Acht Jahre und drei Monate
Prozess wegen abgebrannter Flüchtlingsunterkunft abgeschlossen
Die Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof mit. Der Verurteilte gilt als einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Szene.
Donnerstag, 27.01.2022, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.01.2022, 17:00 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Sechseinhalb Jahre nach der Brandstiftung an einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Turnhalle im brandenburgischen Nauen ist das Verfahren gegen den Haupttäter rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte laut Mitteilung vom Mittwoch die im August 2021 vom Landgericht Potsdam verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten.
Die vom Angeklagten verlangte Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren sei mit dieser Entscheidung des dritten Strafsenats insgesamt rechtskräftig abgeschlossen. (3 StR 443/21)
Führender Kopf der rechten Szene
Bereits im Februar 2021 hatte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch wegen Brandstiftung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung bestätigt. Das Landgericht Potsdam hatte den Täter im August 2021 im nunmehr dritten Rechtsgang zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als acht Jahren verurteilt. Die vom Angeklagten dagegen eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nun verworfen.
Der Angeklagte Maik Schneider zählt nach den Feststellungen des Gerichts in seiner Heimatstadt Nauen seit Jahren zu den führenden Köpfen der rechten Szene und war Stadtverordneter für die NPD. In der Nacht vom 24. auf den 25. August 2015 setzte er eine Sporthalle in Brand, in der übergangsweise etwa 150 Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Die Halle brannte komplett aus, der Wiederaufbau kostete 3,9 Millionen Euro. (epd/mig) Aktuell Recht
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