Ab Februar
Polizei MV nennt jetzt immer Nationalität von Tatverdächtigen
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird ab Februar in ihren Pressemitteilungen grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend schließe das auch die deutsche Nationalität mit ein.
Freitag, 31.01.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.01.2020, 17:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird ab Februar in ihren Pressemitteilungen grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend schließe das auch die deutsche Nationalität mit ein.
Innenminister Lorenz Caffier erklärte: „Ich habe mich gemeinsam mit der Landespolizei für diese Verfahrensweise entschlossen, da die unterschiedlichen Sichtweisen in den einzelnen Bundesländern leider nicht zu einer einheitlichen Regelung führten.“
Wertungsfreie Nennung
Die Staatsangehörigkeit werde wertungsfrei und neutral benannt. Mit der neuen Regelung werde nicht nur die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen, sondern grundsätzlich von allen Beteiligten aufgeführt, sofern sie der Polizei bekannt ist.
Hintergrund des Vorhabens ist Caffier zufolge die Erhöhung der Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung. „Gerade bei Straftaten, an denen Migranten beteiligt sind, wird oft der haltlose Vorwurf erhoben, Behörden verheimlichten bewusst die Herkunft der Tatverdächtigen“, so der Innenminister.
Nennung umstritten
Mit dieser Regelung wolle das Land Mutmaßungen und Gerüchten entgegenwirken. Diese sind Caffier zufolge „nicht selten rechtspopulistisch geprägt“. Die Nennung der Herkunft solle das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken und Fake News und Hass vorbeugen.
Die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemitteilungen ist umstritten. Experten bemängeln unter anderem, dass es Rechtspopulisten nicht um die Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen geht, sondern um deren möglichen Migrationshintergrund. Insofern beuge die Nennung der Nationalität Fake News und Hass nicht vor, sondern befördere Spekulationen vielmehr.
Herkunftsnennung hat zugenommen
Die Frage, wann in Medien die Herkunft von Tatverdächtigen genannt wird, regelt der Deutsche Presserat im Pressekodex. Der Presserat hatte die entsprechende Richtlinie 12.1 vor zwei Jahren geändert. Sie fordert seitdem statt eines „begründbaren Sachbezugs“ ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Voraussetzung für die Erwähnung der Herkunft. Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015 in die Kritik geraten.
Journalismus-Forscher Thomas Hestermann zufolge hat in der Berichterstattung über Gewaltdelikte die Nennung der Herkunft eines Verdächtigen drastisch zugenommen. Die Nationalität mutmaßlicher Täter habe im Jahr 2014 kaum eine Rolle gespielt. Laut Hestermann hat die Silvesternacht in Köln alles geändert: 2017 sei in jedem sechsten Fernsehbeitrag über Gewaltdelikte die Herkunft von Verdächtigen genannt worden, 2019 sogar in jedem dritten. (epd/mig) Aktuell Panorama
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