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Gesetzesentwurf

Schnellere Ausweisung krimineller Ausländer

Das Innenministerium möchte kriminelle Ausländer in Zukunft schneller ausweisen. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor. Das neue Gesetz soll den Kampf gegen Extremismus und Terrorismus erleichtern. Die Linkspartei kritisiert das Vorhaben.

Mittwoch, 07.05.2014, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 11.05.2014, 20:15 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung will kriminelle Ausländer schneller ausweisen. Das sieht ein bekannt gewordener Referentenentwurf zur Reform des Aufenthaltsgesetzes vor. Danach soll ein Ausländer schon dann ausgewiesen werden können, wenn er eine schwere Straftat begeht. Sobald das öffentliche Ausweisungsinteresse das private Bleibeinteresse überwiegt, soll es zu einer vereinfachten Ausweisung kommen.

Bislang sieht das Gesetz eine zwingende Ausweisung bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor. Mit dem neuen Gesetz sollen Medienberichten zufolge Extremismus und terroristische Strömungen besser bekämpft werden. Bei besonders schwerwiegenden Fällen solle künftig sogar eine Überwachung möglich sein und ein Kontaktverbot bis zur Ausweisung verhängt werden können.

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Die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Ulla Jelpke, betrachtet das Vorhaben der Bundesregierung mit Skepsis. Sie könne nicht erkennen, was die wesentliche Neuerung sein soll. „Denn die Ausweisung von Kriminellen und vermeintlichen Terroristen ist auch derzeit schon möglich“, so die Linkspolitikerin. (bk)

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  1. Mike sagt:

    Warum wird verschwiegen, dass gleichzeitig Erleichterungen geplant sind für geduldete Ausländer, die dem Entwurf zufolge bei nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen????

  2. Pingback: Verweise ohne Grenzen – 08 2014 | Offene-Grenzen.net

  3. Elisabeth sagt:

    Ein einseitig geschriebener Artikel der einen Großteil von Aspekten die zum Verständnis notwendig sind verschweigt.

    Das Ganze funktioniert über das Wort „Fluchtgefahr“. Bei Fluchtgefahr kann künftig jeder Ausländer in Deutschland eingesperrt werden. Und bei der Definition dieser „Fluchtgefahr“ (im neuen Absatz 14 des Paragrafen 2 Aufenthaltsgesetz) findet sich fast alles, was einen Flüchtling beschreibt und ausmacht: Wenn einer keine Personalpapiere hat; wenn einer seinen Einreiseweg nicht richtig nennt; wenn einer unter Umgehung der Grenzkontrolle eingereist ist – das alles begründet angeblich Fluchtgefahr und führt daher unmittelbar in die Zelle.

    Mit einer Durchführung der im Gesetzesentwurf enthaltenen Änderungen wären also all jene, die an einer unreflektierten und zudem unmenschlichen pauschel-Einteilung in „wir-die Guten“ und „Sie-die Bösen“ festhalten, in ihren Zielen bestätigt.

    @ Mike: außerdem wären auch diejenigen die sich sich „nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben“, wie es im Gesetzesentwurf heißt, bei welchen es sich oft um höchst ambitionierte junge Menschen handelt die seit Jahren in einer unsicheren Situation in Deutschland leben, vermutlich gleichermaßen von der Einschränkung aufgrund von „Fluchtgefahr“ betroffen. Das heißt defacto: Die scheinbare Lockerung wird ohnehin durch die anderen Verschärfungen zunichte gemacht!

    Meiner Meinung nach eine Gefährliche Stimmung für die ihr hier verbreitet!
    Mfg, Elisabeth

  4. posteo sagt:

    @Elisabeth,
    ich denke, Sie haben den falschen Beitrag kommentiert. Ihr Kommentar gehört wahrscheinlich zu dem Artikel “ Innenminister plant deutliche Verschärfung des …Aufenthaltsrechts.“