Wahlplakat, Der Dritte Weg, Rechtsextremismus, Neonazis, Die Grünen
Wahlplakat sorgt für Empörung

Scharfe Kritik

Gericht: Rechtsextreme Hassplakate dürfen hängen bleiben

Die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Kleinstpartei «Der III. Weg» dürfen in Zwickau vorerst hängen bleiben. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz stößt auf harsche Kritik.

Mittwoch, 15.09.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.09.2021, 22:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im sächsischen Zwickau müssen die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ einem Gerichtsbeschluss zufolge vorerst nicht abgenommen werden. Die Wahlplakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen!“ seien jedoch in einem Abstand von mindestens einhundert Metern zur Wahlwerbung der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ anzubringen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz am Dienstag mit. Vorausgegangen war ein Eilantrag des „III. Weges“, über den das Gericht am Montag entschieden hatte. (7 L 393/21). Die Grünen reagierten mit Empörung auf den Gerichtsbeschluss.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz begründete das Vorgehen mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Es sei „derzeit offen, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff“ in besagtes Grundrecht vorliegen, hieß es. Die Stadtverwaltung Zwickau hatte dagegen am 9. September angeordnet, dass die Hassplakate innerhalb von drei Tagen zu entfernen sind.

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Grüne empört

Bei der „anzustellenden Interessenabwägung“ habe es die Kammer für angemessen gehalten, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate unter anderem das von der Partei „Der III. Weg“ eingeforderte „kommunikative Anliegen nicht zu beeinträchtigen“, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die sächsischen Grünen äußerten sich empört. Landesvorstandssprecherin Christin Furtenbacher drückte ihre Hoffnung aus, dass die Stadtverwaltung Zwickau umgehend Rechtsmittel einlegt. Sie betonte: „Ein Mordaufruf gegen über 3.300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen.“ Zugleich riefen die Grünen für Dienstagabend zu einer „Solidaritätsplakatieraktion“ auf. Damit sollte es der rechtsextremen Kleinstpartei unmöglich gemacht werden, den Abstand von 100 Metern zu Grünen-Plakaten einzuhalten.

Auschwitz Komitee: Absolut verantwortungslos

Entrüstet über den Gerichtsbeschluss zeigte sich auch das Internationale Auschwitz Komitee. Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner nannte die Entscheidung „absolut verantwortungslos“. Er fügte hinzu: „Die Begründung des Gerichts ist ebenso absurd wie das Urteil selbst und lässt nicht nur Überlebende des Holocaust im Blick auf das Gericht und im Blick auf die nun wieder tolerierte Hasspropaganda von Rechtsextremen fassungslos zurück.“

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht angesichts des auf den Wahlplakaten enthaltenen Aufrufs „Hängt die Grünen!“ einen Anfangsverdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und möglicherweise der Volksverhetzung als gegeben an. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz keinen Anlass gesehen, gegen die Plakate vorzugehen. Erst nach einer Intervention der Generalstaatsanwaltschaft war sie aktiv geworden. Auch in München waren entsprechende Hassplakate aufgetaucht, wurden jedoch von der Polizei umgehend entfernt. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. urbuerger sagt:

    Wie ist es in einem Rechtsstaat, wie dem Deutschen. Nur möglich, dass es an obersten Verwaltungsgerichten, rechtsextrem eingestellte Richter gibt?

    Es können nur solche Urteile gesprochen werden, wenn die Richter deutlich rechtsextrem vorbelastet sind, denn ein lupenreiner Demokrat könnte sich niemals dazu durchringen, derartige Mordaufrufe in irgendeiner Art und Weise zu tolerieren, schon gar nicht gegen eine demokratische Partei!

    Auch die Staatsanwaltschaft, die sich bis zum intervenieren der Generalstaatsanwaltschaft geweigert hat, Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Mordaufrufe einzuleiten, muss dringend auf ihre Gesinnung überprüft werden, denn es kann nicht sein, dass ein paar Staatsanwälte der Meinung sind, das Recht in Richtung der Tolerierung der Rechtsextremen zu beugen!

    Mir persönlich ist schon des öfteren aufgefallen, dass rechtsextreme Personen, Nazis, bei Angriffen auf Personen mit Migrationshintergrund in den östlichen Bundesländern besonders häufig mit geringen Strafen, meist zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt wurden und werden, manche gleich mehrere Male!

    In den östlichen Bundesländern habe ich oft das Gefühl, dass die Menschen dort nicht in der Lage sind, die Gefahren, die von den Rechtsradikalen und Nazis ausgehen überhaupt begreifen können!
    Ein ehemaliger Lehrer, der in Dresden der Achtziger Jahre unterrichtete, erklärte mir einst, dass die gesamte Zeit der NSDAP im Unterricht der Schulen ausgeklammert war, es wurde keinerlei Aufarbeitung der Nazizeit betrieben!
    Sollte das so stimmen, kann ich mir vorstellen, weshalb die Identitären, die Reichsbürger, die Nazis und die AfD so einen immensen Zulauf haben, da die Menschen, die nun wählen, nicht in der Lage sind, die Gefahren dieser Gefährder abzuschätzen!
    Was man nicht kennt, kann man auch nicht wirklich einschätzen!

    Allerdings müsste ich auch hier im Westen feststellen, dass im Unterricht der Schulen der Geschichtsunterricht immer weniger Stoff enthielt und in manchen Klassenstufen schon gar nicht mehr unterrichtet wurde und wird!
    Die Gefahr, die uns alle früher oder Später einholt, wenn weiterhin bei der Bildung so extrem gespart wird, ist nicht abschätzbar, wie man ja Anhand der fehlenden Aufarbeitung der Nazizeit in den Schulen der DDR heute nachvollziehen kann!

    Parteien, die unsere Demokratie zerstören wollen, wie der III. Weg, die AfD und neuerdings noch ein paar andere Kleinpartein, werden uns noch schwer zu schaffen machen, da auch die Kinder im Westen immer schlechter über die Nazizeit aufgeklärt werden!
    Während bei meiner Generation noch Eltern, Großeltern oder gar Urgroßeltern mit in der Familie lebten, die aus erster Hand aus den Kriegsjahren und der Nazizeit berichten konnten, kennen die Kinder heute alles nur noch vom Hören Sagen ihrer Eltern, die nicht mit dabei waren!
    Anhand meiner Kinder habe ich erlebt, dass es nicht das gleiche ist, von jemanden Erzählungen zu hören, die ihre Erlebnisse schildern, als es für meine Kinder war, meine Geschichten vom Hören Sagen, durch meine Großeltern und meiner Urgroßmutter kannte!
    Ich musste deutlich mehr Überzeugungsarbeit leisten, als das meine Urgroßeltern und Großeltern bei uns Kindern mussten!

    Man kann nur hoffen, dass wir es schaffen, die Ideologie des Rechtsextremismus aus den Köpfen der Menschen zu bekommen, bevor wir wieder ein schlimmes Problem damit haben, wenn jetzt schon die Gerichte infiziert sind!!!