Richter, Hammer, Urteil, Gericht, Justiz, Richterhammer
Richterhammer © Daniel_B_photos @ pixabay.com (CC0)

Kopftuchverbot

Niedersachsen plant Verbot religiöser Symbole für Richter

Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen sollen in Zukunft keine religiösen Symbole oder Kleidung tragen. Ein Gesetzentwurf werde eingebracht. Muslime sehen in dem Vorhaben ein Kopftuchverbot und gezielte Diskriminierung von muslimischen Frauen.

Freitag, 23.08.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.08.2019, 16:24 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In Niedersachsen soll es Richtern und Staatsanwälten künftig verboten sein, in öffentlichen Verhandlungen Kopftuch, Kreuz oder Kippa zu tragen. Sichtbare Abzeichen oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, sollten ihnen untersagt werden, teilte die niedersächsische Landesregierung am Dienstag in Hannover mit. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) werde in den Landtag eingebracht.

Havliza begründetet das Verbot mit der notwendigen Neutralität in einem Gerichtsverfahren: „Die Justiz entscheidet über existenzielle Sachverhalte, sie ist dabei ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden.“ Diese innere Neutralität müsse auch nach außen zum Ausdruck kommen. Die neue Regelung solle beim Ausüben sämtlicher richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung gelten, aber auch bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Personen.

___STEADY_PAYWALL___

Muslime kritisieren Kopftuchverbot

Bei Muslimen stößt der Vorstoß auf Ablehnung. Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) kritisiert, die Pläne seien zwar sprachlich neutral formuliert, stellten §aber faktisch ein Kopftuchverbot dar“. Die Begründung der Landesregierung sei vorgeschoben und überzeugt nicht. „Die Sichtbarkeit der Religion von Richterinnen und Richtern sagt nichts über ihre Fähigkeit aus, neutrale Urteile sprechen zu können. Das ist eine bloße Behauptung, die nicht belegt ist“, so die IGMG. Vielmehr schüre die Landesregierung Vorurteile gegenüber Muslime.

Die evangelische Kirche hatte in der Vergangenheit das Vorhaben begrüßt. So betonte die Präsidentin des hannoverschen Landeskirchenamtes, Stephanie Springer, sie halte es grundsätzlich für richtig, wenn Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Amtsausführung religiöse Symbole und Kleidungsstücke nicht auffällig sichtbar tragen dürften. Allerdings müssten diskrete Zeichen wie ein kleines Kreuz, ein Davidstern oder andere Symbole an einer Kette erlaubt bleiben. (epd/mig) Aktuell Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Peter Enders sagt:

    Religion gehört in den Privatbereich, dann sind diese leidigen Diskussionen endlich vorbei.
    Der Koran schreibt das Kopftuch nicht vor – IGMG mithin fundamentalistisch.
    „Allerdings müssten diskrete Zeichen wie ein kleines Kreuz, ein Davidstern oder andere Symbole an einer Kette erlaubt bleiben.“ zeigt, dass auch die evangelische Kirche heimlich von ihrer alten Machtstellung träumt. In Franken hat sie still und leise bedrohliche Reichtümer und Einfluss angehäuft (Deutschlandradio). Mag sie auch erheblich demokratischer verfasst sein als die katholische Kirche, die dem „Sonnenstaat“ und den bolschewistischen Diktaturen gleicht – ihre Macht-Ambitionen sind kein Deut geringer. Ich habe das früher anders gesehen, doch die Debatte um den Ethik-Unterricht in Berlin hat mich eines Besseren belehrt.

  2. Storat sagt:

    Ich sehe es genauso: Religion, egal welche, gehört in den Privatbereich und muss nicht demonstrativ in der Öffentlichkeit durch bestimmte Merkmale dargestellt werden. Und das gilt dann aber auch für alle!, auch für Deutsche. Es würde vieles m.M.n. einfacher machen, wenn im öffentlichen Raum eine Atmosphäre der religiösen Neutralität geschaffen würde, d.b. Symbole (z.B. Kreuze in Schulen) genauso entfernen wie das Fordern von neutraler Kleidung. In religiösen Kontext (Kirchen, Tempel,Moscheen etc und Festen) ist es vollkommen in Ordnung., aber es gilt für alle gleich und nicht, die einen Dürfen und andere nicht, da fängt für mich eine Diskriminierung an.
    In diesem Zusammenhang sollte man mal ernsthaft überlegen, ob man nicht das Schulfach Religion durch das Fach Religionswissenschaften und Ethik ersetzt und damit eher verbindet als auseinanderdividiert.

  3. Jacky sagt:

    IGMG hat natürlich recht das es sich um ein Kopftuchverbot handelt, so wie um ein Kippaverbot, ein Nudelsiebverbot und eben alles was religiös sein könnte. Was eben bei einer neutralen Auslegung -ALLE- Symbole beinhaltet.

    Aber – ich frage mich da doch wo ist den jetzt das Problem eines solchen Verbotes?