Kettenduldung
Stichtagsunabhängige Bleiberegelung bleibt hinter den Erwartungen zurück
Von der 2015 eingeführten stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung sollten bis zu 30.000 Menschen profitieren. Bisher hat die Neuregelung allerdings nur rund 4.100 Kettenduldungen beendet. Die Grünen appellieren an die Länder, die Regelung wohlwollend anzuwenden.
Dienstag, 14.02.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.02.2017, 18:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Von der seit August 2015 geltenden neuen Bleiberechtsregelung haben bislang rund 4.100 langjährig in Deutschland nur geduldete Menschen profitiert. Wie aus einer am Montag vom Grünen-Politiker Volker Beck veröffentlichten Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, wurde bis Ende vergangenen Jahres 3.225 Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach der neuen Regelung zugesprochen. Zusätzlich profitierten 898 Erwachsene von der Regelung. Es leben aber weit mehr Menschen in Deutschland, die aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer ebenfalls ein Bleiberecht bekommen könnten.
Das seit 1. August geltende stichtagsunabhängige Bleiberecht sieht vor, dass Erwachsene, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, gut deutsch sprechen, ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und nicht straffällig geworden sind, einen Aufenthaltstitel erhalten. Haben sie minderjährige Kinder, gilt eine Frist von sechs Jahren. Für Jugendliche wurde die Frist auf vier Jahre herabgesetzt. Mit dem neuen Gesetz sollten die sogenannten Kettenduldungen vermieden werden. Bei Verabschiedung des Gesetzes wurde geschätzt, dass bis zu 30.000 Menschen von der Regelung profitieren.
Beck: Neuregelung löst Problem nicht
Den Angaben des Bundesinnenministeriums zufolge leben aktuell mehr als 25.000 Geduldete seit mindestens acht Jahren in Deutschland, mehr als 33.000 seit mehr als sechs Jahren. Zudem sind fast 13.000 unter 21-Jährige, die von der Regelung für Jugendliche betroffen sind, im Ausländerzentralregister vermerkt.
Volker Beck kritisierte angesichts der Zahlen, das Problem der Kettenduldungen werde durch die Neuregelung nicht gelöst. Er appellierte an die Länder, die die Regelung anwenden müssen, Spielräume zu nutzen zugunsten von Menschen, die seit längerem in Deutschland leben. Doch auch die Bundesregierung dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zu eng sind, sagte Beck. (epd/mig) Aktuell Politik
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Vielleicht darf man auch nicht die Augen davor schließen, dass ein großer Personenkreis die Voraussetzungen nicht schafft, wie zB die Deutschkenntnisse.( gefordert sind hinreichende mündliche, keinerlei schriftlichen).
Noch nicht einmal die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist gefordert, sondern lediglich eine überwiegende Sicherstellung.
Die Regelung weiter aufzuweichen führt nur dazu, dass man am Ende einfach nur Zeit absitzen muss um in ein Aufenthaltsrecht hineinzuwachsen.
Vielleicht muss man sich auch fragen, ob jemand der nicht einmal die Minimalstanforderungen von § 25a oder b erfüllt und der nicht unter § 25 Abs. 5 fällt, ausgereist wird.
Wie ernst ist denn eine Rechtsordnung zu nehmen, die jemanden, der seit 8 Jahren das Land verlassen muss Regelungen schafft, damit er bleiben kann und bei bei Nichterfüllung und Nichtbemühen zur Belohnung dann doch bleibt?