Wahlplakat, Der Dritte Weg, Rechtsextremismus, Neonazis, Die Grünen
Wahlplakat sorgt für Empörung

„Hängt die Grünen“

Zwickau lässt umstrittene Wahlplakate rechtsextremer Partei abhängen

Im sächsischen Zwickau wirbt die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ seit Montag mit Wahlplakaten mit dem Slogan „Hängt die Grünen“. Drei Tage später will die Stadtverwaltung nun dagegen vorgehen. Die Staatsanwaltschaft sah keine strafrechtliche Relevanz. In München wurden die Plakate gleich entfernt.

Donnerstag, 09.09.2021, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.09.2021, 17:47 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Mit einem Mordaufruf versehene Wahlplakate der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ müssen auf Anweisung der sächsischen Stadt Zwickau abgehängt werden. Die Aushänge mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ müssten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Beseitigungsverfügung entfernt werden, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit. Begründet wird die Anordnung mit einem „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen den Anstand und die Würde des Menschen“.

Die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) bezeichnete die Plakate der rechtsextremen Partei als „geschmacklos, unanständig und überflüssig“. Ordnungsbürgermeister Sebastian Lasch (SPD) erklärte, „wer solche Machwerke aufhängt, soll sie auch selbst wieder abnehmen. Notfalls werden wir die Plakate jedoch entfernen lassen“. Sollte die Parteiwerbung nicht fristgerecht abgenommen werden, werde die Stadt das übernehmen, hieß es.

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„Nachfolger der NSDAP“

Laut sächsischem Landesverband der Grünen hat „Der III. Weg“ die Plakate in der Nacht zum Montag in Zwickau angebracht. Diese seien gezielt über Wahlplakaten von Bündnis 90/Die Grünen und dem Grünen-Direktkandidaten Wolfgang Wetzel platziert worden. Die Landesvorstandssprecherin der Grünen in Sachsen, Christin Furtenbacher, bezeichnete die Aktion als weiteren Versuch, Kandidierende, Mitglieder und Sympathisierende einzuschüchtern. Die Grünen erstatteten demnach eine Anzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.

Das Internationale Auschwitz Komitee verurteilte am Mittwoch die öffentlichen Morddrohungen und kritisierte eine zu langsame Reaktion der Behörden: „Die schlafmützige Haltung der örtlichen Polizeibehörden und der Staatsanwalt zeigt einmal mehr, wie schwer man sich in Deutschland mit ausgesprochenen Hardcore-Nazis tut“, erklärte Exekutiv Vizepräsident Christoph Heubner in Berlin. Für Überlebende des Holocausts sei seit langem klar, dass die Partei in direkter Nachfolge der NSDAP stehe und bereit sei, ihre Haltung gewaltsam zu propagieren.

Staatsanwaltschaft sah kein Problem

Laut einem Bericht des „Tagesspiegel“, sah die Zwickauer Staatsanwaltschaft keine Notwendigkeit, die Plakate mit den umstrittenen Slogans abzunehmen. Die Behörde habe keine strafrechtliche Relevanz feststellen können. Es sei nicht klar, „wer konkret angesprochen wird“. Es könne sich sowohl um Politiker als auch um Wähler der Partei handeln, hieß es in dem Zeitungsbericht.

Medienberichten zufolge bewertet die Staatsanwaltschaft München das Plakat als öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Begründung: „Der deutlich … lesbare Satz hat imperativen Charakter und fordert zu einer Tötung von Mitgliedern der Partei ‚Die Grünen‘ auf.“ Dort wurden die Plakate von der bayerischen Polizei noch am gleichen Tag entfernt.

CDU und SPD solidarisch mit Grünen

CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hat Wahlplakate verurteilt. „Die Mordaufrufe gegen die Grünen in Bayern und Sachsen widern mich an“, sagte Ziemiak am Mittwoch der Tageszeitung „Welt“. „Eines ist klar: Als Demokraten halten wir zusammen gegen Angriffe von Rechtsaußen in unserem Land. Volle Solidarität mit den Grünen“, sagte Ziemiak.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, kritisierte in derselben Zeitung die Entscheidung der Zwickauer Staatsanwaltschaft, die Wahlplakate nicht entfernen zu lassen. „Wer nicht erkennt, wie die Plakate gemeint sind, ist mit politischer Blindheit geschlagen“, sagte Schneider: „Die Justiz in Sachsen darf nicht durch Handlungsunfähigkeit zu einem politischen Klima beitragen, in dem Gewalt als Mittel des Wahlkampfes hingenommen wird.“ (epd/mig)

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