Großbritannien

Regierung plant Einschränkung von Sozialleistungen für EU-Einwanderer

Großbritanien möchte EU-Einwanderern in Zukunft Sozialleistungen eingeschränkt gewähren. Und Nicht-EU-Ausländer müssen sich auf strengere Visa-Richtlinien einstellen. Möglicher Hintergrund sind die Wahlen nächstes Jahr und das Erstarken rechtspopulistischer Parteien.

Mittwoch, 30.07.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.10.2014, 23:19 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die britische Regierung hat angekündigt, Sozialleistungen für EU-Einwanderer einzuschränken. Premierminister David Cameron kündigte am Dienstag in London an, dass EU-Einwanderer künftig erst nach drei Monaten Arbeitslosenunterstützung und Kindergeld beziehen könnten, wenn sie nicht arbeiten. Danach sollen sie maximal drei Monate lang Unterstützung erhalten.

Nur wenn Einwanderer nachweisen könnten, dass sie realistische Chancen auf einen Arbeitsplatz haben, würden die Zahlungen verlängert, sagte der Premier der Tageszeitung „Daily Telegraph“. Wer bereits gearbeitet habe, müsse ein Mindesteinkommen von 153 Pfund pro Woche (rund 193 Euro) verdient haben, um sich wieder für Arbeitslosenzahlungen zu qualifizieren.

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Wahlen nächstes Jahr
„Niemand soll denken, er könne nach Großbritannien kommen und dann etwas für nichts bekommen“, schrieb der konservative Regierungschef in einem Beitrag für die Zeitung. Zudem kündigte er an, freie Stellen nur noch EU-weit auszuschreiben, wenn es absolut nötig ist. Außerdem müssten Hochschulen und Universitäten mit strengeren Visa-Richtlinien für Nicht-EU-Ausländer rechnen.

Die britische Regierung steht Beobachtern zufolge unter Druck, seit die rechtspopulistische Partei UKIP, die sich als extrem europafeindlich positioniert, Wahlerfolge bei Kommunalwahlen und der Europawahl für sich verbuchen konnte. Im kommenden Jahr stehen in Großbritannien Parlamentswahlen an. Ob diese Strategie aufgeht oder die Regierung den Rechtspopulisten weiter in die Hände spielt, werden die Wähler entscheiden. (epd/mig) Aktuell Ausland

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  1. Mathis sagt:

    @Marianne
    Ihr Diskussionspartner war @Matthias!

  2. Marianne sagt:

    Nun, also wirklich, Renate, der EuGH ist keine Lobbyorganisation, sondern ein Gericht, das für die gesamte EU nun mal zuständig ist. Gerichte werden grundsätzlich nicht vom Volk gewählt, und das europäische Recht, beispielsweise die Freizügigkeit, die menschenrechtscharta etc. haben demokratisch legitimierte deutsche Politiker anerkannt. Da muss sich Deutschland dran halten, tut es aber in vielen Fällen nicht. Sie stellen die Grundlagen des Rechtsstaats in Frage.

    Über die Einhaltung der Menschenrechte, des Völkerrechts usw. entscheiden in vielen Fällen nun mal internationale Gerichte. Und die Menschenrechte und die Freizügigkeit, über deren Einhaltung der EuGH wacht, die gelten auch in Deutschland.

    Kürzlich hat der EuGH beispielsweise auch entschieden, dass die Vollzugspraxis der Abschiebehaft in Deutschland weitgehend rechtswidrig ist:

    http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/eugh-vollzugspraxis-der-abschiebungshaft-in-deutschland-weitgehend-rechtswidrig.html

    Auch der BGH hat sich zur Zurückschiebehaft geäußert, weil rechtliche Standards nicht eingehalten werden:

    http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/bgh-zum-trennungsgebot-bei-zurueckschiebungshaft-und-zum-gebot-spezieller-hafteinrichtungen.html

    Auch die Überstellungshaft im Dublinverfahren wird in Deutschland weitgehend rechtswidig praktiziert

    http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/ueberstellungshaft-im-dublinverfahren-in-deutschland-weitgehend-rechtswidrig.html

    und so weiter und so fort.
    Das sind einige wenige Urteile von sehr, sehr vielen und sie sind alle aus 2014.

    Immer wieder müssen die Gerichte dem deutschen Gesetzgeber auf die Finger klopfen, und über fast identische Sachverhalte unzählige Male ein Urteil fällen, weil der deutsche Gesetzgeber sich dumm stellt und meist keine echten Konsequenzen aus den Urteilen zieht, sondern mit allerlei sonderbaren Winkelzügen agiert, um ein konsequentes Umsetzen der Urteile außerhalb des verhandelten Einzelfalles zu vermeiden. .

    Die Einhaltung der Menschenrechte ist nichts, worüber das deutsche Volk abstimmungberechtigt ist, die Einhaltung der Menschenrechte, die nicht verhandelbar sind, ist der Kern eines demokratischen Rechtsstaats und über die Einhaltung entscheiden Gerichte, auch wenn der ausländerfeindliche Volkszorn bestimmter Bevölkerungskreise noch so kocht. .Wo kommen wir denn hin, wenn die deutsche Mehrheit beispielsweise über die Haftbedingungen von Flüchtlingen den Daumen hebt oder senkt?

    Im Übrigen haben Sie wohl übersehen, dass durchaus auch deutsche Gerichte entsprechend entscheiden.

    @ Karlo: ich habe keine Hautkrankheit am Herzen, Was Sie mir in den Mund legen, habe ich nicht geschrieben. Im Übrigen ist es falsch, dass 50 % aller Rentner,Anspruch auf Grundsicherung haben, da es hier nicht auf den reinen Rentenzahlbetrag, sondern auch auf die Vermögensverhältnisse, Wohneigentum, Bedarfsgemeinschaft usw. ankommt, wie das auch bei Hartz IV der Fall ist. Eine Rentnerin, die unter Hartz IV Niveau liegt, bekommt beispielweise nix, wenn der Eheman eine ausreichende Rente hat, so wie das auch bei Hartz IV der Fall ist.
    Es ist auch absolut unrichtig, dass alle Rentner, die einen solchen Anspruch haben, keinen Antrag stellen. Sie behaupten schon wieder Dinge, die nicht stimmen.

    @ Geobrezel:
    ich tue gar nichts ständig, insbesondere begründe ich meine Behauptungen ausführlich und posaune hier nicht nur „Meinung“ rum. Wie Sie sehen können, habe ich meine Aussage im von Ihnen kommentierten Beitrag konkret und nachvollziehbar begründet, Sie dagegen stellen mal wieder pauschale und unzutreffende Behaupungen auf, ich zitiere::

    „Sie tun das doch ständig und grundlos bei allen anderen Foristen“

    die Sie weder belegen, noch begründen können. Das entspricht nicht den Regeln einer sachlichen und vor allem einer fairen Diskussion.

  3. Karlo sagt:

    1. Marianne: Gerichte müssen demokratisch legitimiert sein. Es wäre ja noch schöner, wenn das anders wäre. Unsere Richter sind Amtsträger, die ernannt werden von demokratisch legitimierten Instanzen. Das ist gut so. Der gesamte EU Moloch verfügt über diese demokratische Legitimation nicht. Internationale Gerichte haben keine Judikativgewalt, wenngleich sich nationale Gerichte an ihnen orientieren können, aber nicht müssen. Dass der EuGH alles andere als ein überall hoch angesehenes Gericht ist, ist unter Juristen bekannt. All das versucht Ihnen nun schon jeder hier seit Langem zu erklären. Die EU ist keine „Demokratie“, sondern ein bürokratisches Konstrukt, mit pseudostaatlichen, pseudodemokratischen Elementen. Sie ist nicht „souverän“ und kann daher auch im Zweifelsfall rechtlich nichts durchsetzen, wenn sich ein Nationalstaat querstellt. Das ist auch richtig so, sonst könnte jeder Bürger X jeden Gerichtshof Y von Timbuktu bis Lhasa bemühen, was kontraproduktiv und wenig zweckmäßig wäre. Wenn sich deutsche Gerichte an internationalen Gerichtsurteilen orientieren O.K. Das heißt aber noch lange nicht, dass internationales Recht nationales Recht „sticht“. Woher soll auch ein Gericht, das an einem weit entfernten Ort liegt, wissen, was in 1000 Kilometer Entfernung richtig ist? Kann der EuGH kompetent darüber urteilen, was in Malta, Schottland oder Andalusien oder in Südsachsen juristisch richtig ist?

    2. Im Übrigen: Herzausschlag=Herzinfarkt im Österreichischen. Ich lege Ihnen nichts in den Mund.

    3. Ich rezitiere genau das, was Sie hier im ganzen Forum andauernd wiederholen. Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass „alle“ Rentner irgendetwas machen. Hier wurde auch nichts von Rentnerinnen, sondern Beamtenwitwen geschrieben, die logischerweise keinen Ehepartner mehr haben. Was soll dann Ihr „Argument“?

    4. Ich habe ferner lediglich darauf hingewiesen, dass 50% aller Rentner weniger als Hartz IVvler bekommen. Aber davon wollen Sie ja mit aller Gewalt ablenken. Wenn 50% aller Rentner unter dem Hartz IV Niveau Renten beziehen, dann ist die logische Schlussfolgerung, dass die große Zahl von Ihnen, keinen Antrag auf Hartz IV stellt bzw. gestellt hat. Oder nicht? Ich habe auch nicht behauptet, dass Rentner keinen Antrag auf Hartz IV stellen, sondern festgestellt, dass das nicht jeder tut, der „arm“ ist im Alter. Das ist nun halt mal so. Belegen Sie das Gegenteil.

    5. Wer gearbeitet hat bekommt weniger, als der der nicht gearbeitet hat. Ist das in Ihren Augen „sozial“?

    6. Recht kann jeder sprechen. Bezugspunkt bleibt das nationale Recht. Wenn der Gesetzgeber in Deutschland nicht will, kann sich der EuGh auf den Kopf stellen. Ist gibt kein „muss“, dass sich unsere Gesetzgeber und unsere Gerichte an Europa orientieren.

  4. Marianne sagt:

    „Ach@Marianne! Könnten Sie in Ihrem Furor doch bitte wenigstens die unterschiedlichen Namen @Mathis und @Matthias berücksichtigen, die auch für unterschiedliche Personen stehen. Hatten Sie hier nicht gerade für die Einnahme von Baldrian plädiert? Wie wär´s mit einer kleinen Tasse zur “Mäßigung” und Klärung der Gedanken?
    […]“

    „@Marianne
    Ihr Diskussionspartner war @Matthias!“

    Sie müssen das nicht wiederholen, ich habe es mitgekriegt. Beruhigen Sie sich wieder.

    Im Übrigen darf ich Sie um Mäßigung bitten. es entspricht nicht den Regeln einer sachlichen Diskussion, einen Diskussionspartner grundlos des Furors (somit der Tobsucht, Raserei, Rage, Wut usw.) abwertend zu bezichtigen. Werden Sie bitte sachlich.

  5. Höhner sagt:

    Natürlich sind alle Menschen in Deutschland reicher als die Hartz IVler. Es gibt niemanden, der darunter lebt. Amen. Jetzt wissen wir es.

    „Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.“ – August Bebel Tja, was würde wohl der Bebel heute sagen?

  6. Marianne sagt:

    Nach der Spötterin und dem Spötter nun ein Höhner. Der Nick sagt oft schon alles.
    Hier hat niemand behauptet, in Deutschland seien alle Menschen reicher als Hartz IV. Zum Beispiel sind Flüchtlinge oft viel ärmer als Hartz IV und viele andere Ausländer auch, weil die keinen Anspruch auf Leistungen oder nur verminderten Anspruch haben. Wenn Rentner ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht geltend machen, sind sie selbst schuld. Im Übrigen ist es gerade die Linke, die auch die Enteignung der Rentner durch Rentenkürzungen über unzählige Faktoren, verlängerte Lebensarbeitszeit trotz Arbeitslosigkeit, Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und somit des Erwerbs von Rentenpunkten für Arbeitslose usw. massiv kritisiert. Man wird der Spirale nach unten nicht beikommen, wenn die einen Habenichtse den anderen Habenichtsen rein gar nix gönnen und gar meinen, die anderen Habenichtse seien an ihrem Elend schuld.

    Es heißt in der Bibel NICHT, wer nicht arbeitet, soll nicht essen, sondern, wer nicht arbeiten will, soll nicht essen. Asylbewerber DÜRFEN gar nicht arbeiten und wer keine Arbeit findet, KANN nicht arbeiten. Es ist eine böswillige, perfide Unterstellung, den Menschen, die keine Arbeit finden, zu unterstellen, sie wollten nicht arbeiten.

    Im Übrigen gibt es daneben auch Menschen, die gar nicht arbeiten KÖNNEN, weil sie krank, behindert usw. sind. Wenn man Ihrer Ideologie folgt, die sich in Ihrem falsch zitierten Bibelzitat widerspiegelt, dürfen die alle nicht essen und sollen somit verhungern. Ich halte es im Übrigen nicht mit der zumindest teilweise recht blutrünstigen Bibel, sondern orientiere mich an der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit.

  7. Karlo sagt:

    Das ist falsch, da Flüchtlinge – die Minderheit der Asylbewerber – ja kein Geld für Wohnraum ausgeben müssen und Sachleistungen in Anspruch nehmen können, für die die Allgemeinheit vollständig aufkommt. Sie können auch problemlos diverse außerstaatliche Einrichtungen nützen (Kirchen, Caritas, Wohlfahrtseinrichtungen). Zu Fünft in einem sauberen Zimmer mit sauberer Dusche etc. ist nichts Besonders, wie jeder Student und jeder Altersheiminsasse weiß. Das ist auch sehr angenehm, falls man einen Krieg hinter sich gehabt hat.
    „Armut“ ist relativ, entscheidend ist, wieviel der einzelne Mensch materiell verbraucht. Da sind Flüchtlinge (bzw. Asylbewerber) in Deutschland im internationalen Vergleich hervorragend versorgt.
    Asylbewerber dürfen nicht arbeiten, weil die meisten gar nicht Arbeiten ausüben können („Sprache“, „Qualifikation“) und sollen („Lohnkonkurrenz“, von der auch die Linke spricht) und oft auch zu Recht nicht anerkannt sind. Das ist auch alles vernünftig so.
    Wenn man 50% aller Rentner für „intellektuell falsch orientiert“ hält, weil sie keine Grundsicherung in Anspruch nehmen, sagt das schon alles über die persönliche Geisteshaltung aus. Welcher arme Rentner kriegt schon nach der soundsovielten Nullrunde den Hartz IV-Satz, wenn er gearbeitet hat? Niemand ist „selber“ schuld, wenn er dem Staat nicht auf der Tasche liegt. Vor dreißig, vierzig Jahren hat noch niemand vorhersehen können, dass unser Sozialstaat solche Blüten treiben wird. Daraus den Rentnern von heute einen Vorwurf zu machen, ist absurd. Besonders menschlich und besonders gerecht finde ich solche Äußerungen nicht.
    Noch mit einem Fünftel von dem, was ein deutscher Hartz Ivler bekommt, kann man bestens leben. Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch kosten nicht viel. Da kann man gut und gesund kochen. Zahlt eh alles der Staat. Die Lohnspirale nach unten kann man nur bremsen, wenn man die ständige Vermehrung des Arbeitsangebots an billigen Arbeitskräften stoppt (Zuwanderungsstopp) und Billigarbeit generell unattraktiv macht (keine „Aufstockerei“ mehr!). Leute wie Sie sind doch selber schuld, weil sie genau die Ideologie verfechten, die den Großkonzernen nützt. Sie haben ja auch, wenn ich recht informiert bin, Volkswirtschaft studiert …

    https://www.youtube.com/watch?v=zBE2kxA82aE

  8. Marianne sagt:

    Das ist völliger Unsinn, was Sie behaupten, @Karlo. Angefangen von der Behauptung, unsere Richter seien demokratisch legitimiert über die Behauptung, der EuGH sei in Justizkreisen nicht anerkannt. Der EuGH ist von sämtlichen Mitgliedstaaten der EU anerkannt und deren Vertreter sind demokratisch legitimiert. Der EuGH ist auch in Justizkreisen anerkannt. Er ist in Sachen Menschenrechte die oberste Rechtsinstanz in allen Staaten der EU, auch wenn das der Rechtsfraktion nicht passt. Die Menschenrechte gelten auch im Entferntesten Winkel der EU.
    Beamtenwitwen liegen mit der Pension weit über dem Durchschnittsbetrag der Grundsicherung, ihre Ablenkungsmanoever sind abstrus. Rentner liegen zwar oft unter dem Durchschnittsbetrag der Grundsicherung für Einzelpersonen, wenn man ihre sonstigen Einkünfte und Immobilienbesitz , Vermoegen, Betriebsrenten usw. sowie die Rente des Ehepartners mit einbezieht, sieht das völlig anders aus. Wer mit seiner Rente unter seiner individuell ihm zustehenden Grundsicherung liegt, hat Anspruch auf Aufstockung, exakt genauso, wie alle Nichtrentner, wenn die mit ihrem individuellen Einkommen und Vermögen unterhalb Hartz IV liegen. Ihre Durchschnittsbetrachtungen ohne Einbeziehung der genannten Faktoren sind ein abstruses Ablenkungsmanoever. Wer nicht gearbeitet hat, bekommt nicht weniger als der, der gearbeitet hat. Ich plädiere allerdings dafuer, so wie das auch die Linke tut, dass Rentner, die 35 Jahre Beitragszeiten vorweisen können, eine Rente erhalten, die über dem Durchschnittsbetrag von Hartz IV liegt und nicht Grundsicherung beantragen müssen, wenn Sie mit der Rente unter ihrem individuellen Anspruch auf Grundsicherung liegen. Da haben allerdings neoliberale Kreise, exakt dieselben, die auch Arbeitslose mit Hartz IV enteignet und die Renten ins Uferlose gesenkt haben u.v.a.m. etwas gegen. Das sind Ihre Gesinnungsgenossen, ausweislich Ihrer Beitraege.
    Bezugspunkt sind die von allen demokratisch legitimierten Vertretern der Staaten der EU anerkannten Standards in Bezug auf Freizügigkeit und Menschenrechte, über die der EuGH als in exakt derselben Weise anerkannter Gerichtshof wacht. Dass die Rechtsfraktion diese rechtlichen Grundprinzipien gerne abschaffen wuerde, ist bekannt.

  9. Karlo sagt:

    1. „Beamtenwitwen liegen mit der Pension weit über dem Durchschnittsbetrag der Grundsicherung“: Das ist ein Ammenmärchen, da ein Beamter nicht gleich ein Beamter ist, ein Richter ist kein Verkehrspolizist und umgekehrt. Außerdem spielt es eine Rolle, wie alt die Dame ist. Je älter, desto schlechter.

    2. Europäische Richter und Institutionen sind nicht demokratisch legitimiert, da es keine Volk Europa gibt und da wir Deutschen oder die Franzosen keine wirkliche Wahlfreiheit bei den europäischen Parteien haben. Kein Deutscher kann den Front National wählen oder die französischen Sozialisten, selbst wenn er wollte. Er kann nur für die Parteien votieren, die er im eigenen Land wählen kann. Ein Unding! So etwas ist kein wirkliches Parlament, wenn man keine volle Wahlfreiheit hat. Was ist eine Wahlstimme wert, die an eine Willensvorenthaltung gekoppelt ist? Was sind europäische Gesetze wert, wenn es keinen vollwertigen demokratischen Prozess der Meinungsbildung gibt und geben kann?

    3. Die wichtigen Richter in Deutschland sind indirekt demokratisch legitimiert, weil sie von demokratischen Instanzen und demokratisch legitimierten Verfassungsorganen berufen bzw. gewählt werden. Der Bundespräsident, die Richterwahlausschüsse und die Justizminister haben gerade bei den hohen Richtern ein gewichtiges Wort mitzureden. Der EuGH ist durchaus umstritten. Dazu reicht ein Blick auf Wikipedia! Natürlich kann man sich darüber streiten, ob derartige Wahlen wirklich „direkt“ demokratisch sind. Sie können aber nicht auf der einen Seite dem EuGH zubilligen, was Sie unseren nationalen Richtern nicht zubilligen. Ihre eigenen Argumente sind in sich widersprüchlich.

    4. Sie ignorieren beharrlich, dass 50% aller Rentner weniger als Hartz IV haben. Soll ich es Ihnen buchstabieren? Es ist doch komplett egal, ob sie ein „Anrecht“ haben. Fest steht doch, dass sie dieses Anrecht nicht nützen oder nicht nützen können! Viele haben nicht „sonstiges“. Insofern sind Ihre Argumente irrelevant. Viele Studenten beispielsweise stehen auch schlechter da als Hartz IVler. Die erwähnen Sie nie.

    5. Was bringt es, Leute, die 35 Jahre gearbeitet haben per se besser zu stellen als andere, die für ihre Ausbildung gesorgt haben? Es sollte doch genau anders herum sein. Denn der, der geistig tätig war, sollte meiner Meinung nach definitiv den Vorrang erhalten! Alles andere ist ein komplett falsches Signal für Deutschland! Und abgesehen davon, beachten Sie nicht, dass immer mehr Beamte bis zu ihrem 65 Lebensjahr arbeiten. Ihre Regelung würde also einer angeblich bevorrechteten Berufsgruppe zugute kommen, der Sie ja eher distanziert gegenüberstehen.

    6. Die neoliberalen Kreise, die Sie beschuldigen, haben genau die Farben rot und grün. Auf wen geht das Hartz-Konzept zurück? Wer hat denn Schröder und Fischer gewählt? Die Konservativen oder die Liberalen oder diejenigen, die den Euro abschaffen wollen?

  10. Geobrezel sagt:

    @Karlo

    Zu ihrem Punkt 2:
    Gerichte sind leider tatsächlich nie demokratisch legitimiert, aber sie sind dafür zuständig, dass demokratisch erlassene Gesetze eingehalten werden. Oder hat man in Deutschland jemals einen Richter demokratisch gewählt? Nein!
    Ich konnte übrigens bei der letzten Bundestagswahl auch die CSU nicht wählen, weil ich aus NRW bin! Doof, oder? Da ist die EU doch genau so ein demokratischer Krüppel, wie Deutschland selbst! Und auch die Piraten oder die AfD konnten nicht überall gewählt werden!

    Übrigens wurde in Deutschland das GG auch nie demokratisch legitimiert!