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Nachfahren fordern Neuverhandlung

Herero und Nama: Deutschland kehrt Kolonialverbrechen unter den Tisch

Deutsche Kolonialtruppen verübten Anfang des 20. Jahrhunderts einen Völkermord an Herero und Nama. In einem Abkommen mit Namibia erkannte Deutschland dies an, ohne Rechtsanspruch auf Entschädigung. Nachfahren der Opfer üben Kritik: Deutschland brüstete sich mit seiner Erinnerungskultur, der Kolonialismus werde aber unter dem Tisch gekehrt.

Donnerstag, 27.01.2022, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.01.2022, 15:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nachfahren der Opfer deutscher Kolonialverbrechen in Namibia fordern eine Neuverhandlung des deutsch-namibischen Abkommens zum Völkermord an Herero und Nama. Die legitimen Vertreter der Opfergruppen müssten – anders als bisher – daran beteiligt werden, heißt es in einer am Mittwoch bei einer Online-Pressekonferenz vorgestellten Petition an Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne).

„Deutschland brüstet sich mit seiner selbstkritischen Erinnerungskultur, insbesondere was das Gedenken an den Holocaust angeht“, heißt es. Der deutsche Kolonialismus werde aber „zu oft unter dem Tisch gekehrt“. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes wiederum betonte: „Verhandlungspartner der Bundesregierung ist und bleibt die namibische Regierung.“ Wie es mit dem Abkommen weitergehe, sei von der namibischen Seite zu entscheiden.

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Deutsche Kolonialtruppen schlugen zwischen 1904 und 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika Aufstände der Ovaherero, im deutschen Sprachgebrauch meist im Singular Herero, und Nama brutal nieder. Mehr als 80.000 Menschen wurden getötet oder verdursteten in der Wüste. 2015 begannen Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland über Zahlungen und eine Entschuldigung für die Verbrechen. Deutscher Verhandlungsführer war Ruprecht Polenz (CDU).

Kein Rechtsanspruch auf Entschädigung

Neben der Anerkennung als Völkermord wurde vereinbart, dass Deutschland die Nachfahren der Ovaherero und Nama mit einem Programm in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unterstützt. Rechtliche Ansprüche auf Entschädigung sollten sich daraus aber nicht ableiten lassen. Baerbock wird nun aufgefordert, die „Fehler des konservativen Verhandlungsführers“ wieder gutzumachen.

Das Abkommen wurde formell noch nicht unterzeichnet. Die Nachfahren von Ovaherero und Nama haben heftige Kritik daran, weil ihre Forderungen nicht berücksichtigt worden seien. Der Völkermord betreffe die Existenz der Gemeinschaften bis heute, betonen sie. So befinde sich 70 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche Namibias in den Händen weißer Siedler, viele von ihnen deutscher Abstammung. Viele Ovaherero und Nama seien hingegen bis heute mittellos und lebten in Reservaten.

Außenamt: Verhandlungen nur mit namibischer Regierung

Der Außenamtssprecher betonte, dass Vertretern von Herero und Nama vonseiten der namibischen Regierung Möglichkeiten zur Beteiligung an den Verhandlungen angeboten worden seien. Auch die Bundesregierung habe von Anfang an darauf geachtet, dass Vertreter der Nachkommen der Opfer „an allen Phasen des Dialogs beteiligt waren“. Deutschland habe ein Interesse daran, dass die Stimmen der Nachfahren von Nama und Herero in den Verhandlungsprozess eingebracht würden und dies sei auch der Fall gewesen. Doch Verhandlungspartner auf Augenhöhe könne nur die namibische Regierung sein.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Die Aussöhnung mit Namibia bleibt für uns eine unverzichtbare Aufgabe, die aus unserer historischen und moralischen Verantwortung erwächst. Das Versöhnungsabkommen mit Namibia kann der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein.“ (epd/mig) Aktuell Panorama

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