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Donald Trump © Gage Skidmore @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Erneut gescheitert

US-Gericht lässt Trumps Einreisebeschränkungen nicht zu

Trumps Einreiseverbot für Muslime darf weiterhin nicht in Kraft treten. Ein US-Gericht befand, dass das Verbot "von religiöser Intoleranz, Feindseligkeit und Diskriminierung" geprägt ist. Das sei mit der US-Verfassung nicht vereinbar.

Montag, 29.05.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.05.2017, 17:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

US-Präsident Donald Trump ist mit seiner Einreisebeschränkung für Menschen aus muslimischen Ländern erneut vor Gericht gescheitert. Ein Bundesberufungsgericht in Richmond im US-Bundesstaat Virginia urteilte am Donnerstag (Ortszeit) mit zehn zu drei Richterstimmen, Trumps Verbotsdekret vom 6. März dürfe weiterhin nicht in Kraft treten.

Mehrere Gerichte haben bereits die Verfassungsmäßigkeit von Trumps Einreisemaßnahmen angezweifelt. Das Gericht in Richmond befand, die Sicherheitsbegründung im Dekret sei „unscharf“. Nach Ansicht der Richter ist das Verbot „von religiöser Intoleranz, Feindseligkeit und Diskriminierung“ geprägt. Die US-Verfassung verbietet Diskriminierung aus religiösen Gründen.

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Trumps anti-muslimische Haltung

Trump wollte aus Gründen der nationalen Sicherheit Bürgern aus den Ländern Iran, Syrien, Jemen, Libyen, Somalia und Sudan vorübergehend die Einreise verwehren. Die Nationen seien bekannt als Unterstützer von Terrorismus oder terroristische Gruppen hätten deren Sicherheit kompromittiert. Trumps Dekret trägt den Titel „Schutz der Nation vor ausländischer Terroristeneinreise in die USA“.

Das 79 Seiten lange Urteil zitierte zahlreiche Aussagen Trumps während des Wahlkampfes 2016 gegen die Einreise von Muslimen. Seine Kampagnenwebseite habe einen „totalen und vollständigen“ Einreisestopp für Muslime verlangt. Trump habe eine „anti-muslimische Haltung“ zum Ausdruck gebracht. Trump bleibt nun der Gang zum Obersten US-Gericht. (epd/mig) Aktuell Ausland

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