Islamgesetz
Staatsrechtler Di Fabio: „Sonderregelungen sind immer ein Problem“
Das von Unionspolitikern geforderte Islamgesetz erntet beim ehemaligen Verfassungsrichter Di Fabio Kritik. Sonderregelungen für eine Religionsgemeinschaft seien immer problematisch.
Dienstag, 11.04.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.04.2017, 17:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Staatsrechtler und ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat sich gegen ein Islamgesetz gestellt. „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zu religiöser und auch weltanschaulicher Neutralität“, sagte Di Fabio der Tageszeitung Die Welt. Deshalb seien „Sonderregelungen für eine Religionsgemeinschaft immer ein Problem.“ Das deutsche Religionsverfassungsrecht gelte auch für den Islam, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn.
Vor allem Politiker aus der Union hatten ein eigenes Gesetz über Regeln für Muslime in Deutschland gefordert, das unter anderem Regeln für die Ausbildung von Imamen enthalten soll. Andere prominente Christdemokraten wie NRW-Parteichef Armin Laschet äußerten sich skeptisch. Ablehnung kam ebenfalls aus der SPD und von den Grünen. Die Bundesregierung stellte bereits klar, dass sie keinen Anlass für ein eigenes Islamgesetz sehe.
„Islamische Gemeinden können öffentlich-rechtlichen Status erringen, wie solche des christlichen oder jüdischen Glaubens. Sie können Zuschüsse bekommen, wenn sie Kindereinrichtungen oder Schulen betreiben, dürfen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anbieten“, so Di Fabio. Das sei eine weit ausgestreckte Hand des neutralen Staates. Gleichzeitig warnte er: „Die Lenkung muslimischer Gemeinden durch fremde Regierungen passt allerdings nicht in diese Welt.“ (epd/mig)
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