Bundestagswahl 2013
Das Kreuz nahe am Doppelpass
Für viele Wähler mit Migrationshintergrund ist allein entscheidend, wie sich die Parteien zur doppelten Staatsbürgerschaft positionieren, oft aus einem Gefühl heraus, ungerecht behandelt zu werden. Ob dieses Gefühl begründet ist, hat das MiGAZIN untersucht - mit einem klaren Ergebnis.
Freitag, 20.09.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.09.2013, 7:07 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Bei der Bundestagswahl 2013 am kommenden Sonntag entscheidet sich, wer Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert. Davon wird unter anderem auch die Zukunft der doppelten Staatsbürgerschaft abhängen. Zwar sprechen sich bis auf CDU/CSU mittlerweile alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien für den Doppelpass aus – die Mehrheit also, doch dürfte eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes alleine davon abhängen, ob die künftige Regierung mit oder ohne Unionsbeteiligung zustandekommt.
Das allein wird für nicht wenige Wähler entscheidendes Kriterium für ihre Wahlentscheidung sein. Nicht weil sich das Thema seit über einem Jahrzehnt etabliert hat und Gegenstand heftiger Diskussionen war, sondern aufgrund einer direkten oder indirekten Betroffenheit. Selbst jene Wähler mit Migrationshintergrund, für die die doppelte Staatbürgerschaft persönlich möglicherweise gar keine Rolle spielt, werden ihr Kreuz auf dem Wahlzettel nahe am Doppelpass machen. Sie werden sich vom Gefühl leiten lassen, ungerecht und ungleich behandelt zu werden.
Der Durchschnitt
Woher dieses Gefühl kommt und ob es begründet ist, hat das MiGAZIN untersucht auf Grundlage von Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Danach erfolgten im Jahr 2012 mehr als 61 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft, wenn es die Türkeistämmigen nicht gäbe.
Denkt man die größte Einbürgerungsgruppe der Türkeistämmigen aus der Statistik nicht weg, rutscht der Anteil der Einbürgerungen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit erfolgten, um volle 10 Punkte auf exakt 50 Prozent ab. Grund: Die Doppelpassquote der Türkeistämmigen liegt mit knapp 23 Prozent weit unter dem Bundesdurchschnitt.
Die zweit- und drittgrößte Einbürgerungsgruppe bilden mit großem Abstand Polen und Griechen mit gerade einmal 4.500 bzw. 4.100 Einbürgerungen und einer Doppelpassquote von jeweils 99,8 Prozent. An vierter Stelle rangieren Ukrainer mit knapp 3.700 Einbürgerungen und einer Doppelpassquote von nur 19 Prozent.
EU-Bürger
Wie es zu diesen unterschiedlichen Einbürgerungsquoten kommt? Das Staatsangehörigkeitsgesetz kennt viele Ausnahmevorschriften, die den Weg für die doppelte Staatsbürgerschaft freimachen. Eine Ausnahme betrifft etwa EU-Bürger. Sie dürfen bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten. Das spiegelt sich auch in der Statistik wider: In vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 20.000 EU-Bürger eingebürgert, 19.500 oder 97,7 Prozent erfolgte unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass ausgerechnet Menschen, die aus einem der EU-Beitrittskandidatenländer (24 Prozent) stammen, seltener in den Genuss des Doppelpasses kommen als Menschen aus anderen europäischen Ländern (32 Prozent), mit denen keine Beitrittsverhandlungen geführt werden.
Viele Ausnahmen
Darüber hinaus ist gesetzlich geregelt, dass ein Einbürgerungsbewerber den deutschen Pass auch dann bekommt, wenn er aus seiner bisherigen Staatsbürgerschaft nicht entlassen wird. Deshalb betrug die Doppelpassquote von Marokkanern, Afghanen, Iranern, Kubanern, Libanesen oder Syriern im Jahr 2012 – wie auch in den Vorjahren – nahezu 100 Prozent.
Laut Staatsangehörigkeitsgesetz bekommt den Doppelpass auch, wenn die bisherige Staatsbürgerschaft nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann. Wann das vorliegt, ist in einem Ausnahmekatalog geregelt, der im gesamten Bundesgebiet gleichermaßen gilt – sollte man meinen. Ein Blick in die Statistik zeigt jedoch, dass diese Vorschriften von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich ausgelegt wird.
Bayern 4, NRW 34 Prozent
Während in Berlin nur 36 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft erfolgten, lag diese Quote in Hamburg bei fast 64 Prozent. Betrachtet man die Zahlen einzelner Herkunftsgruppen, werden die Diskrepanzen noch größer: Ukrainer beispielsweise wurden in Hamburg zu 65 Prozent und in Bayern zu 53 Prozent unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft eingebürgert. Obwohl dasselbe Staatsangehörigkeitsgesetz auch in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Niedersachsen gilt, betrug die Doppelpassquote der Ukrainer in diesen Bundesländern etwa 5 Prozent.
Nicht anders sieht es bei den Türkeistämmigen aus: Während in Nordrhein-Westfalen (34 Prozent), Hamburg (33 Prozent), Schleswig-Holstein (31 Prozent) oder Hessen (28 Prozent) etwa jeder Dritte in den Genuss der doppelten Staatsbürgerschaft kam, war es in Bayern (4 Prozent) gerade einmal jeder 25. Auch in Berlin (8 Prozent), Bremen (11 Prozent) oder Niedersachsen (15 Prozent) lag die Doppelpassquote der Türkeistämmigen weit unter dem Bundesdurchschnitt.
Suche nach Gründen
Ungleiche gehandhabt werden die bundeseinheitlichen Einbürgerungsgesetze auch in globaler Hinsicht. So kamen in Deutschland 79 Prozent der Einbürgerungsbewerber mit amerikanischer Herkunft in den Genuss eines Doppelpasses. Diese Quote lag bei Asiaten bei vergleichsweise niedrigen 53 Prozent – auch hier je nach Herkunftsregion: Während Süd- und Südostasiaten nur in seltenen Fällen eine Chance auf die doppelte Staatsbürgerschaft hatten (14 Prozent), konnte fast jeder zweite (46 Prozent) aus Ost- und Zentralasien seine bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten.
Ähnlich ist das Bild in Afrika: Nur jeder zehnte Zentralafrikaner (10 Prozent) konnte sich statistisch gesehen in Deutschland auf den Doppelpass freuen, aber mehr als jeder Dritte aus Ostafrika (35 Prozent) oder mehr als jeder Zweite aus Westafrika (55 Prozent). Nach einem plausiblen Grund, wieso Nigerianer (Doppelpassquote: 96 Prozent) anders behandelt wurden als Togoer (65 Prozent) oder Ghanaer (25 Prozent), sucht man vergeblich.
Fazit
Das Gefühl bei vielen Wähler mit Migrationshintergrund, ungleich und ungerecht behandelt zu werden, ist begründet, das Kreuz auf dem Wahlzettel nahe am Doppelpass ebenso. (es) Leitartikel Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- AfD beschließt „Remigration“ Abschiebung von „Personengruppen mit schwach…
- Neue Integrationskursverordnung Bundesregierung will Integrationskurse verschlanken
- Studie Deutschland braucht Einwanderung – und diskriminiert
- Rück- und Ausblick Merkel gegen Unionsforderung nach Zurückweisungen an Grenze
- „Eine Art Generalverdacht“ Muslime in Mannheim sehen nach Marktplatz-Attacke Misstrauen
- Wie und warum? Doku zum Feuertod des Asylbewerbers Jalloh in einer…
Pingback: Yasemin Karakaşoğlu: "Das Bildungssystem selektiert zu früh" - Bildung, Inklusion, Integration, Interview, Yasemin Karakasoglu - MiGAZIN
Hallo,
Seit einiger Zeit freue ich mich jeden Tag, Ihr von mir erst neulich entdecktes, ausgezeichnetes Magazin zu lesen. Seit mehreren Jahren beschäftige ich mich theoretisch und praktisch mit diesen Fragen in einem deutsch-französischen Kontext.
Als nicht-Deutscher bin ich auch für sprachliche Aspekte empfindlich. Ich würde gern Ihre Meinung zu folgender Frage kennen:
Darf man, soll man Begriffe wie „den“ „Doppelpass“, „eine“ „doppelte Staatsbürgerschaft“ nutzen ? Es gibt nämlich keinen „Doppelpass“ bzw. keine „doppelte Staatsbürgerschaft“, die man als solche besitzen bzw. bekommen könnte… Es gibt nur den Besitz mehrerer Pässe / Staatsbürgerschaften. Insofern wäre der Begriff „Mehrstaatigkeit“ o.ä. der passende. Diese Frage wäre nicht so relevant, wenn sie nicht bei möglicherweise unwissenden Menschen den Eindruck wecken oder verstärken würde, es handele sich um ein Privileg oder zumindest eine Besonderheit, die sie per se als „Biodeutsche“ nicht erlangen können bzw. dürfen…
Wäre es weiterhin nicht wichtig, klarer zu zeigen bzw. daran zu erinnern, dass Mehrstaatigkeit nicht nur irgendwelche „Privilegien“ verschafft, sondern z.B. auch bedeutet, dass man in den Ländern, deren Staatsbürgerschaft man besitzt, den Schutz des/der anderen nicht geniessen kann – also etwas Aufklärung in Sachen Völkerrecht ?
Sonst nochmal Danke für wg. ihrer Klarheit und Ausführlichkeit ausgezeichnete Artikel, insbes. den heutigen zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüssen
Gérard Gabert
g.gabert@laposte.net
Ich finde schon die Formulierung “Hinnahme” von Mehrstaatlichkeit falsch. Das Paradigma, man/frau könne nur einem Staat gegenüber Zugehörigkeit empfinden und Loyalität zeigen, stammt aus der Vergangenheit. In einem friedlichen zusammenwachsenden Europa sollte es geradezu gefördert werden, dass Menschen sich mehr als einem Staat und dortiger Kultur zugehörig fühlen – auch wenn es sich um Menschen aus Nicht-EU-Staaten handelt. Mehrsprachigkeit wird immer stärker wertgeschätzt. Warum nicht auch Mehrstaatlichkeit?
Das Kreuz erhält DIE LINKE.
Der Artikel argumentiert schlecht. Staatsbürgerschaften sind Bündel an Rechten und Pflichten. Jeder Staat lizensiert seine Staatsbürger mit anderen Bündeln an politischen, kulturellen und sozialen Rechten und Pflichten. Mit Zugehörigkeit hat das i.A. wenig zu tun, sondern es sind „Du darfst !“ Regelungen von Menschen mit einem Souverän in einem ungleichen Vertrag. Die Auflistung von Prozentzahlen von Doppelpass-Inhabern nach Herkunftsstaaten führt nicht weiter, denn der Grund für die ungleichen Quoten wird nicht klar. Die Beziehungen zwischen Auswanderern und Auswanderstaaten fächern sich auf zwischen Feindseligkeit, Sympathie bis zur innigen patriotischen Liebe. Exil-Libyer und Exil-Kubaner sind mit ihren Herkunftsstaaten verfeindet, der Auswanderungsstaat trachtet nach dem Leben der Auswanderer. Scottish und Irish American hegen Sympathie für Irland und Schottland, und setzen sich in der US Öffentlichkeit für diese Staaten ein – aber sie empfinden kein Patriotismus. Afrikanische Staaten interessieren sich für afrikanische Auswanderer nicht deswegen, weil sie sich um die Landsleute sorgen, sondern weil sie chronisch pleite sind, und die afrikanische Diaspora für afrikanische Verhältnisse reich ist. Am anderen Ende des Spektrums sind deutsche Auswanderer in den ehemaligen Gebieten der deutschen Ost-Kolonisation mit einer lebendigen Deutschtümmelei, die zwischenstaatliche Verstimmungen hervor rufen. Für Auswandererstaaten sind reservierte Parlamentssitze für Auswanderer ein preiswertes Mittel, um Auswanderer auszuspionieren. Man macht eine Politik der offenen Tür, jedoch wenn es um die Entscheidungsmacht geht, kennt man hundert Kniffe, um die Stimmen der Auswanderer zu marginalisieren. Das reicht von Rechtsänderungen am Wahltag im Land zu sein bis zur Bindung an Militärdienst, Hausbesitz etc. Anstatt anachronistische Nostalgien zu nähren nach dem verlorenden Pass, sollte man einen Pass sehen als das was es ist: ein papierne Erinnerung an einen ungleichen Vertrag mit einem Staat. Der Sinn der Staatsbürgerschaft ist die monopolistische Güterversorgung mit öffentlichen Gütern wie Sicherheit, Umweltschutz, Bildung, Gesundheit, Verkehr beeinflussen zu können. Menschen werden gezwungen einen Teil des Lohns als Steuern an die Produktion von öffentlichen Gütern abzuführen. Ohne Wahlrecht wäre das Raub unter dem Schutzschirm des staatlichen Gewaltmonopols. Für viele Einwohner haben wir genau diesen Zustand in ein Gewalt- und Dominanzverhältnis mit dem Souverän gezwungen worden zu sein. Dann ergibt sich aber die Frage wie man diese Dominanzverhältnisse ändern soll, und man begehrt nicht eine Dopplung von ungleichen Dominanzverhältnissen. Das erreicht man durch sorgfältige Gewaltenteilung und Rechtssetzungen der staatlichen Macht. Für Migranten heisst das z.B., dass Ein- und Auswanderungsstaaten die Souveranität abgeben müssen: Migranten wollen ein transnationales Familienrecht – kein nationalstaatliches Familienrecht. Nationales Familienrecht hat die Chuzpe Sexualität und Erbe zum Vorteil des Staates zu regeln. Ererbter Reichtum soll im Land gehalten werden, währen Migranten im Einwanderungsland unter Armut leiden. Migrantinnen sehen ihre Mütter, Kinder und Ehemänner nicht wegen dem nationalen Familienrecht, weil Staaten das Aufenthaltsrecht und das Arbeitsrecht sehr viel höher halten als Menschenrechte. Migranten müssen von dem Gedanken weg kommen, dass Staaten sozusagen salomonische Einrichtungen sind, um Gerechtigkeit zu schaffen.
Ein ganz interessanter Artikel
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article120254417/Das-Milliardengeschaeft-mit-dem-zweiten-Pass.html?wtmc=google.editorspick?wtmc%3Dgoogle.editorspick&google_editors_picks=true
Spätestens hier wird klar, dass es nicht um Loyalität, Rechte, Pflichten und dergleichen geht.
Jetzt könnte man das ja angehen mit der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Im Bundesrat stellt die Opposition ja die Mehrheit, da die meisten Landesparlamente rot-grün sind. Im Bundestag haben nach der Bundestagswahl SPD, Grüne und Linke eine Mehrheit, obwohl die CDU/CSU die stärkste Fraktion und damit auch voraussichtlich die Regierung stellen wird.
Wenn die Parteien im Bundestag nach Inhalten und nicht nach Koalitionen (egal wie es aussehen wird) entscheiden, dann sehe ich eigentlich grünes Licht, denn die SPD, Grüne und Linke haben in ihren Wahlprogrammen die doppelte Staatsangehörigkeit alle aufgeführt. Es sei denn, die SPD macht eine große Koalition und kann dann wie in der letzten großen Koalition solche Inhalte nicht durchbringen (weil sie evtl. im Koalitionsvertrag sowas ausgehandelt haben, oder ähnlich). Dann würden sie der Macht wegen gegen ihre eigenen Inhalte entscheiden und somit die Migranten wiederholt vorm Kopf stossen. Diese würden es denen aber diesmal nicht mehr verzeihen. Es gibt noch genug Leute, die es der SPD übel nehmen, als sie in der letzten großen Koalition dagegen gestimmt haben.
Es sollte hier jetzt auch nicht unerwähnt bleiben, dass alle, aber wirklich alle Parteien (inklusive der FDP) dafür waren, nur die CDU/CSU nicht (die AfD vielleicht auch nicht, weiss ich aber nicht genau) und auch dass sich verschiedene Integrationswissenschaftler andauernd dafür aussprechen. Vielleicht nimmt die Union diese Realität auch mal wahr (denn sie kann davon nur profitieren, wenn sie es schlau anstellt und als „ihr eigenes Baby“ verkauft, wie sie es mit dem Atomausstieg –> von grünen geklaut, oder der Lohnuntergrenze –> Vokabelumformulierung vom Mindestlohn der SPD, etc. getan hat).
Nicht die stärkste Fraktion sollte entscheiden, sondern die Mehrheit!
Türken in Deutschland könnten sich in der Türkei für eine „Person of Turkish Origin“ Card nach dem Vorbild der „Person of Indian Origin“ Card stark machen. Diese Karte ist keine Staatsbürgerschaft, räumt aber zahlreiche Rechte ein. Der türkische Staat könnte mit dieser Karte alle Rechte einräumen, die ein Deutschtürke benötigt, ausgenommen der Staatsbürgerschaft. In der indischen PIO-Card haben die Inhaber beispielsweise kein Wahlrecht. Das ist natürlich Sache der Türkei, inwieweit sie Rechte einräumen möchte.
Mit dieser Karte kann man die ganzen Hürden der Politik von CDU/CSU umgehen und deutscher Staatsbürger werden. Allerdings – sofern die Türkei nicht zustimmen sollte – steht nicht nur die CDU/CSU an den Pranger, sondern auch die türkische Regierung.
@aloo masala
Die Marvi-Card oder blaue Karte existiert wohl schon seit längerer Zeit (es gab hierzu mehrere Berichte im Migazin).
Deren Inhaber genießen anscheinend fast alle Rechte, die auch türkischen Staatsbürgern zustehen, sie dürfen allerdings nicht an Wahlen teilnehmen.
@Lionel
Danke für den Hinweis. Das wusste ich nicht.