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Fußball © See-ming Lee 李思明 SML @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Rote Karte

Ausschluss von rechtem Fußballverein aus Sachsen-Anhalt geplant

Laut Verfassungsschutz gehören 15 der 18 Fußballer von FC Ostelbien Dornburg der rechtsextremen Szene an. Kaum ein Fußballverein möchte gegen sie spielen, kaum ein Schiedsrichter ihre Partien pfeifen. Jetzt zieht der Fußballverband Sachsen-Anhalt die Reißleine.

Mittwoch, 12.08.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.08.2015, 16:16 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt hat sich für den Ausschluss eines von Rechtsextremisten dominierten Vereins ausgesprochen. Gegen den FC Ostelbien Dornburg sei laut Beschluss des Präsidiums beim Landessportbund die Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens beantragt worden, sagte Verbandspräsident Erwin Bugar am Dienstag in Magdeburg. Aus Sicht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt habe der Verein durch Mitglieder wiederholt grob gegen Satzungsbestimmungen des Landessportbunds verstoßen. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz gehören 15 der 18 Fußballer des Vereins der rechtsextremen Szene an.

Bislang weigerten sich vier Vereine, gegen den FC Ostelbien anzutreten, sagte Bugar. Zudem möchten zahlreiche Schiedsrichter keine Spiele mit Beteiligung des Vereins zu leiten.

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Die Satzungsverstöße betreffen den Angaben zufolge etwa den Grundsatz, dass sich Vereine gegen jede Form von Einmischung, Willkür und Gewalt von außen oder von Mitgliedern wenden. Zudem engagiere sich der Landessportbund laut Satzung mit seinen Mitgliedsorganisationen gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, Gewalt, Gewaltverherrlichung und Homophobie.

Der FC Ostelbien Dornburg habe sich dagegen nicht gegen Gewalt und Gewaltverherrlichung seiner Mitglieder gewandt, hieß es. Der Verein aus dem Jerichower Land habe die Handlungen geduldet und offenbar auch nicht sanktioniert. Deshalb sei er für die Verstöße mitverantwortlich.

Jedoch lasse die Spielordnung nicht zu, den Verein sofort vom Wettkampfbetrieb auszuschließen. Solange kein Ausschluss erfolgt, kann der Verein weiter am Spielbetrieb teilnehmen. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft

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