Kündigung, Rauswurf, Entlassung, Arbeit, Fristlos
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Landesarbeitsgericht

Kündigung wegen Ausländerhetze im Internet wirksam

Wer sich im Internet ausländerfeindlich äußert, kann von seinem Arbeitgeber gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Ein Mann hatte einen Brand in einem Flüchtlingsheim mit den Worten kommentiert, er "hoffe das alle verbrennen..."

Donnerstag, 01.09.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.09.2016, 13:03 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Kündigung eines Mannes wegen volksverhetzender Äußerungen im Internet ist jetzt wirksam. Der 48-jährige Bergmechaniker aus dem Ruhrgebiet, der von seinem Arbeitgeber RAG gekündigt wurde, habe seine Berufung zurückgenommen, erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm am Dienstag. Damit sei das Berufungsverfahren beendet. Das Urteil zur Kündigung sei damit rechtskräftig. (Az.: 3 Sa 451/16)

Der Mann hatte auf seiner Facebook-Seite viele Beiträge zu den Themen Asyl- und Einwanderungspolitik sowie Flüchtlinge geteilt und mit Hetze kommentiert. Das Arbeitsgericht Herne hatte zuvor die außerordentliche Kündigung für wirksam gehalten und die Klage gegen die Kündigung abgewiesen.

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„…hoffe das alle verbrennen…“

Der Mann soll beispielsweise auf der Facebook-Seite des Fernsehsender n-tv einen Beitrag über einen Brand in einer Thüringer Asylunterkunft im Oktober 2015 mit den Worten kommentiert, er „hoffe das alle verbrennen….die nicht gemeldet sind.“ Auf der Facebook-Seite des Fernsehsenders sei neben dem Kommentar ein Profilbild sowie der Profilname des Klägers erschienen, erklärte das Gericht. Sobald Besucher der Webseite mit der Maus über den Namen oder das Bild fuhren, öffnete sich in einem sogenannten Pop-up-Fenster die Profilseite des Klägers, an dessen oberster Stelle der Arbeitgeber genannt wurde.

Nachdem die Konzernrevision des Bergbaukonzerns RAG einen Hinweis auf die Kommentare des Klägers auf der Facebook-Seite des Fernsehsenders erhielt, kündigte sie den Angaben nach das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger. Der Mann ging gegen die Kündigung mit formalen Einwänden vor. Zudem hatte er argumentiert, dass sein Kommentar inzwischen gelöscht worden sei. Auch habe er an dem Tag, an dem er den Kommentar ins Netz gestellt hat, seine letzte Acht-Stunden-Schicht vor der Kurzarbeit abgeleistet und am Abend mit mehreren Bekannten reichlich Alkohol getrunken. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. Christoph sagt:

    RICHTIG SO !!!!!

    ich selber habe schon erschreckendes im Netz und auf Facebook lesen müssen

    meist sind es aber den Unternehmen wo sie arbeiten, nach zu urteilen Menschen mit einfacher Bildung und Arbeiter

    Bildung schützt vor Rassismus das sollte klar sein. ein Elektroinstallateur ist weit mehr für Rassismus anfällig als ein Akademiker, der ein Auslandsstudium hinter sich hat usw.

    auch hier gibt es ausnahmen wenn ich mir einige von der AFD anschaue

  2. stobo sagt:

    Kann man eigentlich nicht sagen.
    Rassismus ist ein strukturelles Problem in Deutschland.
    Leute die Jobs vergeben etc. sind ja meist
    im akademischen Sinne gebildet, ziehen aber
    oftmals Leute ohne zb Migrationshintergrund vor.
    Es geht oft darum Leute, die irgendwie als nicht teil der
    weissen mehrheitsgesellschaft gelten, zu benachteiligen,ignorieren und/oder für minderwertig zu halten. Das passiert überall ständig und hat oft nichts mit (un)Bildung zu tun..gerade leute mit Auslandsaufenthalt in der bio habe ich schon oft rassistisch referieren hören. Weil sie es ja „wissen“.

  3. Ochljuff sagt:

    Rassismus mag unabhängig sein von „klassicher“ akademischer Bildung, aber mit Kenntnissen im sozialen Handeln, sozialem Intellekt und Empathie hat es sehr viel zu tun. Liegt eher an einer verqueren/zu hinterfragenden Definition von „Intelligenz“, dass dies unabhängig zu sein scheint.