"Organisiertes Staatsversagen"
Viele Untätigkeitsklagen gegen Migrationsamt
Weit über 2.000 Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren zum Ende des vergangenen Jahres bei Verwaltungsgerichten anhängig. Opposition kritisiert, dass dem ohnehin überforderten Bundesamt nun weitere Bürden auferlegt werden.
Dienstag, 02.02.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.02.2016, 17:46 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht sich mit zahlreichen Klagen wegen Untätigkeit konfrontiert. Zum Ende des vergangenen Jahres waren Untätigkeitsklagen für 2.299 Asylantragsteller bei Verwaltungsgerichten anhängig, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen hervorgeht. Die meisten Klagen seien von Asylsuchenden aus Afghanistan (560), dem Irak (337), Eritrea (217), Syrien (207) und dem Iran (204) eingereicht worden.
Die Bundesregierung bürde dem ohnehin überforderten Bundesamt „immer mehr sinnlose Arbeit auf und verlängert dadurch die Asylverfahren“, sagte Dağdelen. Als Grund für den „unnötigen Bearbeitungsstau“ führte die Linken-Politikerin unter anderem die Verpflichtung des Bundesamtes an, bei Syrern Einzelfallprüfungen vorzunehmen. So müssten Asylsuchende zum Teil viele Monate warten, bis sie überhaupt einen Asylantrag stellen können. „Das ist untragbar und rechtswidrig“, kritisierte Dagdelen und sprach von „organisiertem Staatsversagen“. Nötig sei eine Altfallregelung, um das Amt von den schwierigen, lange andauernden Altverfahren zu befreien.
Günter Krings (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, schreibt in seiner Antwort, die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, dass der Umfang der Belastung für eine Behörde und die Verfahrensdauer es sachlich rechtfertigten, Qualitätsmaßstäbe bei der Prüfung von Asylanträgen und Sicherheitserwägungen unberücksichtigt zu lassen. Zur Beschleunigung der Verfahren sei das Personal der Behörde 2015 um rund 40 Prozent aufgestockt worden. Die Zahl der im vergangenen Jahr getroffenen Entscheidungen (282.726) habe sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2014: 128.911). (epd/mig)
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