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Die Justiz @ pixabay, CC0 Public Domain, bearb. MiG

Sachsen

Justizministerin will rechtsextremen AfD-Richter in Ruhestand versetzen

In der vergangenen Woche nahm der Druck auf die sächsische Justizministerin beständig zu, eine Rückkehr des rechtsextremen AfD-Politikers Jens Maier auf den Richterstuhl zu verhindern. Nun hat die Grünen-Politikerin offenbar eine Lösung gefunden.

Sonntag, 13.02.2022, 19:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.02.2022, 15:57 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Fall des vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Richters Jens Maier zeichnet sich eine Lösung ab. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) will den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten in den Ruhestand versetzen. Maier solle ab dem 14. März dem Amtsgericht Dippoldiswalde (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) als Richter zugewiesen und ihm gleichzeitig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt werden, erklärte die Justizministerin am Samstag in Dresden.

Mit der Zuweisung an das Gericht in Dippoldiswalde werde Maiers Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt, erklärte die Justizministerin. Den gleichzeitigen Antrag beim Richterdienstgericht in Leipzig, Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen, begründete die Grünen-Politikerin mit der „Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“.

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Erschütterung des Vertrauens in die Justiz

Die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte und die Versetzung in den Ruhestand begründet das Justizministerium unter anderem mit der Einstufung des Richters als rechtsextrem durch den sächsischen Verfassungsschutz. Damit sei eine „gravierende Erschütterung des Vertrauens in die sächsische Justiz in der Öffentlichkeit“ verbunden.

Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgericht ruht seit 2017, weil er für die AfD im Bundestag saß. Nachdem er dieses Mandat bei der Wahl 2021 verloren hatte, stellte Maier einen Antrag auf Rückkehr in den Justizdienst. Laut Abgeordnetengesetz hat der 60-Jährige einen Anspruch auf Rückkehr auf einen vergleichbaren Posten. Maier hatte in der Vergangenheit mehrfach mit rechtsextremen Aussagen auf sich aufmerksam gemacht. Unter anderem hatte er die deutsche Erinnerungskultur als „Schuldkult“ diffamiert und sich selbst als „kleinen Höcke“ bezeichnet.

Anwaltsverein: Vorstellung „unerträglich“

In der vergangenen Woche hatten immer mehr Politiker, Juristen und Verbände den Freistaat Sachsen aufgefordert, eine Rückkehr Maiers auf den Richterstuhl mit allen verfügbaren rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern. Darunter waren der Zentralrat der Juden in Deutschland, das Internationale Auschwitz Komitee, der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Aus anwaltlicher Sicht sei die Vorstellung unerträglich, dass ein erklärter Feind der Verfassung auf dem Richterstuhl sitze, sagte die DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge. Der Deutsche Anwaltverein erkenne an, dass ein Richter nach seiner Abgeordnetentätigkeit grundsätzlich ein Recht auf Rückkehr in den Justizbetrieb habe. „Justizministerium und Landtag in Sachsen sollten dies im Fall Maier jedoch nicht sang- und klanglos hinnehmen, sondern vielmehr alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die in diesem Fall zur Verfügung stehen“, forderte Ruge.

Petition mit 70.000 Unterschriften

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem „Tagesspiegel“, für ihn sei der Gedanke, dass jemand, der erwiesenermaßen Rechtsextremist ist, Urteile im Namen des Volkes sprechen soll, „geradezu unerträglich“. Der Rechtsstaat müsse sich aber an seine eigenen Regeln halten. Dem Land Sachsen stünden Instrumente für die Entfernung Maiers aus dem Dienst zur Verfügung, im Rahmen von Recht und Gesetz.

Gegen die Rückkehr des AfD-Politikers in das Richteramt richtet sich auch eine Online-Petition, die bis Sonntag von knapp 70.000 Menschen unterzeichnet wurde. Zum jetzigen Procedere erklärte die sächsische Justizministerin, der Rechtsextremist Maier solle nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung durch das Richterdienstgericht in Leipzig in den Ruhestand versetzt werden. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein.  (epd/mig) Aktuell Politik

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