Per Erlass
Niedersachsen verzichtet auf Wohnsitzauflage für Flüchtlinge
In Niedersachsen wird es die umstrittene Wohnsitzauflage für Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch nicht geben. Auch Rheinland-Pfalz lehnt die Wohnsitzauflage ab.
Donnerstag, 22.09.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.09.2016, 14:26 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Niedersachsen verzichtet auf die Anwendung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch. Das Innenministerium in Hannover habe am Dienstag einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden des Landes verschickt, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung.
Damit dürfen die Menschen ihren Wohnort nach Anerkennung des Asylantrags – anders als in Baden-Württemberg oder Bayern – in Niedersachsen frei wählen. Auch Rheinland-Pfalz lehnt die Wohnsitzauflage ab. Andere Bundesländer streiten noch über die Umsetzung.
Die Wohnsitzauflage ist Teil des Integrationsgesetzes des Bundes, welches Anfang August in Kraft getreten war. Sie erlaubt es den Ländern, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen, sofern sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Damit soll vor allem verhindert werden, dass durch den Zuzug von Menschen bestimmter Herkunft in Großstädten Parallelgesellschaften und soziale Brennpunkte entstehen. (epd/mig)
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