Per Anweisung

Bayern kündigt Aufweichung des Kopftuch-Verbots an

Mit einer Vollzugsanweisung möchte Bayern auf die Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagieren. Damit soll die bisherige harte Haltung beim Kopftuch-Verbot aufgeweicht werden. In Bayern dürfen Lehrerinnen kein Kopftuch tragen, Nonnen und Mönche aber ihr Habit.

Donnerstag, 19.03.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.03.2015, 19:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das bayerische Kultusministerium will nach der Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglichst schnell eine sogenannte Vollzugsanweisung für die künftige Kopftuch-Praxis an staatlichen Schulen erarbeiten. Ein Ministeriumssprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst am Mittwoch, noch diesen Freitag oder spätestens am Montag würden sich die zuständigen Mitarbeiter des Hauses mit dem Thema befassen. Die Staatsregierung hatte als Konsequenz aus der Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag angekündigt, ihre bislang harte Haltung beim Kopftuch-Verbot zumindest aufzuweichen.

Konkret bedeutet das, dass künftig jeder Einzelfall geprüft werden soll. Eine Gesetzesänderung sei dafür nicht notwendig, sagte der Sprecher des Ministeriums am Mittwoch. In Bayern habe es auch bisher kein absolutes Kopftuch-Verbot gegeben. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes könnten in Bayern «im Verwaltungsvollzug umgesetzt werden», hatte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) bereits am Dienstag angekündigt. Diese Anweisung werde regeln, an wen man sich wenden müsse, um als muslimische Lehrerin das Tragen eines Kopftuches zu beantragen, und wer darüber entscheide.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Freitag entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße. Künftig soll es für ein mögliches Kopftuchverbot auf konkrete Konflikte, eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden ankommen. Die Länder können selbst entscheiden, ob sie Verbote erlassen oder nicht.

Muslimische Lehrerinnen durften in Bayern bislang kein Kopftuch tragen, Nonnen und Mönche aber durchaus ihr Habit. Im Landesgesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen steht, dass „äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken“ von Lehrern dann nicht im Unterricht getragen werden dürfen, sofern diese beispielsweise mit christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar seien. Daran wolle man festhalten, sagte der Ministeriumssprecher.

Den Vorschlag des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, die Schulen – im Sinne des Schulfriedens – über das Tragen eines Kopftuches entscheiden zu lassen, lehnt das Kultusministerium ab. Auch die Schulen müssten laut Urteil „eine Einzelfallprüfung vornehmen“, sagte der Ministeriumssprecher: „Da müssen die Religionsfreiheit, die Verfassungsziele, der Schulfriede und andere Aspekte mehr betrachtet und abgewogen werden.“ Man trete wohl keiner Schulleitung zu nahe, wenn man sage, „dass sich eine Schule mit so einer Aufgabe überheben würde“. Zudem entstünde dadurch vermutlich ein Flickenteppich. (epd/mig) Aktuell Politik

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