Bundesrat

Ausgerechnet Grüne verschärfen Asylrecht

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Asylrechtsreform beschlossen. Damit werden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Die Gesetzesverschärfung ermöglichte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Dafür muss er harte Kritik einstecken.

Von Corinna Buschow Montag, 22.09.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.09.2014, 22:57 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Erst in letzter Minute stand der Deal: Die Grünen in Baden-Württemberg ließen sich von der Bundesregierung überreden, für die umstrittene Verschärfung des Asylrechts zu stimmen. Im Gegenzug wurden ihnen versprochen, den Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für Flüchtlinge zu verbessern. Es sei ihm nicht leicht gefallen, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Bundesrat, verteidigte aber gleichzeitig seine Entscheidung. Von Organisationen und Parteifreunden muss er nun scharfe Kritik einstecken.

Mit der Gesetzesänderung werden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten einstuft. Asylbewerber von dort können dadurch schneller abgelehnt und zurückgeschickt werden. Der Bundesrat musste diesem Vorhaben der großen Koalition zustimmen. Für eine Mehrheit war die Stimme eines von Grünen mitregierten Landes notwendig.

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Kretschmann sagte, in den Verhandlungen mit der Bundesregierung, die erst in dieser Woche richtig an Fahrt aufgenommen hatten, sei es gelungen, „substanzielle Verbesserungen für Flüchtlinge zu erreichen“. Nach seinen Angaben soll die Residenzpflicht für Flüchtlinge fallen. Weitere Erleichterungen sind für die Annahme einer bezahlten Arbeit und beim Bezug von Sozialleistungen geplant. Versprochen wurden Kretschmann zufolge auch finanzielle Hilfen für die Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen.

Das Gesetz, das die drei Balkanstaaten als sicher einstuft, enthält bereits Erleichterungen für Asylbewerber und geduldete Migranten am Arbeitsmarkt. Sie dürfen demnach künftig nach drei statt bisher neun beziehungsweise zwölf Monaten einen Job annehmen.

Abgerungen haben die Grünen der Regierung Kretschmann zufolge nun auch Änderungen bei der Vorrangprüfung, nach der Flüchtlinge nur dann einen Job annehmen dürfen, wenn sich kein deutscher oder EU-Bürger findet. Sie soll ab dem 15. Monat des Aufenthalts für einen Flüchtling nicht mehr gelten. Bei Hochschulabsolventen und Qualifizierten in Mangelberufen soll sie bereits ab dem dritten Monat wegfallen.

Andere Vertreter rot-grün regierter Länder kritisierten Kretschmann im Bundesrat scharf für sein Einknicken. Die Tinte für den Kompromiss komme „aus dem Gefrierschrank“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).

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Auch in der eigenen Partei stieß Kretschmanns Verhalten auf Widerspruch. Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) kritisierte, die Änderung bei der Vorrangprüfung solle zunächst nur übergangsweise gelten. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck sagte nach der Abstimmung deutlich enttäuscht: „Heute wurde das Menschenrecht auf Asyl für einen Appel und ein Ei verdealt.“ Grünen-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, Anton Hofreiter, sagte im ARD, er sei nicht glücklich über diese Abstimmung.

Leiharbeit...
    ist Ausbeutung und unfair. (74%)
    gehört besser reguliert. (17%)
    ist Eingliederungshilfe in den Arbeitsmarkt. (9%)
     
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    Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt nannte den Kompromiss einen „schmutzigen Deal auf Kosten der Menschenrechte“. Die Linken-Flüchtlingspolitikerin Ulla Jelpke fordert Bundespräsident Joachim Gauck auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Die Linkspartei hatte im Bundestag ebenso wie die Grünen gegen das Gesetz gestimmt.

    Hintergrund: Sichere Herkunftsstaaten

    Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten war Teil des 1993 vom Bundestag beschlossenen und bis heute umstrittenen Asylkompromisses. Angesichts einer damals hohen Zahl von Flüchtlingen wurden im Grundgesetz Regelungen ergänzt, die eine Bewilligung von politischem Asyl in der Regel ausschließen, wenn die Betreffenden aus Ländern eingereist sind, in denen keine politische Verfolgung zu vermuten ist.

    Asylverfahren können mit dieser Regelung beschleunigt und die Asylbewerber schneller zurückgeschickt werden. Kirchen und Flüchtlingsorganisationen sehen darin einen Verstoß gegen das im Asylrecht zugrunde gelegte Recht auf eine Einzelfallprüfung. Sie lehnen die Regelung seit jeher ab, weil sie fürchten, dass tatsächlich Verfolgte oder Diskriminierte durch das Schnellverfahren durchs Raster fallen.

    Welches Land auf die Liste kommt, entscheidet der Bund. Der Bundesrat muss zustimmen. Derzeit stehen die Länder der EU sowie Ghana und Senegal auf der Liste. Die afrikanischen Länder wurden als sicher festgelegt, als die Zahl der Flüchtlinge von dort stark anstieg, ihre Anträge aber in aller Regel abgelehnt wurden.

    Zu unterscheiden ist das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten von dem der sicheren Drittstaaten. So kann sich ein Flüchtling, der aus einem sogenannten sicheren Drittstaat eingereist ist, in Deutschland generell nicht auf Asyl berufen und soll bereits an der Einreise gehindert werden, weil davon ausgegangen wird, dass er in dem betreffenden anderen Land hätte Asyl beantragen können. Als sichere Drittstaaten gelten die Länder der Europäischen Union (EU) sowie Norwegen und die Schweiz. (epd/mig) Leitartikel Politik

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    1. Mike sagt:

      Das Abstimmungsverhalten von Ministerpräsident Kretschmann stößt nicht nur auf Ablehnung sondern auch auf große Zustimmung bei der in BW mitregierenden SPD bei den Landräten in BW den Kirchen und großen Teilen der Presse. Anders als die Grünen und die Linke auf Bundesebene steht Herr Kretschmann in politischer Verantworttung und handelt dementsprechend.

    2. surviver sagt:

      Ich dachte die Grünen protestierten dagegen.

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