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Ditib Moschee in Köln © Jan Maximilian Gerlach @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Fünf Minuten pro Woche

Zentralmoschee in Köln beantragt Muezzinruf

Die Zentralmoschee in Köln wird einen Antrag auf den Muezzinruf stellen. Der Vorstoß der Stadt sorgt seit Wochen für Diskussionen. Er sieht vor, dass Moscheen für jeweils fünf Minuten in der Woche hörbar zum Gebet rufen dürfen.

Freitag, 19.11.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.11.2021, 15:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

An der Kölner Zentralmoschee der Ditib soll künftig über Lautsprecher zum Gebet gerufen werden. Murat Şahinarslan, Direktor des Moscheeforums, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Inzwischen sind die Anträge bearbeitet – noch in dieser Woche wollen wir sie einreichen.“ Auch mit den anderen Kölner Moscheegemeinden sei die Ditib im Gespräch. Jede Gemeinde werde selbst entscheiden, ob sie einen Antrag einreicht, um an dem zunächst auf zwei Jahre befristeten Modellprojekt der Stadt Köln teilzunehmen.

Die Ankündigung von Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos), mit einem Pilotprojekt in Köln Gebetsrufe zu ermöglichen, hatte im Oktober kontroverse Diskussionen ausgelöst, war aber auch begrüßt worden. Der Vorstoß habe ihn überrascht, sagte Zekeriya Altuğ, Ditib-Abteilungsleiter für Gesellschaft und Zusammenarbeit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

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Ditib: Zeichen für Pluralität

„Für unsere Gemeinde ist das sehr positiv.“ Der Vorstoß sei als „Zeichen des Respekts und der Würdigung der muslimischen Teilhabe zur Stadtgesellschaft angesehen“. Dass der Gebetsruf jetzt auch in der Großstadt Köln möglich sei, bezeichnete Altuğ als „ein Zeichen dafür, dass die Gesellschaft pluraler und vielfältiger geworden ist“.

Für den Gebetsruf muss die umliegende Nachbarschaft nach den Vorgaben der Stadt Köln von der Moscheegemeinde im Vorfeld mittels eines Flyers informiert werden. Zudem soll für jede Moscheegemeinde eine Ansprechperson benannt werden, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

Fünf Minuten pro Woche

Der Gebetsruf darf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.

Das Projekt wird durch die Kölner Stadtverwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit findet eine Auswertung statt, um auf dieser Basis über die Zukunft der Regelung zu entscheiden. (epd/mig) Aktuell Panorama

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