Justiz, Urteil, Entscheidung, Richterhammer, Hammer, Beschluss
Die Justizia © dierk schaefer auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Verwaltungsgericht Braunschweig

Keine Namensänderung – auch nicht bei möglicher Diskriminierung

Klingt ein Name ausländisch, ist das noch kein Grund für eine Namensänderung. So entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Fall einer türkisch-deutschen Familie. Sie hatten argumentiert, ihre Kinder seien in der Schule aufgrund des Namens diskriminiert worden.

Mittwoch, 24.06.2015, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.06.2015, 16:56 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein ausländisch klingender Nachname rechtfertigt keine Namensänderung. Das gilt auch dann, wenn der Namen möglicherweise zu Diskriminierungen führt. So jedenfalls argumentierte eine türkisch-deutsche Familie vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Aufgrund ihres ausländischen Namens seien die Kinder in der Schule ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden. Zudem sei ihnen Sprachförderbedarf attestiert worden, obwohl in der Familie überhaupt kein Türkisch gesprochen werde.

Das Standesamt hatte den Antrag der Familie, vom türkischen Familiennamen des Vaters auf den deutschen Namen der Mutter wechseln zu dürfen, abgelehnt. Das Gericht sah es ähnlich. Die Argumente reichten nicht für eine Namensänderung. Eine schwerwiegende Beeinträchtigung habe die Familie nicht vortragen können. Ein Name, der lediglich ausländisch klinge, sei noch kein Grund für eine Änderung. Es gelte der Grundsatz der Namenskontinuität. (hs)

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  1. gilbertb sagt:

    sorry, aber was geht es denn das deutsche Gericht an, ob und wie ich meinen Namen gerne bitteschön geändert haben möchte!? Unglaublich! Ausserdem habe ich von Fällen gehört, in denen das durchaus gegangen ist und sich die Person einen deutschen Namen zugelegt und den anderssprachigen abgelegt hat. Das ist quasi doch die Vollendung der Assimilation und gab es durchaus auch bei anderen Assmiliationsvorgängen in der Vergangenheit, man denke allein an die unzähligen Kasupkes, Schelonkes die vom slawischen Kasupek, schelonek etc. kommen…

  2. WeltohneGewalt sagt:

    Was es das deutsche Gericht angeht? Nun ganz einfach, wie bei vielen vielen Namensstreitigkeiten gilt hat ldas deutsche Namensrecht. Und an diese Normen und Vorschriften hat sich nun mal jeder zu halten.

  3. surviver sagt:

    @Welt ohne Gewalt

    Können Sie das deutsche Namensrecht etwas konkretisieren?

    Wie ist das denn, wenn man seinen Namen überall 100 x buchstabieren muss?