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Doppelte Staatsbürgerschaft

Linke wirft Union antitürkische Abwehrhaltung vor

Die Zahl der deutsch-türkischen Doppelstaater wird nach dem Wegfall der Optionspflicht ansteigen. Dennoch sieht die Bundesregierung keinen Grund für ein Abkommen mit der Türkei zur Regelung juristischer Probleme. Damit entlarvt sich die Union, meint die Linkspartei.

Donnerstag, 23.01.2014, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.01.2014, 23:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Unionspolitiker verstricken sich bei der Suche nach Argumenten gegen die doppelte Staatsbürgerschaft zunehmend in Widersprüche – vor allem wenn es um den Doppelpass für Türkeistämmige geht. Wie aus einer aktuellen Antwort des Staatssekretärs Ole Schröder (CDU) hervorgeht (liegt dem MiGAZIN vor), sieht die Bundesregierung keinen Grund, ein Abkommen mit der Türkei zur Regelung juristisch problematischer Fragen zu unterzeichnen.

Hintergrund der schriftlichen Frage von Linkspolitikerin Sevim Dağdelen ist die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Optionspflicht. Im Zuge dieses Wegfalls wird die Zahl der deutsch-türkischen Doppelstaater stark ansteigen und damit auch die von Unionspolitikern Land auf, Land ab prophezeiten juristischen Probleme etwa im Familien- und Erbrecht oder bei der Strafverfolgung – zuletzt vor einer Woche im Bundestag.

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Türke in der Türkei, Deutscher in Deutschland
Vor diesem Hintergrund wollte Dağdelen von der Bundesregierung wissen, welche Punkte in einem Abkommen mit der Türkei verhandelt werden müssten und welche Aspekte relevant beziehungsweise problematisch sind. Doch die lapidare Antwort des Staatssekretärs Ole Schröder (CDU) überrascht: „Doppelstaater, die neben der türkischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden – den völkerrechtlichen Grundsätzen entsprechend – in Deutschland nur als deutsche Staatsangehörige und in der Türkei nur als türkische Staatsangehörige behandelt.“ Klärungsbedürftig sei allenfalls die Wehrpflicht – das aber ist per Abkommen längst geklärt.

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Dabei hatte der „Integrationsbeauftragte“ der CDU/CSU-Fraktion, Michael Frieser, noch vor einer Woche im Bundestag etwas ganz anderes erklärt. Man könne die doppelte Staatsangehörigkeit „nur bezogen auf Länder akzeptieren, mit denen wir hochdiffizile, hochkomplexe Doppelstaatsangehörigkeitsverträge abgeschlossen haben, in denen alle Fragen des täglichen Lebens abgeklopft wurden.“

Linke: Ablehnung ideologisch begründet
Für Sevim Dağdelen sind sowohl die Argumente von Unionspolitikern als auch die Antwort der Bundesregierung entlarvend. Die Ablehnung der Mehrstaatigkeit folge „einer rein ideologisch begründeten vor allem antitürkischen Abwehrhaltung.“ Die Antwort der Bundesregierung zeige offen, dass es gar keine praktischen Probleme infolge der Mehrstaatigkeit gibt. Sonst müsste sich die Bundesregierung im Zuge des Wegfalls der Optionspflicht um ein Abkommen zur Klärung offener Fragen kümmern.

In der Einbürgerungspraxis sei Mehrstaatigkeit ohnehin längst der Regelfall. „Mit dem Wegfall der Optionspflicht werden Doppelstaatsangehörigkeiten weiter zunehmen. Wir brauchen deshalb kein halbherziges und ausgrenzendes Klein-Klein mehr, sondern ein modernes und offenes Einbürgerungsrecht“, so die Linkspolitikerin. (bk) Leitartikel Politik

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  1. Mika sagt:

    Genau so sehe ich das auch!!!