des Hilfswerks UNHCR am Freitag in Genf mit. Zudem irrten 7,1 Millionen Menschen als Binnenflüchtlinge in der Ukraine umher. Die anhaltenden Kämpfe zwingen den Angaben nach immer weiter Menschen in die Flucht. (epd/mig) Leitartikel Politik

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