Die Bundesregierung will kriminelle Ausländer schneller ausweisen. Das sieht ein bekannt gewordener Referentenentwurf zur Reform des Aufenthaltsgesetzes vor. Danach soll ein Ausländer schon dann ausgewiesen werden können, wenn er eine schwere Straftat begeht. Sobald das öffentliche Ausweisungsinteresse das private Bleibeinteresse überwiegt, soll es zu einer vereinfachten Ausweisung kommen.
Bislang sieht das Gesetz eine zwingende Ausweisung bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor. Mit dem neuen Gesetz sollen Medienberichten zufolge Extremismus und terroristische Strömungen besser bekämpft werden. Bei besonders schwerwiegenden Fällen solle künftig sogar eine Überwachung möglich sein und ein Kontaktverbot bis zur Ausweisung verhängt werden können.
Die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Ulla Jelpke, betrachtet das Vorhaben der Bundesregierung mit Skepsis. Sie könne nicht erkennen, was die wesentliche Neuerung sein soll. „Denn die Ausweisung von Kriminellen und vermeintlichen Terroristen ist auch derzeit schon möglich“, so die Linkspolitikerin. (bk)