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Zeitungsstand (Symbolfoto) © Ed Yourdon @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Sächsische Zeitung

Herkunftsnennung bei Straftätern soll bleiben

Die Sächsische Zeitung hat sich entschieden, die Herkunft von Straftätern und Tatverdächtigen in jedem Fall zu nennen. Das erlaubt der Pressekodex allerdings nur in bestimmten Fällen. Presserat und der Journalisten-Verband üben offene Kritik.

Montag, 11.07.2016, 8:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.07.2016, 17:39 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Chefredakteur der Sächsischen Zeitung, Uwe Vetterick, hat Kritik an der Nennung der Herkunft von Straftätern in seinem Blatt zurückgewiesen. „Wir helfen Flüchtlingen mehr, wenn wir die Nationalität von Straftätern in unserer Berichterstattung nennen“, sagte Vetterick dem Evangelischen Pressedienst in Dresden.

Der Deutsche Presserat schreibt in Richtlinie 12.1 des Pressekodex vor, dass Medien die Herkunft oder Religion von Straftätern nur dann nennen dürfen, wenn ein „begründbarer Sachbezug“ zu der Straftat besteht. Die Sächsische Zeitung war am vergangenen Samstag dazu übergegangen, die Herkunft von Tatverdächtigen und Straftätern immer zu nennen, auch wenn es sich um Deutsche handelt.

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Er stehe „zu hundert Prozent“ hinter dem Ziel der Pressekodex-Richtlinie, Ausländer nicht zu diskriminieren, sagte Vetterick. „Aber der Weg dorthin funktioniert in Dresden nicht genauso wie in Stuttgart.“ Das Blatt begründete seine Entscheidung mit den Ergebnissen einer Befragung seiner Abonnenten. Demnach schätzen viele Leser der Zeitung die Zahl krimineller Flüchtlinge in Sachsen erheblich höher ein, als sie ist.

Der Deutsche Presserat hatte den Alleingang der Sächsischen Zeitung kritisiert. Der Bundesvorsitzende des Deutsche Journalisten-Verbandes (DJV), Frank Überall, sprach im Tagesspiegel von „einseitiger Rosinenpickerei“.

Er zwinge seine Redakteure nicht dazu, gegen den Pressekodex zu verstoßen, unterstrich Vetterick: „Wer unseren Weg nicht mitgehen will, kann das Thema an einen Kollegen abgeben.“

Das Plenum des Presserates hatte sich im März mit klarer Mehrheit für eine Beibehaltung der Richtlinie 12.1 ausgesprochen. Nach den Silvester-Übergriffen in Köln hatte die sogenannte Diskriminierungsrichtlinie zur Debatte gestanden. (epd/mig) Aktuell Feuilleton

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