Deutsche Schützenbruderschaft

Muslim darf nicht an Schützenfesten teilnehmen

Nur weil Mithat Gedik Muslim ist, darf er an Schützenfesten nicht teilnehmen. Laut Vereinssatzung hätte er gar nicht in den Schützenverein, wo er inzwischen Schützenkönig und Beisitzer im Vorstand ist, aufgenommen werden dürfen. Sein Fall erregt nun Aufsehen.

Er ist Kaufmann, leitet die Niederlassung eines Mannheimer Unternehmens. In seinem Schützenverein ist er Beisitzer im Vorstand. Zudem hat er Medienberichten zufolge katholische Religionslehre als Abiturfach belegt, ist mit einer katholischen Frau verheiratet und hat vier Kinder, die alle katholisch getauft sind. Dennoch darf der Schützenkönig vom 18. Juli nicht an übergeordneten Schützenfesten teilnehmen. Grund: Er heißt Mithat Gedik, ist türkeistämmig und Muslim.

Sein Fall – der muslimische Schützenkönigs aus dem westfälischen Werl – hatte für Aufsehen gesorgt, nachdem ihm der Dachverband die Teilnahme am Bezirksschützenfest untersagt hatte. Der Schützenverein sei ein Zusammenschluss christlicher Menschen, erklärt der Dachverband zur Begründung. Dazu sei auch der Mitgliedsverein der Georg-Schützen laut Satzung verpflichtet. Daher hätte ein Muslim gar nicht in den Verein aufgenommen werden dürfen. Über einen Ausschluss des Vereins aus dem Dachverband werde derzeit nicht nachgedacht, erklärte Heinrichs.

___STEADY_PAYWALL___

Nach öffentlicher Kritik an diesem Vorgehen hat der katholische Dachverband Bund Historischer Deutscher Schützenbruderschaften nun Kompromissbereitschaft signalisiert. Er gehe davon aus, dass der muslimische Schützenkönig Mithat Gedik „Bestandsschutz“ in seinem Verein genieße und man in diesem Fall eine „großzügige Lösung“ finden werde, sagte Bundesgeschäftsführer Ralf Heinrichs am Montag in Leverkusen dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Teilnahme an übergeordneten Schützenfesten werde allerdings auch in Zukunft nicht möglich sein. (epd/mig)