Rechtswidrig

EuGH kippt Sprachtest für Ehegatten von Türken

Seit 2007 macht Deutschland die Erteilung eines Visums für den Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen von einem Sprachtest abhängig. Damit ist jetzt Schluss – zumindest für türkische Staatsbürger. Der Europäische Gerichtshof kippte die Regelung aufgrund des EU-Rechts.

Freitag, 11.07.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 01.08.2014, 21:46 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Auf dem Papier sieht das Gesetz zum Ehegattennachzug eigentlich ganz gut aus. Ehegatten aus Nicht-EU-Ländern müssen bei einem Goethe-Institut im Ausland „einfache Deutschkenntnisse“ nachweisen, um ein Visum für die Einreise zu bekommen. Laut Gesetzgeber werden mit dieser Regelung gleich mehrere Fliegen geschlagen: Es werden Zwangsehen erschwert und die Integration der Neuankömmlinge in die deutsche Gesellschaft erleichtert. Soweit die Theorie.

In der Praxis ist die Regelung für viele Eheleute allerdings unzumutbar. In vielen Regionen dieser Erde werden keine Deutschkurse angeboten. Und dort, wo Kurse angeboten werden, sind sie meist überteuert. Die Qualität lässt ebenfalls zu wünschen übrig: Mehr als jeder Dritte besteht den Sprachtest nicht. Ob die Regelung tatsächlich Zwangsehen erschwert, ist bis heute nicht nachgewiesen. Zudem ist zweifelhaft, ob die Regelung verhältnismäßig ist; bis heute hat die Bundesregierung nicht einmal eine Schätzung vorgelegt über die Zahl der möglichen Zwangsehen.

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EuGH für Ehegattennachzug
Auf der anderen Seite müssen alle Ehegatten viel Geld und Zeit im Ausland aufwenden, obwohl Sprachkenntnisse in Deutschland viel schneller und günstiger erworben werden könnten. Kritiker der Regelung reden von Schikane. Sie werfen der Bundesregierung vor, mit diesem Gesetz vor allem Eheleute aus finanzschwachen Regionen von Deutschland fernhalten zu wollen. Denn Eheleute aus finanzstarken Handelspartnern wie Australien, Israel, Japan, Kanada oder der USA müssen keine Sprachkenntnisse nachweisen.

Seit neuestem gilt das auch für Ehegatten von türkischen Staatsbürgern. Am gestrigen Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass in Deutschland lebende Türken ihre Ehepartner künftig auch ohne Sprachtest zu sich holen dürfen. Die EU-Richter verwiesen auf das Assoziationsrecht zwischen EU und Türkei. Beide Seiten hatten Anfang der 70er Jahre vereinbart, die Niederlassungsfreiheit gegenseitig nicht einzuschränken. (AZ: C-138/13) Dagegen verstoße Deutschland seit dem Jahr 2007 mit der Sprachtest-Pflicht.

EuGH: Familienzusammenführung unerlässlich
Geklagt hatte Frau Doğan. Die vierfache Mutter ist türkische Staatsangehörige, lebt in der Türkei, ist Analphabetin und möchte zu ihrem Ehemann nach Deutschland ziehen. Ihr Ehemann, der ebenfalls türkischer Staatsangehöriger ist, lebt seit 1998 in Deutschland, wo er eine GmbH leitet und eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Im Januar 2012 lehnte die Deutsche Botschaft in Ankara zum wiederholten Mal die Erteilung eines Visums für den Ehegattennachzug an Frau Doğan mit der Begründung ab, dass sie nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfüge. Hiergegen erhob Frau Doğan Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Dieses hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Spracherfordernis mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Die Luxemburger entschieden nun, dass die Familienzusammenführung „ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens“ sei. Zwar könne Deutschland die Niederlassungsfreiheit von türkischen Staatsbürgern beschränken, „sofern sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geeignet“ sei, die Erreichung des angestrebten legitimen Zieles zu erreichen. In diesem Fall habe Deutschland aber über das Ziel hinausgeschossen. Sprachkenntnisse führten automatisch zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung, ohne dass besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Krings: Urteil gilt nur für Türken
Ob die Bundesregierung nach diesem Richterspruch nun die gesamte Regelung kippt oder nicht, wird man abwarten müssen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), jedenfalls bekräftigte in Berlin die Haltung der Regierung, wonach „eine erfolgreiche Integration Sprachkenntnisse voraussetzt“. Diese Position habe der EuGH „auch nicht grundsätzlich infrage gestellt, sondern Einschränkungen gemacht“. Die Entscheidung beziehe sich ausschließlich auf türkische Staatsangehörige. Insofern, so der Staatsekretär weiter, „ist der Sprachnachweis für drittstaatsangehörige Ehegatten grundsätzlich aber weiterhin mit dem Recht der EU vereinbar“.

Unklar zum jetzigen Zeitpunkt im Grunde auch, ob die Bundesregierung die Spracherfordernisse für alle Ehegatten türkischer Staatsbürger abschafft oder nur für jene, die selbstständig sind. Denkbar wäre auch eine Gesetzesänderung, wonach das Nichtvorliegen von Sprachkenntnissen nicht automatisch zur Ablehnung führt, wie vom EuGH moniert. Erinnert sei jedenfalls an die Worte des parlamentarischen Staatssekretärs Ole Schröder (CDU) vom November 2011. Er sagte, dass dies „letztendlich eine politische Frage“ sei. Schröder weiter: „So lange es rechtlich möglich ist, einen solchen Sprachnachweis zu verlangen, werden wir das auch tun.“

Linke und Grüne fordern Abschaffung
Vertreter von Grünen und Linken forderten hingegen, auf die Sprachprüfung für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten generell zu verzichten. „Es ist gut, dass die diskriminierenden Sprachtests nun zumindest bei türkischen Ehegatten nicht mehr praktiziert werden dürfen“, erklärte die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dağdelen. Für die Bundesregierung sei das Urteil eine „schallende Ohrfeige“. Die bisherige Regelung habe eine nicht zu akzeptierende „soziale Auslese“ dargestellt. „Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. Die bisherige Regelung muss nicht nur für türkische Staatsangehörige, sondern ganz aufgehoben werden. Der Ehegattennachzug darf nicht von Sprachkenntnissen abhängig gemacht werden, ganz gleich woher die Betroffenen kommen“, so die Linkspolitikerin.

Erfreut zeigte sich auch Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Grünen: „Heute ist ein guter Tag für die Integrationspolitik in Deutschland. Die Union hat den Schutz vor Ehe und Familie von Türken mit Füßen getreten. Zudem war die Idee, deutsch im Ausland zu lernen, integrationspolitischer Quatsch. Deutsch lernt man in Deutschland am schnellsten.“ Ähnlich äußerten sich auch Sozialverbände. Erfahrungen in Integrationsprojekten hätten gezeigt, dass eine Abschaffung die beste Lösung sei, erklärte etwa die Diakonie Baden.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften in Berlin unterstrich, dass die Sprachnachweis-Pflicht Familien und Partnerschaften unnötig stark belaste. Viel sinnvoller wäre es, die Integrationskurse für Neuankömmlinge auszubauen und auf beruflich orientierte Deutschkurse auszuweiten, meinte die Organisation. (es/epd) Leitartikel Recht

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  1. derspieler sagt:

    „Lieber Barkham, wenn Sie in Pisastudie geschaut hätten, dann hätten Sie bemerkt, dass deutsche Schüler ohne Migrationshintergrund gut mit der Weltspitze mithalten können. Aber das nur mal so zur Information.“

    was hat das jetzt bitte mit ehegatten nachzug zutun ? oder wollen sie damit , wie so oft ,sagen “ dumme türken machen dumme kinder ?“ ,

    das dass deutsche schulsystem ein überbleibsel aus feudalen zeiten ist ,steht ausser frage . und das deutsche schüler ausnahmslos solange sie reinen germanischen blutes sind , mit der weltspitze mithalten können , nach pisa standarts , naja . studien im geisteswissenschaftlichen bereich und vorallem pädagogischen bereich sind, sagen wir mal , flexibel .

    „Tut mir leid das i s t besorgniserregend. Als diese sinnvollen Gesetze verabschiedet wurden, hatte noch niemand eine Ahnung davon, dass hier Millionen Migranten leben würden. Auch von einem EUGH wusste damals niemand etwas. Darin liegt ja das Problem.“ ja ne ist klar .

    erst die kinder in haupt und sonderschule stecken , mit dem verweis aus ihnen wird eh nix , und hinterher ihnen noch nen vorwurf machen das sie hohl in der birne sind und nichts auf die reihe bekommen . erst nicht ausbilden , und dann den leuten vorwerfen , sie hätten ja nichts gelernt .

    merken sie etwas ?

  2. Max sagt:

    @ Barkam
    „In Neukölln wird meines Wissens eher nicht Bayrisch gesprochen“

    Aber leider eben zu einem großen Teil auch kein Deutsch. Das Problem ist doch, dass gerade diejenigen Türkinnen, auf die mit diesem Sprachtest gezielt wurde, oft eben in genau diesen Stadtteilen leben. Dort können diese Frauen ihre Alltagsgeschäfte in türkischen Geschäften erledigen, ergo ist der Erwerb der deutschen Sprache oftmals gar nicht notwendig.

    Es trifft natürlich zu, dass man die Sprache eines Landes am besten durch den Aufenthalt in diesem Land lernt. Man sollte hier aber nicht von Studenten auf Analphabeten schließen.

    „Die Sprache in den aus der Türkei zugezogenen, aber auch bereits in Deutschland geborenen, türkischstämmigen Menschen ist dort ohne Frage zu einem Teil subkulturell geprägt. Na und? “

    Ach, „isch geh Bäcker“ ist kein Problem? Bei einem Bewerbungsgespräch?
    Genau diese „subkulturelle Prägung“ ist mitunter verantwortlich für die schlechteren Bildungsleistungen bestimmter Migrantengruppen.

  3. delice sagt:

    Das Urteil des EuGH zur Erschwernis des Familiennachzugs für türkische Staatsangehörige muss mit aller Deutlichkeit richtig gelesen werden!! Denn was für türkische Staatsangehörige gilt, eigentlich selbstverständlich sein müsste, sollte auch für Drittstaatsangehörige gelten dürfen müssen! Es geht doch hierbei – zu aller erst – um Familien, also um deren Zusammenführung! Dass sie das Recht haben zusammen leben dürfen, als Mann und Frau! Wer dies den Menschen absprechen will, denkt nicht nur, sondern handelt Menschenverachtend!

    Nach deutschen Bürgerlichem Recht, also dem deutschen BGB, kann jede Ehe auf deutschem Boden, nach einjähriger Trennung, ohne Firlefanz geschieden werden! Und bei den Betroffenen, um die es hier geht, geht die Trennung viele Jahre lang so munter weiter, was schon ein Sarkasmus feinster Art ist!

    Früher gab es ja sogar eine Reglung für Ausländer in Deutschland, wonach sogar eine – dreijährige Karenzzeit – bei Ehegatten vorgeschrieben wurde. Höchstrichterlich wurde noch vor und mit der Machtergreifung von Bundeskanzler Kohl, entschieden, dass es gegen das Deutsche Grundgesetz und einfache deutsche Gesetze verstoßen würde, derartiges überhaupt gesetzlich zu fordern! Selbst eine Reduzierung auf ein Jahr wurde damals wieder richterlich gekippt! Opfer einer solchen Regelung waren auch wir! Selbst in dieser Übergangszeit, wurde daran beharrlich behördlicherseits im Freistaat Bayern strikt fest daran gehalten!

    Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor, die bildungsmässig sehr weit gekommen sind, aber nicht, weil das deutsche Bildungssystem das geschafft hat, sondern weil wir an sie geglaubt hatten, wir beide vorbereitet und unterstützt hatten. Von den Schulen und den Lehrern war, bis auf sehr sehr wenige Ausnahmen – rein gar nichts – zu erwarten! Im Gegenteil war stets immer ein Gegenwind zu erwarten! Das deutsche Bildungssystem ist aber auch zu den eigenen deutschen Kindern ungnädig. Es fabriziert im Gesamtbild betrachtet einen gewissen Bildungs-Inzest, weil es auch stets eigene angebliche Randgruppen vorab und dauerhaft von einem Aufstieg heraus selektiert! Und da habe es Menschen wie wir einfach grundsätzlich kaum noch Chancen!

    Nach einer OECD-Studie ist das Verhältnis von sog. bildungsfernen Kindern und bildungsnahen Häusern bundesweit 1 zu 4; und in Bayern dann noch verheerender, nämlich 1 zu 7; und das nur unter deutschen! Das Verhältnis bei uns wäre noch unerträglicher!

    Aber zurück wieder zum eigentlichen Ereignis, zu den Ehen.

    Letztlich galt eine Regelung dann stets gegen die größte Gruppe der Ausländer, also uns Menschen aus der Türkei! Diese Handschrift ist unverkennbar! Das wurde auch in Bezug auf das Beibehaltungsrecht zur doppelten Staatsangehörigkeit durchgezogen; und auch bei der Geschichte mit der Visa-Freiheit für uns, dann – gegen uns – ausgelegt! Immer noch sind wir bei diesen uns zustehenden Rechten außen vor!

    Und da trifft es sich auch gut, dass es am Beispiel von türkischen Staatsangehörigen in einer sehr deutlichen Sprache gekippt wurde! Das zeigt, dass ab und zu die Richter am EuGH auch mal die Eier haben dem Recht und der Gerechtigkeit zu dienen! Denn man muss hierzu nur einen weiteren Schritt mehr nach vorne nachdenken. Die Begründung ist nämlich sehr deutlich! Dass die Bundesregierung nun dies wieder einmal exemplarisch anders denkt und für ihre Reaktion, dies wieder einmal anders deuten will, spricht vieles darüber aus, wie diskriminierend sie hierbei denkt! Es geht hierbei nicht um Integration, sondern eindeutig nur um dumpfen Rassismus, verpackt zum angeblichen Vorteil einer gelungenen Integration!

    Nun haben wir aber eine SPD – mit – an der Macht! Wer nun glaubt, dass man nun als Regierung einlenken werde, nur weil die „Roten” mit regieren dürfen, der glaubt wirklich nur an Märchen!

    An die aller meisten Richter in Deutschland glaube auch ich nicht mehr! Selbst die obersten Richter haben eine eigenartige Auffassung von Rechtsstaat! Und wenn man bedenkt, dass eine reaktiv große Mehrheit von Abgeordneten Juristen und Lehrer sind, dann ist das noch alarmierender für diese deutsche Gesellschaft! Es sind also nicht bildungsferne Schichten, sondern Schichten am Werkeln an Deutschen Gesetzen, die sehr wohl wissen, was sie da tun! Wissentlich und mit Absicht, ja sogar mit Vorsatz schreiben und verabschieden sie derlei rechtswidrige Gesetze!

    Noch verhängnisvoller wird das Ganze ja, wenn diese vermurksten und rassistisch anmutenden Gesetze, auch noch bei den höchsten Richtern durchgewunken werden! Das ist es was mir noch mehr Angst macht! Das ist der eigentliche Skandal!

    Und das vorgeschobene Argument, dass man dadurch Zwangsehen verhindern wolle, ist ein Aberwitz! Das hat noch mehr die Frauen in diesen Ländern noch mehr benachteiligt und hat Kinder hervorgebracht, die letztlich unehelich wurden! Ganz schlaue Ehemänner von wenig gebildeten Ehefrauen oder Analphabetinnen haben sie bewusst in dem Glauben gelassen, dass böse deutsche Gesetze sie nicht nach Deutschland lassen würden, was ja für Türkinnen – bisher – auch gestimmt hatte!

    Sie wurden auf Ewig dort belassen! Dafür gingen diese Halunken aber Verhältnisse und offizielle Ehen in Deutschland ein! Wenn man es so sieht, hat so ein Gesetz verkehrte Welten geschaffen und regelrecht – ganz offiziell – die Polygamie regelrecht gefördert, was dann eine ganz andere Perversion zu Tage gebracht! Ich weiß nicht, ob sich Frauenrechtlerinnen hier wirklich zum Wohle von Frauen in anderen Ländern etwas gutes antun? Den Frauen und Kindern in diesen Ländern hat es eher nur Nachteile gebracht!

  4. Warum sagt:

    Erstaunlich, dass solche Hasstiraden wie von Hans Dampf durchkommen…

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