Deutsche Schützenbruderschaft

Muslim darf nicht an Schützenfesten teilnehmen

Nur weil Mithat Gedik Muslim ist, darf er an Schützenfesten nicht teilnehmen. Laut Vereinssatzung hätte er gar nicht in den Schützenverein, wo er inzwischen Schützenkönig und Beisitzer im Vorstand ist, aufgenommen werden dürfen. Sein Fall erregt nun Aufsehen.

Dienstag, 05.08.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.08.2014, 16:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Er ist Kaufmann, leitet die Niederlassung eines Mannheimer Unternehmens. In seinem Schützenverein ist er Beisitzer im Vorstand. Zudem hat er Medienberichten zufolge katholische Religionslehre als Abiturfach belegt, ist mit einer katholischen Frau verheiratet und hat vier Kinder, die alle katholisch getauft sind. Dennoch darf der Schützenkönig vom 18. Juli nicht an übergeordneten Schützenfesten teilnehmen. Grund: Er heißt Mithat Gedik, ist türkeistämmig und Muslim.

Sein Fall – der muslimische Schützenkönigs aus dem westfälischen Werl – hatte für Aufsehen gesorgt, nachdem ihm der Dachverband die Teilnahme am Bezirksschützenfest untersagt hatte. Der Schützenverein sei ein Zusammenschluss christlicher Menschen, erklärt der Dachverband zur Begründung. Dazu sei auch der Mitgliedsverein der Georg-Schützen laut Satzung verpflichtet. Daher hätte ein Muslim gar nicht in den Verein aufgenommen werden dürfen. Über einen Ausschluss des Vereins aus dem Dachverband werde derzeit nicht nachgedacht, erklärte Heinrichs.

___STEADY_PAYWALL___

Nach öffentlicher Kritik an diesem Vorgehen hat der katholische Dachverband Bund Historischer Deutscher Schützenbruderschaften nun Kompromissbereitschaft signalisiert. Er gehe davon aus, dass der muslimische Schützenkönig Mithat Gedik „Bestandsschutz“ in seinem Verein genieße und man in diesem Fall eine „großzügige Lösung“ finden werde, sagte Bundesgeschäftsführer Ralf Heinrichs am Montag in Leverkusen dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Teilnahme an übergeordneten Schützenfesten werde allerdings auch in Zukunft nicht möglich sein. (epd/mig)

Aktuell Gesellschaft
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Saadiya sagt:

    Das Beispiel zeigt (leider), dass Integration manchmal von der Mehrheitsgesellschaft gar nicht erwünscht ist und die Bemühungen darum nur von einer Seite ausgehen, während die andere Seite diese blockiert.

  2. Katharina sagt:

    Ja, das ist der Klassiker.

    Alle hauen nun auf die Schützenvereine ein, die ja ach so hinterwäldlerisch seien. Aber im Grunde ist es das gleiche Dilemma wie z.B. bei kirchlichen Arbeitgebern: Auch hier verbieten es die Statute, jemanden zu beschäftigen, der nicht Mitglied einer christlichen Kirche ist, die zum Arbeitskreis christlicher Kirchen (ACK) gehört.

    Ich arbeite selbst bei einer evangelischen Einrichtung im Bereich interkulturelle Öffnung, und dieses Problem wird oft diskutiert. Und ich habe gewisses Verständnis dafür, dass eine eindeutig orientierte Einrichtung sichergehen will, dass die Mitglieder ihre Inhalte/Werte vertreten. Die entscheidende Frage ist für mich, ob eine interreligiöse Mitarbeiterschaft/Mitgliedschaft die Inhalte und Werte einer christlichen Einrichtung vielleicht sogar besser abbildet als die bloße Zugehörigkeit der Mitglieder zu einer christlichen Kirche.

    Mittlerweile bin ich dafür, die Muss-christlich-Klausel zu streichen und durch eine „Wünschenswert-christlich-Klausel“ zu ersetzen. Dann bringt man einerseits zum Ausdruck, dass man sich Leute wünscht, die bestimmte Dinge vertreten, andererseits ist die Aufnahme/Einstellung andersreligiöser Menschen trotzdem möglich.

    Ein Wort zum Artikel: Ich find den Satz „Grund: Er heißt Mithat Gedik, ist türkeistämmig und Muslim“ nicht fair. Ausschließlich seine religiöse Zugehörigkeit ist das Problem, nicht sein Name oder seine Türkeistämmigkeit. Der Schützenverein handelt nicht rassistisch und ich finde es nicht in Ordnung, denen das subtil zu unterstellen.

  3. Geobrezel sagt:

    Ist doch Super! Obwohl er als Muslim, laut Satzung nicht hätte beitreten dürfen, hat man sich ihm gegenüber tolerant und offen verhalten. Das ist doch eigentlich eine gute Nachricht! Oder versteh ich da was falsch?

  4. nirvana sagt:

    In Hamburg gibt es den Fußballverein SV Muslime, der sich nicht für Andersgläubige öffnet. Aufgrund der Vereinsfreiheit ist das ebensowenig rechtlich zu beanstanden, wie das Verhalten der Deutschen Schützenbruderschaft. Sport soll jedoch verbinden und nicht trennen.Ich würde niemals einem Sportverein beitreten, wo nicht die Leidenschaft für eine bestimmte sportliche Aktivitität zählt, sondern das Religionsbekenntnis. Der beste Beitrag zu Integration ist es solche Vereine allesamt zu boykottieren und religionsübergreifende zu gründen.

  5. Man sieht hier ganz schön, dass die kulturellen Grenzen nicht zwischen den Nationen verlaufen, und auch nicht zwischen den Religionen. Die wirkliche „kulturelle“ Zugehörigkeit besteht z.B. darin, ob man Mitglied in einem Schützenverein oder in einer Hip-Hop Band ist. So wie Herr Gedik lebt (verheiratet, 4 Kinder, alle getauft) passt er sicherlich gut in einen Schützenverein rein. Für viele Deutsche wäre das nichts. Die Identität eines Menschen wird eben nicht über seine Nationalität definiert, sondern durch ein Sammelsurium von kleinen Identitäten, die mit der Nationalität gar nichts zu tun haben.

  6. Lynx sagt:

    In Schützenvereinen werden gewöhnlich alkoholische Getränke konsumiert, und Muslimen ist es vom islamischen Religionsrecht (Schari´a) her nicht nur verboten, selbst alkoholische Getränke zu genießen, sondern auch, mit anderen zusammenzusitzen, die dies tun. Außerdem ist christlichen Schützenvereinen meistens irgend ein christlicher Heiliger als Schutzpatron zugeordnet. Als guter Muslim hätte Mithat Gedik selbst wissen müssen, daß er in einem christlichen Schützenverein nichts zu suchen hat. Ebenfalls ist es im Islam für muslimische Väter unzulässig, ihre Kinder christlich taufen zu lassen. Solange sich Mithat Gedik nicht selbst offiziell vom Islam lossagt, bleibt er Muslim, allerdings ist er dann ein sündhafter Muslim. Aber gerade das wird anscheinend von der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft (die solche Vereinsstatuten verurteilt) gewünscht und als „gelungene“ Integration angesehen: so wie die meisten ihrer Mitglieder ihre eigene (christliche) Religion nicht ernstnehmen und nicht richtig praktizieren, möchten sie, daß auch die Muslime wie sie selbst werden.

  7. Saadiya sagt:

    @Katharina: „Die entscheidende Frage ist für mich, ob eine interreligiöse Mitarbeiterschaft/Mitgliedschaft die Inhalte und Werte einer christlichen Einrichtung vielleicht sogar besser abbildet als die bloße Zugehörigkeit der Mitglieder zu einer christlichen Kirche. “

    Ich denke, man kann nicht pauschal davon ausgehen, dass eine interreligiöse Mitarbeiterschaft/Mitgliederschaft die Werte der christlichen Einrichtung besser abbildet. Aber ich denke auch, dass die bloße Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche alleine noch nichts darüber aussagen kann, ob diese (christlichen) Mitglieder die Werte der Kirche nach außen hin wirklich vertreten. Der Mensch und sein Handeln entscheiden, nicht die verbriefte Religionszugehörigkeit.

  8. Gero sagt:

    Lynx: Solange sich Mithat Gedik nicht selbst offiziell vom Islam lossagt, bleibt er Muslim, allerdings ist er dann ein sündhafter Muslim.
    ____

    Und sind zufrieden, wenn er sich vom islam lossagt? Wie stehen Sie dazu, Lynx?

  9. Saadiya sagt:

    @Lynx. „Als guter Muslim hätte Mithat Gedik selbst wissen müssen, daß er in einem christlichen Schützenverein nichts zu suchen hat. “

    Wenn Sie den Beitrag aufmerksam gelesen hätten, dann müssten Sie eher vermuten – es ist letztlich nur eine Vermutung -, dass dem Herrn Gedik möglicherweise nicht so viel an seiner Religion gelegen ist. Er heiratete eine christliche Frau und lies seine Kinder taufen. Gläubige Muslime mögen eine christliche Frau ehelichen, sie würden aber wohl kaum die Kinder taufen und vielleicht sogar im christlichen Glauben erziehen.

  10. Saadiya sagt:

    @Lynx: „In Schützenvereinen werden gewöhnlich alkoholische Getränke konsumiert, und Muslimen ist es vom islamischen Religionsrecht (Schari´a) her nicht nur verboten, selbst alkoholische Getränke zu genießen, sondern auch, mit anderen zusammenzusitzen, die dies tun. “

    Das mag sein, aber das sollte man dem Herrn Gedik überlassen. Schließlich ist er erwachsen!