Lisa Pollmann, Migazin, Foto, Bildung, Flüchtlinge
Lisa Pollmann © privat, Zeichnung MiG

Flüchtende aus der Ukraine

Solidarität und Schutz nur für „weiße“ Menschen?

Angesicht des Krieges gegen die Ukraine geht eine Welle der Solidarität durch Europa. Leider hat sie einen „rassistischen Beigeschmack“. Offenbar gelten Menschenrechte nur für blonde, blauäugige Menschen.

Von Dienstag, 01.03.2022, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 28.02.2022, 17:51 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Europa öffnet seine Grenzen für Schutzsuchende aus dem ukrainischen Kriegsgebiet, unbürokratisch und ohne Visum. Diese Solidarität ist beispielhaft und verdeutlicht, dass Europa in diesen dunklen Zeiten zusammensteht. Umso trauriger und schockierender ist es daher, dass an den Grenzübergängen nicht alle Flüchtenden gleich behandelt werden.

Derzeit häufen sich Berichte in den sozialen Medien, dass People of Color (PoC), insbesondere Studenten aus afrikanischen Ländern, an den Grenzübergängen abgewiesen werden. Während ukrainische, „weiße“ Flüchtende relativ unproblematisch nach Polen, Ungarn & Co. einreisen können, werden PoC von Grenzbeamten „segregiert“ und müssen mitunter tagelang in der Kälte ausharren. So zu sehen in einem bei Twitter veröffentlichten Video eines nigerianischen Studenten, der gemeinsam mit anderen PoC an der polnisch-ukrainischen Grenze von ukrainischen Beamten am Grenzübertritt gehindert wurde.

___STEADY_PAYWALL___

Die deutsche Hilfsorganisation „Mission Lifeline“, eine Seenotrettungsorganisation, die aktuell auch Hilfskonvois in die ukrainisch-europäische Grenzregion organisiert, berichtete auf Twitter von einem ähnlichen Vorfall; diesmal jedoch an der slowakischen Grenze: „In der Nacht mussten wir uns um 15 nigerianische Staatsbürger kümmern, die an der EU-Grenze nirgends Hilfe fanden. Wir haben sie bei uns untergebracht und organisieren ihre Weiterreise“, heißt es in dem Tweet.

„Diese Vorfälle sind leider nicht überraschend, sondern vielmehr das Spiegelbild einer europäischen Flüchtlings- und Außenpolitik, die schon lange zutiefst rassistisch ist.“

Diese Vorfälle sind leider nicht überraschend, sondern vielmehr das Spiegelbild einer europäischen Flüchtlings- und Außenpolitik, die schon lange zutiefst rassistisch ist. Auch wenn es wichtig ist, dass sich die EU jetzt solidarisch mit der ukrainischen Bevölkerung zeigt, dürfen wir nicht wegschauen, wenn sie das Leid anderer, mehrheitlich „nicht weißer“ und / oder nicht christlicher Menschen billigend in Kauf nimmt.

Zur Erinnerung: Die EU ignoriert, dass beinahe täglich Flüchtende aus afrikanischen und arabischen Staaten auf dem Mittelmeer ertrinken, in libysche Folterlager zurückgeschoben werden oder an der polnisch-belarussischen Grenze erfrieren. Sie sucht nach Möglichkeiten, syrische Geflüchtete in den Folterstaat des Assad-Regimes abzuschieben; in das Land, in dem Frauen, Kinder und Männer seit Jahren unter russischen Bombardements leiden, allerdings mit weitaus weniger medialer Aufmerksamkeit.

Ähnlich verhält es sich mit der deutschen Bundesregierung. Statt afghanische Ortskräfte, die in Verstecken ausharren müssen, weil sie um ihr Leben fürchten, zu evakuieren, sucht die Bundesregierung lieber nach Argumenten, die belegen sollen, es gäbe keine zielgerichtete Verfolgung durch die Taliban. Währenddessen setzen die Taliban ihre Hausdurchsuchungen nach ehemaligen „westlichen Kollaborateuren“ weiter fort.

Eine wichtige Rolle bei der Reproduktion rassistischer Stereotype spielt immer auch die mediale Berichterstattung. Der Ukraine-Krieg fungiert hier leider als Negativbeispiel. Diverse Beiträge großer Nachrichtenagenturen triefen geradezu vor Rassismus, indem sie versuchen, ukrainische Flüchtende von „unzivilisierten“ Schutzsuchenden aus nicht-europäischen Konfliktregionen abzugrenzen. Diese „journalistische Praxis“ schafft eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Flüchtenden, wobei dem europäischen, „weißen“ Schutzsuchenden mit Empathie und Mitgefühl begegnet wird, während das Leid nicht-europäischer Flüchtender relativiert wird.

So heißt es beispielsweise in einem CBS News-Bericht: „But this isn’t a place, with all due respect, like Iraq or Afghanistan, that has seen conflict raging for decades. This is a relatively civilized, relatively European – I have to choose those words carefully, too – city, one where you wouldn’t expect that, or hope that it’s going to happen.”  Das Journalistenkollektiv AMEJA („The Arab and Middle Eastern Journalist Association“) hat diverse rassistische Aussagen im Rahmen der Ukraine-Krieg-Berichterstattung in einer öffentlichen Stellungnahme dokumentiert und fordert einen objektiven, vorurteilsfreien Journalismus.

Menschen, die aus Kriegsgebieten fliehen, haben laut Genfer Flüchtlingskonvention ein Recht auf Schutz und Asyl und zwar unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft oder ihrer Religion. Egal, ob aus der Ukraine oder aus Afghanistan, egal, ob „weiß“ oder PoC, egal, ob Christ oder Muslim, jedes Leben ist wertvoll und muss geschützt werden. Meinung

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Jens Zimmermann sagt:

    Nur für den Fall, dass mit „organisieren ihre Weiterreise“ die Weiterreise nach Deutschland gemeint ist: Im Unterschied zu den Ukrainern, die visafrei in die EU reisen dürfen und damit auch Grenzen überschreiten dürfen, dürfen dies Nigerianer (völlig egal, ob es sich um schwarze oder „blonde, blauäugige“ Nigerianer handelt) nicht. Hieraus folgt, dass ein Verbringen nach Deutschland unter „Schleusungskriminalität“ fällt, sich Mission Lifeline somit eines Verbrechens schuldig macht. Wikipedia führt unter dem Stichwort „Schleusungskriminalität“ folgendes aus: „Das Einschleusen von Ausländern ist in den §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz unter Strafe gestellt. Hierzu muss eine Person in der Regel für den Erhalt oder das Versprechen eines Vorteils einen Ausländer dazu anstiften oder diesen dabei unterstützen, unerlaubt nach Deutschland einzureisen, sich dort aufzuhalten oder einen Aufenthaltstitel zu erschleichen.“ Ist übrigens mit Gefängnis bedroht. Die in der Ukraine studierenden Nigerianer dürften gleichwohl die ukrainische Grenze zur Slowakei oder Polen überschreiten, müssen aber im ersten sicheren Staat bleiben. Ein Wahlrecht besteht nicht.