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Deutsche Gesetze © MiG

Absage

Bundesregierung plant kein Islamgesetz

Regierungssprecher Seibert hat der Forderung einiger CDU-Politiker nach einem sogenannten Islamgesetz eine Absage erteilt. Er verwies auf die Deutsche Islamkonferenz, in der Staat und Islamverbände über die institutionelle Verankerung des Islam in Deutschland beraten.

Dienstag, 04.04.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.04.2017, 12:14 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass für ein eigenes Islamgesetz. Solch ein Gesetz sei kein Thema des Regierungshandelns, sagte der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, am Montag in Berlin. An der Debatte, die derzeit innerhalb der Parteien geführt werde, beteilige sich die Regierung nicht. Der CDU-Politiker Jens Spahn hatte sich für ein Islamgesetz ausgesprochen, das unter anderem Regeln für die Ausbildung von Imamen enthalten soll.

Einige Parteivertreter, darunter Partei-Vize Julia Klöckner, stellten sich hinter die Forderung. Andere prominente Christdemokraten wie Armin Laschet äußerten sich skeptisch. Ablehnung kam unter anderem aus der SPD und von den Grünen.

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Regierungssprecher betont Religionsfreiheit

Regierungssprecher Seibert betonte, die Religionsfreiheit als eines der zentralen Freiheitsversprechen des Grundgesetzes werde von der Bundesregierung hochgehalten. Es gebe ein großes Interesse am guten Zusammenleben mit den Muslimen. Er verwies auf die Deutsche Islamkonferenz, in der Staat und Islamverbände seit 2006 über die institutionelle Verankerung des Islam in Deutschland beraten.

Das Gremium erarbeitete in der Vergangenheit unter anderem die wesentlichen Grundlagen für islamischen Religionsunterricht an Schulen und die Lehrstühle für islamische Theologie an deutschen Universitäten. Zuletzt legte die Islamkonferenz Empfehlungen für muslimische Seelsorge in Krankenhäusern, Gefängnissen und der Bundeswehr vor. Ein Gesetz, das explizit Rechte und Pflichten einer Religionsgemeinschaft regelt, gibt es in Deutschland bislang nicht. So gilt beispielsweise bei den Kirchen der Grundsatz, dass die Religionsgemeinschaften ihre inneren Angelegenheiten – darunter fällt auch die Ausbildung des Personals – selbst regeln. (epd/mig) Aktuell Politik

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