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Das Landgericht Magdeburg © Yellowcard - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Psychiatrisches Gutachten

Halle-Attentäter ist schuldfähig

Am 18. Prozesstag wurde die Persönlichkeit des Halle-Attentäters beleuchtet. Dem psychiatrischen Gutachten zufolge ist er trotz einer Persönlichkeitsstörung voll schuldfähig. Es sei wahrscheinlich, dass er weitere Straftaten begehen würde.

Mittwoch, 04.11.2020, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.11.2020, 17:25 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Synagogen-Attentäter von Halle ist dem psychiatrischen Gutachten zufolge voll schuldfähig. Bei Stephan B. liege eine komplexe Persönlichkeitsstörung vor, die einer schweren seelischen Abartigkeit zuzuordnen sei, sagte der forensische Psychiater Norbert Leygraf am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Naumburg, das aus Sicherheits- und Platzgründen im Magdeburger Landgericht verhandelt. Der Experte hält den Angeklagten aber für schuldfähig. B. habe nicht im Wahn gehandelt. Der Glaube an politische Verschwörungstheorien sei kein Ausdruck von krankhaftem Wahn.

Es spreche nichts für eine Beeinträchtigung der Unrechtseinsichtsfähigkeit, sagte Leygraf. Damit würde die Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entfallen. B. habe seine Tat langfristig und minuziös geplant. Seine antisemitischen Überzeugungen habe er mit Fanatismus vertreten. Dabei sei auch während des Prozesses keine Änderungen erkennbar gewesen. Leygraf sagte, es sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass B. erneut vergleichbar schwere Straftaten begehen würde.

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„Sozial gehemmte Persönlichkeitsstörung“

Zu seiner Lebensgeschichte habe sich der Angeklagte in den Befragungen zurückhaltend geäußert. Sein Redeverhalten habe sich aber schlagartig geändert, als es um seine Überzeugung gegangen sei. Da sei er in einen „kaum zu bremsenden Redefluss“ geraten. Er habe immer wieder gelacht und unpassende Witze eingebaut. Sonst habe er keine tiefergehenden Regungen gezeigt. Den Tod von Jana L. und Kevin S. sah er selbst als „Kollateralschaden“ an, berichtete Leygraf. Aus ärztlichen Unterlagen, die Leygraf auch auswertete, ging hervor, dass B. nach dem Abitur zwei Monate stationär wegen eines angeblichen Suizidversuches behandelt wurde. Damals sei B. eine „sozial gehemmte Persönlichkeitsstörung“ attestiert worden, was im Kern immer noch zutreffend sei, so Leygraf.

Schon während der Schulzeit habe B. fast seine gesamte Freizeit am PC verbracht. Dass er nie eine Freundin gehabt habe, habe B. als „beschämenden Makel“ empfunden, unter dem er gelitten habe. Leygraf sagte, B. sei „ein Mensch, der in seiner gesamten Lebensentwicklung eingefroren“ gewesen sei.

Antisemitische und islamfeindliche Motivation

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und islamfeindlichen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt. Weil es ihm nicht gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge zu gelangen, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann. Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt. B. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Sicherheitsvorkehrungen im Gericht verstärkt. Alle Prozessbeteiligten, Journalisten und Zuschauer, müssen nun FFP2-Masken tragen, die vom Gericht bereitgestellt wurden. Zudem wurden Lüftungspausen ausgedehnt und verstärkt auf Abstände geachtet. Die Beweisaufnahme könnte am 17. November geschlossen werden und dann mit den Plädoyers begonnen werden. Eine Urteilsverkündung wäre dann noch im Dezember möglich. (epd/mig) Aktuell Panorama

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